KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Liebe Kunden,
wir hatten ja bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das Kassenbuch im tomedo nicht den Anforderungen eines elektronisches Kassenaufzeichnungssystems i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV entspricht und daher aktuell als solches auch nicht uneingeschränkt genutzt werden kann. Es dient aus unserer Sicht der Buchhaltungserfassung.
Damit Sie jedoch weiterhin unser Kassenbuch zur Dokumentation aller Barvorgänge nutzen können, ohne in zusätzliche Technik oder Software investieren zu müssen, wollen wir unser Kassenbuch fit für die gesetzlichen Vorgaben machen.
Nach längerer Suche haben wir jetzt endlich einen Partner gefunden, mit dem wir die Anbindung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) an unser Kassenbuch  umsetzen können. So kann jede Transaktion in Verbindung mit einer Barzahlung in Ihrer Praxis mit einer rechtsgültigen Signatur versehen werden.
Das ist jedoch auch mit Kosten für uns verbunden.Bei Buchung des TSE-Moduls (inkl. einer entsprechenden Buchungsbestätigung) berechnen wir pro TSE:

  • 49 € Einrichtungsgebühr
  • 29,90 € monatliche Nutzungsgebühr

Die Entwicklung dazu wird voraussichtlich im Februar nächsten Jahres abgeschlossen sein. Uns interessiert:
Ist das TSE-Modul für Sie immer noch interessant? Sollen wir diese Entwicklung weiter verfolgen? 

Gefragt von (4.8k Punkte)
–2 Punkte
Wir machen das auf jeden Fall mit. Immer noch billiger als fruchtlose Diskussionen mit dem Finanzamt. Sowohl im Bekanntenkreis als auch selbst ist das hiesige Finanzamt in seinem Habitus und Auftreten ein Ableger des nordkoreanischen Geheimdienstes. Wenn ich mich mit ca 30,- € /Monat von dummen Nachfragen und der Anwendung einer weiteren Lizenz zum Plündern entziehen kann, sofort.

Noch frohe Weihnachtn!

Meines Erachtens müssen bargeldose Kassensysteme nur dann mittels TSE abgesichert werden, wenn bargeldähnliche Zahlungsvorgänge (Bsp. Geldkarten oder Gutscheine) abgewickelt werden. Zahlungen über Debit- oder Kredikarten zählen offensichtlich nicht dazu. 

Zwar nicht rechtsverbindlch, aber vielleicht hilft folgende Aussage des BMF weiter:

"Muss z. B. ein Tankautomat, der nur Debit- (z.B. girocard, Maestro, VPay) und Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa etc.) akzeptiert, mittels einer TSE abgesichert werden?

Ein Tankautomat, der nur Debit- (z.B. girocard, Maestro, VPay) und Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa etc.) akzeptiert, muss nicht mittels einer TSE abgesichert werden. Im Gegensatz zu Debit- und Kreditkarten, werden Geldkarten in einer Bank aufgeladen und „vor Ort“ entladen. Deshalb ist eine Geldkarte anders zu beurteilen, als eine Kreditkarte, die gerade nicht direkt „vor Ort“ entladen wird. Werden Geld- oder Gutscheinkarten akzeptiert, ist die KassenSichV anzuwenden und die Aufzeichnungen sind über eine TSE zu schützen."

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

34 Antworten

Hallo, da die TSE jetzt, entgegen Ihrer Information im tomedo-Newsletter, Geld kosten soll und dies nun auch noch monatlich, habe ich an diesem Modul kein Interesse mehr. Ich verstehe natürlich, dass Sie die Kosten weitergeben müssen. Doch in Zeiten, in denen alles in Abo-Modelle umgewandelt wird, müssen wir priorisieren.

Mann kann das Kassenbuch auch handschriflich führen. Das kostet dann ca. 10€ im Jahr und ist rechtskonform.
Beantwortet von (9.5k Punkte)
+3 Punkte
Mir ist immer noch nicht ganz klar ob wir es haben müssen oder ncht. Meine letzte anwaltliche Information und die vom Steuerberater ist nun - nein. Hatte denn in letzter Zeit jemand eine Prüfung und musste TSE nachweisen oder nachrüsten? Die Nutzungsgebühren halte ich auch für zu hoch und würde das so nicht machen. Zumal ich aus den Kassenbüchern immer noch DSGVO relavantes Material (Rechnungskopien) manuell rausfischen muss bevor es an den Steuerberater geht.
Einmalige Gebühr (selbst wenn etwas höher) - ja. Abomodell nein.
Und Peters Kommentar ist sinnvoll: MÜSSEN es Arztpraxen dafür haben?
Beantwortet von (8.5k Punkte)
+2 Punkte
Guten Morgen,

ich hatte das Thema Kassenbuch bereits mit Zollsoft hinter der Bühne verfolgt und auf Möglichkeiten anderer Anbieter hingewiesen. Leider hat hier Mac Grenzen aufgezeigt.
Aktuell ist das Tomedo-Kassenbuch ein solches im Sinne von § 1 KassenSichVO - und wenn der Steuerberater etwas anderes erzählt, soll er sich den §1 mal laut vorlesen - das hilft.
Wer muss ein Kassenbuch  - und in welcher Form führen?

Wer nur Brötchen und Porto aus der Kasse bezahlt, benötigt kein elektronisches Kassenbuch oder eine Registrierkasse. Da reicht eine Kladde, in der die täglichen Bewegungen eingetragen werden, die sogenannte offene Ladenkasse, vom Gesetzgeber auch ausdrücklich gewollt  - für Kleinunternehmer.

Wer aber 2-3.000 Belege/ Jahr für IGeL, med. Kosmetik, Botox, etc zu verzeichnen hat, tut gut daran, ein ordentliches und jetzt auch zertifiziertes Kassenbuch zu führen, weil er dann auch kein Kleinunternehmer ist. Das Kassenbuch ist bei einer Betriebsprüfung der Startpunkt für das Finanzamt. Werden hier Unregelmäßigkeiten gefunden, wird tiefer gegraben. Beispiel: Sie nehmen Geld aus der Kasse, um es bei der Bank einzuzahlen. Sie zahlen es ein, und machern dann im Kassenbuch eine entsprechende Buchung. Dieser Vorgang macht das Kassenbuch unrichtig, wenn vor der Abgangsbuchung eine Zugangsbuchung erfolgt. Das kann man zwar erklären, aber bei einer sich über die letzten 10 Jahre erstreckenden Prüfung, wird das schwierig. Bei einer aktuell betreuten Betriebsprüfung war dieser Vorgang Anlass für das FA, einen Schätzungszuschlag zu fordern, weil sich die Praxis diesen "Schnitzer" jeden Monat einmal erlaubt hatte.

Die finanziellen Vorstellungen von Zollsoft für die Zertifizeirung des Kassenbuches sind anspruchsvoll. Schaut man sich aber nach Alternativen um, sieht man ähnliche Vorstellungen bspw. bei der Bundesdruckerei mit einem geringeren Service. Ein alternatives elektronisches Kassenbuch kann zwar preiswerter sein, aber dann müssen auch alle Leistungen und Leistungsempfänger redundant gepflegt werden. Und das kostet auch Zeit und Geld.

Eine Nachfrist zur Zertifizierung bis zm 31.03.2012 gibt es nicht von allen Bundesländern, sondern nur in BW, Hessen, NRW, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg. Eine Verfristung in den anderen Ländern sehe ich aber nicht als wirklich kritisch an, weil die Umsetzung bundesweit "hängt".

Die sogenannte Fiskalisierung kostet den Steuerzahler viel Geld. Demgegenüber gibt es mögliche Einsparungen im Bereich der Digitalisierung der Finanzbuchhaltung, - und es gibt hier auch noch Baustellen für Praxen, bspw. die GOBD-konforme Datenspeicherung. Ich habe Zollsoft gebeten, sich mit entsprechenden Anbietern kurzzuschliessen, um den Weg zu diesen Einsparpotentialen (im wesenlichen Entfall der FiBu-Kosten des Steuerberaters) zu öffnen.

Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten (Rechtsanwalt J. Frotscher)
Kein Interesse, wir führen das Kassenbuch in Tomedo, einmal im Jahr werden die Daten in unser Buchhaltungsprogramm übertragen, für Steuerberater kein Problem....
Beantwortet von (3.3k Punkte)
0 Punkte
Ich verwende das Kassenbuch von Zollsoft erst seit diesem Jahr, um endlich die zeitraubende manuelle Erfassung der Barkasse in meiner Hausarztpraxis auf ein zeitgemäßeres Format umzustellen. Für einen Kleinunternehmer fallen vielleicht 6-10 Posten pro Monat (!) an, die ich lediglich als digitale Auzeichnung (statt analog) an meine Steuerberatungskanzlei übermittele. Hier können die Daten auch problemlos gelesen werden und ich habe keine Information erhalten, daß diese Methode nicht rechtens sein sollte.

Ich habe daher KEINERLEI INTERESSE an diesem sündhaft teuren Abo-Modell, welches in meinen Augen in keinster Weise für eine Hausarztpraxis gerechtfertigt ist.

Grüße aus dem fast stillgelegten Osten

Klaus Lorenzen
Beantwortet von (2.8k Punkte)
0 Punkte
Frau Nicksch, zeigen sie doch bitte mal was sie da gebastelt haben. Kurzes Screen video auf Youtube oder soetwas. Buchen sie doch bitte mal eine Rechnung aus Tomedo, buchen sie einen Tankschein, eine Privatentnahme und in einem zweiten Kassenbuch eine EC-Einnahme, EC Kassenschnitt, und in in einer dritten eine Einnahme als Durchlaufposten für den Chefanästhesisten bei einer Selbtszahleroperation der nicht jede Woche da ist zur Aufbewahrung. Dann bitte noch einen täglichen Kassenschnitt. Zuletzt noch einen Export für den Steuerberater mit den Files die da rübergehen sollen oder wird es ein Datevexport oder was geht da raus?  Featureliste, roadmap? Komplett neues app oder das Kassenbuch von Tomedo aufgebohrt?

Ich meine wir zahlen ca 40-50 Euro im Monat für unser EC Gerät einschliesslich Buchungen. Mich stört der vorauseilende Gehorsam wieder aber mit dem Finanzamt tanzen macht keinen Spass. Wenn der Arztgatte sagt wir brauchen das besser, dann würde ich es machen wenn Zollsoft etwas weniger zulangt, 20 Euro im Monat und langfristiger rechnet.

Ich habe mal nachgesehen wir haben  63 EC Kassenbewegungen im November und 11 Kassenbucheinträge.

Das sind bei 29,90 40cent pro Kassenbucheintrag. Ist ja echt teuer so ein Eintrag.
Ich denke, dass der Preis für den Aufwand gerechtfertigt ist und bei entsprechenden Einnahmen (igel, Botox etc.) spätestens ab der ersten Kontrolle durch das Finanzamt ohnehin angeordnet wird.

Für eine Hausarztpraxis mit durchschnittlich 200€/Monat Einnahmen (Atteste, Führerscheinuntersuchung etc..) ist das klassische Kassenbuch sicherlich (noch) ausreichend.

Mich würde interessieren ob man mit dem Modul dann auch gleich ein EC-Karten-Terminal ans tomedo anschließen und z.B. eine Privatrechnung sofort liquidieren kann?

VG

JM
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+1 Punkt
Der Frage schliesse ich mich an, aktuell snannen wir die EC Kartenbelege und am Ende des Tages den EC Kassenschnitt ein. Hat der Anbieter die Möglichkeit EC abzuwickeln?  Wenn ja, was kostet das? Wer ist der Anbieter?
Ich kann mich der Argumentation nur anschließen: für die geringe Menge an Barzahlungsvorgängen ist das angebotene Modell nicht mehr verhältnismäßig für mich als Hausarzt.

Daher: Daumen runter.

Grüße, O. Hanemann
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Guten Morgen,

ich benötige das Kassenbuch ebenso wie die Kollegin aus Lippstadt. Aktuell zahle ich allerdings bereits ca. 50€ monatlich an iZettle und buche hier auch meine Rechnungen ein, da ich dadurch gleichzeitig in einer kleinen iPad-Lösung das EC-Gerät sowie die Kassenschublade mit Quittungsdruck habe. Das Kassenbuch in tomedo führen wir quasi doppelt. Wenn tomedo "nur" ein Kassenbuch anbieten will ohne EC-Lesegerät und Kassenschubladenanbindung werde ich weiterhin bei der bereits bestehenden GOBD-konformen Lösung bleiben. Denn auf ec-Zahlungen in der Praxis möchte ich nicht vertzichten.

Gruß aus Heidelberg, Juliane Wacker (Hautarztpraxis)
Beantwortet von (660 Punkte)
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Ich habe noch mal mit dem Steuerberater gesprochen und  wir werden das TSE von Tomedo installieren lassen. Mein Stb empfiehlt es dringend . Wir werden auch den Ablauf des Geldeingänge dokumentieren lassen. Herr Frotscher kennt den Fachausdruck sicher dazu. :)

Ich schreibe den Support an.
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GOBD Verfahrensbeschreibung: Ich habe da mal einen Link mit Erläuterung angefügt. Ich gehe davon aus, dass kaum eine Praxis etwas derartiges hat, fehlen in den meisten Praxen doch schon die Verfahrensbeschreibungen zur DS-GVO (mit Ausnahme von 181 Praxen mit Tomedo-System). 

Ich kann mir vorstellen, zu ähnlichem Honorar diese Verfahrensbeschreibungen zu erstellen, basierend auf den 2-3 Alternativen, die Tomedo als Buchführungsmodalitäten bietet. Wenn daran Interesse besteht, mache ich mir mal Gedanken.

Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragtem

www.hartriegel-healthcare.de/downloadcenter

 

 

Ich würde hier empfehlen, dass sich jeder kurz bei seinem Steuerberater anruft und das TSE Thema bespricht. Ich denke wir sind hier auf Zollsoft angewiesen uns eine Lösung zu basteln. Zollsoft wird Kunden brauchen um das TSE überhaupt anzupacken.

Wichtig wäre auch eine Bestellung eines Systems in der Hand zu haben um abgesichert zu sein. Und Zollsoft sollte die Preisschraube so weit wie nur irgend möglich aus den Daumen drehen.
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Die Verfahrensbeshreibung ist das was ich oben meinte Herr Frotscher. Ich hatte schon eine angefordert, aber wenn ich mir das überlege, macht es erst Sinn wenn ein TSE Kassenbuch in der Praxis läuft. Sehr Schade, dass Zollsoft so spät, erst ein Jahr später, auf die TSE Anfrage reagiert aber andererseits gut, dass Zollsoft überhaupt reagiert. Vielleicht sind die Zollsoft Praxen drauf gekommen, dass sie es auch brauchen.
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DRINGEND!

So Kollegen, bitte aufwachen und bitte noch in diesem Jahr kurz mit dem Steuerberater telefonieren um sich abzusichern. Gerne Rückmeldung wie es der Stb sieht. Die meisten von uns werden ein TSE Modul und Verfahrensbeschreibung brauchen. Soweit ich verstanden habe braucht das jeder der Igel Leistungen abrechnet und nicht ausschliesslich auf Rechnung arbeitet. EC-Karteneinnahmen gelten als Bargeldeinnahmen, das befreit also nicht vom TSE-Zwang. Das alles ohne Gewähr, deshalb bitte Anruf beim Stb. 

Wenn Zollsoft nicht genug Interessenten findet und uns mit dem TSE im Stich lässt wird es unangenehm und wird viel Arbeitszeit kosten. Doppelte Kassenführung wie im Faden schon beschrieben ist noch das kleinste Problem. Wir sind viel zu spät dran.

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Wir führen das Kassenbuch für unsere Bargeldkasse jetzt wie gesagt handschriftl. und nutzen das tomedo Kassenbuch nicht mehr.

Bzgl. der EC Zahlungen: Sind sie der Meinung, dass wir hier bei Bezahlung einer Rechnung per EC trotzdem das TSE Modul nutzen müssten?
Das beantwortet Ihnen der Steruberater Herr van Wasen. Ich würde sagen ja weil EC Vorgänge als Bargeld gelten. Ob sie diese Vorgänge in ihre Handschriftkasse schreiben dürfen oder EC automatisch TSE heisst, weiss ich nicht. Nach einem amateurhaften Verständnis muss jeder ein TSE einführen der Bargeld einnimmt oder ein EC-Gerät und das Tomedokassenbuch benutzt. Die einzige Möglichkeit wäre gar keine Kassenbücher und nur auf Rechnung arbeiten. Auf "Rechnungen hinterherlaufen" habe ich wenig Lust. Das ist ein imenser Aufwand und nervt die Patienten.
Das ist ja gruselig ruhig in einem sehr wichtigen Thema. Naja, frohe Weihnachten schon mal.
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Hallo,

wir werden dies auch noch mit unserem Steuerberater klären. Da wir aber einiges an IGEL haben werden wir das aber wohl benötigen und würden dann das dann in tomedo integrierte nutzen.

Liebe Tomedianer,

obwohl die Antworten im Forum eher zwiegespalten ausgefallen sind, möchten wir Sie nicht "hängen lassen". Wir haben uns dazu entschlossen, die TSE-Anbindung zu den o.g. Konditionen umzusetzen. Inwieweit wir innerhalb dieses Paketes auch die hier mehrfach angesprochene EC-Kartengerät-Anbindung umsetzen können oder weitere features enthalten sein werden, prüfen wir noch. Uns ist bewusst, dass dieser zusätzliche Kostenfaktor nicht unerheblich für Sie ist. Letztendlich entscheidet aber auch hier die Menge der Kunden über den Preis.

Damit Sie einen entsprechenden Nachweis für das Finanzamt haben, wenden Sie sich für eine Bestellbestätigung bitte an vertrieb@zollsoft.de.

Da es hier Unklarheiten bezüglich der Zahlungen mit EC-Karte gab: 

Sofern Sie keine Handkasse oder ein handschriftliches Kassenbuch für Zahlungen verwenden, die in der Praxis getätigt werden, müssen Sie aus unserer Sicht eine TSE einsetzen. Das Bundesfinanzministerium hat es nach unserer Nachfrage so zusammengefasst: "Elektronische Aufzeichnungssysteme, die "Kassenfunktion" haben, sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Dies gilt auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (Elektronisches Geld wie z. B. Geldkarte, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern) sowie an Geldes statt angenommener Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und dergleichen."

Egal, für welches System Sie sich am Ende entscheiden, empfehlen wir Ihnen dringend eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater!

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E-Mail ist raus, vielen Dank für die Reaktion auf dieses brisante Thema. 

 

Letztendlich entscheidet aber auch hier die Menge der Kunden über den Preis.

Hier würde ich Zollsoft gerne beim Wort nehmen. Die EC-Abrechnung kostet uns inklusive Miete des Kartenlesegerätes bei ca 40-50 Transaktionen im Monat etwa 50 Euro als Anhaltpunkt. Ich wechsle gerne auf ein Tomedo unterstützes System. Ich gehe davon aus, dass so gut wie alle das tun müssen. Vielleicht kramen mal alle die EC Abrechnung aus was sie so zahlen damit Zollsoft einen Anhaltspunkt hat. 

Bei der Verfahrensbeschreibung GOBD hoffe ich, dass dies durch RA Frotscher erledigt werden kann. Ich habe ein Angebot über 1500 Euro über eine Empfehlung meines Steuerberaters. Wäre schön wenn das dreistellig bleiben könnte.

Wird es denn ausgelagert wie Arzeko? Hielte ich für sinnvoll.

Hallo, meines Wissens nach, kann ich keine Änderungen an den Kassenbucheinträgen vornehmen, sobald eine Buchung getätigt wurde. Ich kann stornieren, aber dieses Storno ist nachvollziehbar. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir keine TSE benötigen.

Meine Steuerberaterin hat dazu folgendes geschrieben:

Wenn bei dem Programm eine nachträgliche Änderung des Kassenbuchs ausgeschlossen ist oder aber gekennzeichnet wird, reicht dies bereits aus. Wichtig ist, dass das Programm keine Änderungen ermöglicht, die nachträglich nicht mehr erkennbar sind.

Die TSE besteht aus drei Teilen:

• Ein Sicherheitsmodul gewährleistet, dass sämtliche Kasseneingaben protokolliert und nicht unerkannt verändert werden können.

• Auf einem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.

• Eine einheitliche digitale Schnittstelle soll die Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleisten.

Sollten diese drei Voraussetzungen auch über die bisherigen Funktionen möglich sein und dadurch eine manipulationssichere Kassenführung ermöglichen werden kann, ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich die TSE-Nutzung zu wählen.

Viele Grüße Katrin Unkel

Das Kassenbuch ist ungeschützt und unverschlüsselt. Natürlich können sie nicht nachweisen, dass es nicht manipulierbar ist, weil es eben manipulierbar ist. Lassen sie das doch mal von Zollsoft bestätigen, sie werden nichts bekommen. Nur weil es für sie direkt an der Oberfläche nicht änderbar ist, heisst nicht, dass es nicht auf Festplattenebene zu ändern ist. Und dann ist da noch das EC System.

Ich meine, lassen sie es gerne darauf ankommen Frau Unkel aber das Tomedo Kassenbuch ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aktuell nicht das, was das FA ab 1.4.2021 haben will.

Die einzige Möglichkeit an TSE vorbei zu kommen ist keine EC Karten mehr, kein Kassenbuch und nur und ausschliesslich auf Rechnung arbeiten. Das machen wir nur wenn Zollsoft nicht mal bald was auf die Beine stellt.

aus dem Quartalsnewsletter:

Wir werden bis zum 31.3.2021 das Kassenbuch in tomedo® entsprechend überarbeiten und Ihnen per tomedo®-Update zur Verfügung stellen. 

Wenn das Kassenbuch überarbeitet und nicht neu geschrieben wird dann bitte bitte bitte  DSGVO relevante Dokumente/Anhänge, also alle Rechnungen die aus Tomedo in das Kassenbuch eingefügt werden weil sie bar bezahlt wurden oder mit EC und Namen enthalten die Tomedo zu schützen hat (DSGVO) von eigenen Eingaben (Tankrechnugen, Privatentnahmen, Milcheinkauf durch die Angestellte Einlagen etc. trennen!  Die DSGVO relevanten Rechnungen darf der Steurberater nicht haben, die selbst eingegebenen braucht er. Beim Export der Daten dann die DSGVO relevanten Daten, die ja jetzt getrennt gespeichert werden, abwählen können. 

Alternativ und wahrscheinlich eleganter ein Flag der Dateien in DSGVO relevant und nicht und diese beim Export exportieren oder eben nicht. Standardflag eigener Dateianhang nicht DSGVO relevant und standardflag Tomedogenerierte Dateianhänge DSGVO relevant. 

Bei Unklarheit bitte nachfragen, Herr RA Frotscher erklärt ihnen sicher auch gerne die Relevanz. Wäre eine Katastrophe wenn das wieder nicht beachtet wird. Es Ist gefährlich und kann teuer werden. Das selbe gilt für den Karteiexport da sollte man auch Dateitypen abwählen können. Zum Beispiel Export von Bildern muss in einigen Fällen abwählbar sein (jpg/bmp DSGVO minimal notwendige Information) und da sind Dokumentationen einer Lappenplastik vielleicht sogar notwendig aber die Weitergabe der Naktbilder einer Fettschürzenresektion einfach hoch illegal.

Ich habe das gefühlt schon hundert mal geschrieben wird aber wissentlich ignoriert, wahrscheinlich bis es mal kracht. Ich kann mir vorstellen, dass jemand rechtlich auf Zollsoft losgeht wenn er vergessen hat DSGVO relevantes Material aus dem Kassenbuch oder Karteiexport nach dem Export manuell herauszupicken und zu löschen, mächtig Ärger bekommt und Tomedo nicht im Vorfeld eine Sortierung in DSGVO relevant und irrelevant möglich gemacht hat. 

Beantwortet von (55.3k Punkte)
0 Punkte

Das Bundesfinanzministerium hat es nach unserer Nachfrage so zusammengefasst: "Elektronische Aufzeichnungssysteme, die "Kassenfunktion" haben, sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. 

Ich hätte da mal eine ganz böse Frage:

- Wenn tomedo ein "Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion" ist, und diese Systeme eine TSE erfordern:

- - müssen dann nicht sämtliche Praxen die tomedo benutzen (egal ob das Kassenbuch genutzt wird oder nicht) durch so eine Funktion "geschützt" werden?

VG

JM

Beantwortet von (21.2k Punkte)
0 Punkte
Glaube nicht, dass man das so auslegen kann. Das Elektronische Aufzeichnungssystem ist ja durch ein TSE geschützt sobald du die Kassenfunktion nutzt und die Gebühren bezahlst.

Ich lese das eher so, dass Zollsoft ein TSE einbauen muss oder alternativ das aktuelle Kassenbuch aus Tomedo entfernt. Das heisst dann als Schlussfolgerung, dass das Aktuelle Kassenbuch deaktiviert werden muss (da ungeschützt und sinnlos).

Kassenbuch also in Tomedo nur noch mit TSE ab Q2 2021 oder wann das ist.
Ixh glaube, der Begriff zertifizierte Sicherheitseinrichtung ist mißverständlich. Am Ende geht es darum, dass auf einem zertifizierten USB-Stick alle Buchungsvorgänge erfasst werden. Der Stick hat eine Registriernummer, diese ist dem Finanzamt zu melden. (Alternativ gibt es Cloud-Konten, die dem FA zu melden sind und auf die das FA dann zugreifen kann (Lösungsangebot der Bundesdruckerei).

Dazu kommen noch ein paar Features, zB wird der Kassenbeleg mit einem QR-Code versehen, der die verschlüsselten Buchungsdaten enthält. Das macht für eine Arztpraxis zunächst keinen Sinn, da die Belege hier ausschließlich für Privatverbraucher erstellt werden und das FA keine privaten Abrechnungsbelege von Praxen prüft (noch nicht). Wenn Sie heute zur Tanke fahren, erhalten Sie einen Beleg mit einem QR-Code am Ende. Diesen Code kann das FA beim Kunden überprüfen, und mit der Buchung bei der Tanke abgleichen. Hintergrund ist, dass es Leute gibt, die Kosten "durch Belegerstellung produzieren, wo keine entstanden sind", sich diese aber ausgleichen lassen.
Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten
Ihren Beitrag verstehe ich jetzt nicht Herr Frotscher, ausser die Kollegen ordentlich zu verwirren. Das liest sich als würden wir niedergelassene Ärzte mit Igel, EC und Co kein TSE brauchen. Dem ist nicht so, werden sie mir hoffentlich zustimmen. Jedenfalls sieht es mein Steuerberater so. Ich brauche ab Q2 2020 ein TSE Kassenbuch und vieles vereinfacht eine Verfahrensbeschreibung weswegen ich mir auch diese anlegen lassen werde. Nur so kann man sich auf die teils absurde Logik des Finanzamtes vorbereiten.

PS: An Zollsoft, einen Stick möchte ich nicht monatlich einschicken müssen! Das geht verschlüsselt Online.
Da haben Sie mich leicht mißverstanden. Wie beim Datenschutz gibt es der Einführung der TSE-zertifizierten Kassensoftware auch Features, die für eine Arztpraxis vordergründig keinen Sinn machen, sie aber dennoch nicht von der Pflicht befreien, ein solches Kassenbuch zu führen. Kurz gesagt, wer viele bare oder diesen gleichgestellten EC-Zahlungen erhält, sollte ein elektronisches Kassenbuch führen.
Wer nur Brötchen, Porto und eine gelegentliche IGel verbucht, braucht nur eine Kladde, in der er diese Dinge einträgt. Buchführung muss nachvollziehbar sein.

Beispiel: Es gibt EC-Kartensystem-Betreiber, die schreiben die Transaktionen eines Tages dem Empfänger mit einer Zahlung gut. Wenn Sie die Zusammensetzung deratiger Zahlungseingänge (aus dem Kassenbuch) nicht sauber belegen können, bekommen Sie ein Problem.

Nach jetziger Kenntnis muss der Stick auch nicht dem Finanzamt vorgelegt werden, soweit es nicht danach fragt. Und das dürfte nur bei Betriebsprüfung oder MwSt.-Prüfung der Fall sein. Mangels Beschreibung von Zollsoft gehe ich davon aus, dass das Speicherelement auch groß genug ist, so dass man nicht alle paar Monate das FA informieren muss, dass der Speicher voll ist und man einen weiteren anmelden muss. Das ganze Verfahren ist im Moment noch nicht kommentiert.

Gruß aus Lippstadt, RA JF
Aber der Stick muss sicher zum Stb oder nicht? Mir geht es um die Logistik, muss der Stick irgendwohin ist das ein No-go. Dann muss das ganze in die Cloud. Und dann ist da noch der "Evil maid attack". Wenn so ein Stick verschwindet ist das ein Katastrophe.
Den Stick kann nur das FA lesen. Der StB. bekommt seine Daten von Ihnen per Hand oder bspw. über datev-online, nicht aber den Stick. Man muss den Stick als eine dauerhafte Datenmitschnittseinrichtung des FA betrachten.
Hat schon jemand Antwort von Vertrieb@ ?
Beantwortet von (55.3k Punkte)
0 Punkte
Nein, bisher nicht.
Nein, bisher noch nicht. Liegt der Vertrieb wegen Corona flach oder hat die Truppe wegen Reichtums geschlossen?

Aufwachen, die Bestellungen hätten bis zum 30.09.2020, da waren noch Blätter auf den Bäumen, aufgenommen werden müssen, um in den Genuß der Nachfrist der Landesfnanzbehörden zu kommen.

Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten
Und? Kommt bald ein E-mail? Ein Link zum Bestelldokument? Nicht banal die Angelegenheit zumal Zollsoft schon Termine verschlafen hat.
Beantwortet von (55.3k Punkte)
0 Punkte
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit unserem Vertrieb Rücksprache gehalten und kann Ihnen bestätigen, dass Ihre Mailanfragen eingegangen sind. Die Kollegen haben mir bestätigt, dass Sie im Laufe dieser Woche ein entsprechendes Bestellformular sowie eine offizielle Eingangsbestätigung an alle eingegangenen Anfragen und Bestellungen über das TSE-Modul zukommen lassen.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Vielen Dank für die Information.
Das TSE Kassenbuch scheint nun rechtzeitig fertig zu werden. Neben einem Angebot von Herrn Frotscher für eine Verfahrensbeschreibung habe ich noch zwei Fragen zum TSE Kassenbuch:

1. Wird Zollsoft, vielleicht mit unserer Hilfe, ein EC System finden und an das TSE anbinden? Ich bin unsicher ob ein manuelles übertragen von EC Einnahmen überhaupt der TSE entspricht? Abgesehen davon, dass manuelles übertragen unnötige Arbeit ist. Viele von uns arbeiten mit Firmen zusammen die gefragt werden könnten ob sie eine Anbindung unterstützen würden. Eine Kollegin die ich kenne arbeitet mit einem EC System zusammen das monatlich keine Gebühren fordert sondern nur etwas höhere Gebühren pro EC Überweisung hat.

2. Wird das Kassenbuch umgebaut um DSGVO konform zu arbeiten? Rechnungskopien mit Namen, Adressen, Geburtsdaten können weder exportiert werden noch an das Finanzamt oder eine dritte Stelle gehen. Hier kann sicher Herr Frotscher helfen.
Beantwortet von (55.3k Punkte)
0 Punkte
Moin,

den EC-Beleg in das Kassenbuch einzubinden wäre schön, weil es dann keinen Bruch in der Datenstruktur gibt. Diese Vorstellung aber als Pflicht zu sehen, wird aber durch die Anzahl der Betreiber von Kartenlesegeräten begrenzt. Es gibt sicherlich den (teuren) Marktführer Ingenico, der seine Geräte auch anderen Abrechnern zur Verfügung stellt. Aber man sieht hier auch an der grundsätzlichen Thematik Kassenbuch, dass Technik/ Software hier Grenzen setzt. Sollte der EC-Kartenbeleg-Druck im Kassenbuch umgesetzt werden (, was heute jedes Straßenverkehrsamt kann...), wäre es schön, wenn Zollsoft hier rechtzeitig signalisieren würde, mit welchem EC-Gerätebetreiber (Hersteller) eine Umsetzung erfolgen kann.

Was die Erfassung und Weiterleitung der Daten betrifft, gibt es noch keine Rechtsprechung zur DS-GVO hinsichtlich der Einsehbarkeit von Krankenakten durch das Finanzamt. Ich habe das dem federführenden LDA (Bayern) zur Erörterung vorgelegt. ME ist eine Einsichtnahme durch das FA nicht zulässig. Im Falle einer polizeilichen Untersuchung bedarf es für die Einsichtnahme ineine Patienetenakte eines richterlichen Beschlusses. Diese Forderung kann Art. 9 Abs. 2 lit. h iVm Abs. 3 DS.GVO stellen keine hinreichende Grundlage der Verarbeitung von Patientendaten durch Steuerberater oder das Finanzamt dar. Da das FA selbst mehr und mehr nur Strukturen prüft und weniger einzelne Belege, ist es wichtiger hier eine schlüssige zusammenhängende Struktur abzubilden.

Zur Datenschutz-Problematik:
Enthält der Beleg nur Rechnungsdaten, wie Name und Anschrift, Betrag ist das unschädlich. Gem. 146a AO sind aber auch die Leistungen zu beschreiben, wie zB. eine Behandlung mit Botox. Diese Problemstellung ist dem Gesetzgeber oder der Rechstprechung zu überlassen. Eine Ordnungswidrigkeit kann man auf dieser Rechtslage nicht wirklich begehen. Da beunruhigt es mich weit mehr, wenn Praxen ihre Ordner mit den Privatabrechnungen dem Steuerberater für die FiBu in die Hand drücken. Das geht gar nicht.

Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten

EC ist mit deem Kassenbuch verknüpft. Folgendes: Wenn Herr Frotscher sagt, EC muss mit dem TSE abgebildet werden und es darf nicht manuell in das TSE eingepflegt werden, dann haben wir ein Problem mit einem Tomedo TSE Kassenbuch. Wie gesagt de Verbindung von EC Gerät mit TSE wäre auch wünschenswert, wegen der Fehleranfälligkeit und Mehrarbeit.  Ich bitte Herrn Frotscher hierzu Stellung zu nehmen. 

Ich habe mal unseren EC-Anbieter mit Izettle verglichen. Wir zahlen einen Pauschale und nach Transaktionen und keinen Prozentsatz pro EC-Überweisung. Das heisst bei 

Concardis: bei 47 Transaktionen im September und 52 Euro Kosten inklusive Geräte-Leihgebühr sind das  1,11€ pro Transaktion bei Concardis.

Izettle ohne monatliche Gebühr nimmt 0,95% pro Transaktion. Das heisst, Izettle ist günstiger bei Transaktionen unter 117€. Vorteil hier, in den zwei bis drei Monaten Praxisurlaub zahlt man nichts. Izettle wäre bei uns nicht möglich, das Gros unserer Igel Leistungen liegt über 117€. Wir würden das 3-10 fache bei Izettle zahlen also statt 52 Euro gerne mal 150-600 Euro. Das geht natürlich nicht. 

Da wir keinen Kaffee oder Modeschmuck im Einzelhandel verkaufen, sollte sich Zollsoft einen Anbieter suchen der nicht prozentual abrechnet sondern nach Transaktionen. Es gibt aber auch sicher Praxen, bei denen die Transaktionen immer unter 117€ liegen. Beispiel wäre eine Dermapraxis die kein Botox/Filler macht sondern nur die Igel Ganzkörperuntersuchung und andere kleinere nicht operative Leistungen per EC abrechnen möchte. Für diese Praxen braucht Tomedo einen Anbieter der prozentual abrechnet. 

Grundsätzlich halte ich die Abrechnung nach Transaktionen für fairer als nach dem Betrag. Der Aufwand des Abrechners ist bei 5 Euro der gleiche wie bei 1000 Euro, Geld vorschiessen muss die Firma nicht.

 

Beantwortet von (55.3k Punkte)
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Wir zahlen bei dem Anbieter CCV 0,18% vom Umsatz pro Transaktion+ 10 Euro Leihgebür für das EC Gerät + 7 Euro Netzbetrieb+ 5% Serviceentgeld. Das ist sehr günstig. Diese Konditionen bekommt man, wenn man nachfragt.

Wir würden auch mitmachen, wenn Tomedo alles zusammen anbieten würde.

Trotzdem ist mir nicht so ganz klar, warum das nicht mit dem bisherigen Kassenbuch ok ist. Wir scannen die täglichen Tagesumsätze des EC Terminals ein und sortieren das dem Geldeingang auf unserem Konto zu. Alle Buchungen werden im Kassenbuch erfasst und auch die Stornos. Wieso sollte ein Finanzamt unterstellen, dass ein Arzt sich hinsetzt und in den Tiefen der IT irgendwas umprogrammieren kann, um Buchungen zu löschen? VG Katrin Unkel

Ich möchte die izettle Angabe noch konkretisieren. Für die GoBD/TSE-konforme Kasse zahlt man bei izettle 49€ Grundgebühr, kein EC Leihgebühr, und prozentual vom Umsatz 0,95% bei EC und 2,75% bei Kreditkarten. Es funktioniert nur am iPad, dh es existiert keine Desktop-Lösung. Es lohnt sich also nur für die Kleckerbeträge zwischen 0 und 85 € per EC, darüber ist der Versand einer Rechnung per Post mit anschließender ÜW billiger. Wir nutzen es nur für die o.g. Beträge. VG J. Wacker

Vielleicht nochmal für die Blöden wie mich:

Wenn man so wie ich das neue TSE Dingsbums nicht braucht, kann man wenigstens das bestehende Kassenbuch weiterverwenden? Das wäre schonmal hervorragend.
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+1 Punkt
Selbst wenn Zollsoft unverständlciherweise das jetzige Kassenbuch bestehen lässt, dürfen sie es nicht als Kassenbuch nutzen. Sprechen sie mit ihrem Steuerberater Herr Ortlieb. Wenn er ihnen sagt, dass sie ihre EC- und Igel-Leistungen ab dem 1.4.2021 weiterhin digital in das aktuelle Kassenbuch eintragen dürfen, dann suchen sie sich schnell einen neuen Steuerberater. Nach meinem Verstädnis Brötchen, Bürobedarf und eine Tankrechnung handschriftlich in ein Heft (Kladde). Sobald es um Patientenrechnungen geht oder EC-Zahlungen dann is ein TSE ab dem 1.4. Pflicht!  Ohen Gewähr, Steuerberater fragen!
Ich habe keine relevanten Bareinnahmen. Aber handschriftlich ist albern anno 2021. Ich müsste 360 Euro jährlich bezahlen für ein Kassenbuch, dessen Umsätze tiefer sind als die Kosten. Dennoch möchte ich nicht in die Steinzeit zurück.
Ich würde wirklich mit dem Stb sprechen was man darf und was nicht, was "relevante Bareinnahmen" sind und was nicht, bevor ihnen das FA auf die Finger haut. Das ist immer teuer und nicht immer logisch.
Hab ich getan, mein Steuerberater sagt, dass es bei den paar Kröten völlig Rille ist und das Finanzamt mir nie etwas unterstellen könne. EC habe ich nicht, Patientenrechnungen werden allenfalls bar bezahlt, wenn sie unter 10 Euro liegen, und solche Rechnungen kommen kaum vor.

Deswegen: Ich darf es auch elektronisch machen, zB mit Numbers, oder aber wie bisher, denn das kommt auf dasselbe raus. Zahlen werde ich dafür nicht, denn selbst wenn das Finanzamt schätzen würde, kämen maximal 10 % drauf. Rentabel kann ich also nie sein mit dem neuen Kassenbuch. Ergo altes Kassenbuch oder eine Alternative.
Super Aktennotiz machen mit seiner Aussageund der Stb hat ab dann die Verantwortung.

Trotzdem ist mir nicht so ganz klar, warum das nicht mit dem bisherigen Kassenbuch ok ist. Wir scannen die täglichen Tagesumsätze des EC Terminals ein und sortieren das dem Geldeingang auf unserem Konto zu. Alle Buchungen werden im Kassenbuch erfasst und auch die Stornos. Wieso sollte ein Finanzamt unterstellen, dass ein Arzt sich hinsetzt und in den Tiefen der IT irgendwas umprogrammieren kann, um Buchungen zu löschen? VG Katrin Unkel

Frau Unkel, berechnen sie bitte die Gesamtosten pro Transaktion, teilen sie die Monatsrate durch die Transaktionszahl. Das wäre interessant. Sagen sie uns ausserdem ob sie teils über 170 Euro pro EC-Transaktion einnehmen.

Ich weiss nur, dass EC Einnahmen Bargeldeinnahen sein sollen. Allein das ist schon Quatsch da es ja zu den Transaktionen eine Bankbuchung gibt. Das haben mir aber Herr Frotscher und mein StB bestätigt. Damit gilt das selbe wie bei Bareinnahmen, es muss durch das TSE erfasst werden automatisch im Bestfall oder manuell eingegeben. 

Zum Datenschutz bekomme ich einen kurzen Teamviewer Termin mit der Datenschutzbeauftragten um zu zeigen was im Kassenbuch exportiert wird was nicht DSGVO konform ist. Ich brauche da 30 Sekunden um das zu zeigen und nicht als hätte ich es hier schon 20 mal geschrieben aber was solls. Ich habe auch gebeten das mit Herrn Frotscher danach noch zu besprechen. Auch der TSE Ablauf muss datenschutzkonform ablaufen. Ich weiss nicht genau wie das TSE System funktioniert, welche Daten da hin und hergeschickt werden bis wir nicht mehr kriminell sind, aber werden unsere Patientenrechnungen durch die Gegend versandt wäre das äusserst problematisch. Wenn Herr Frotscher uns die Verfahrenseschreibung macht wird er auch diese Vorgang beschreiben müssen. Insgesamt aber gut, dass Zollsoft sich was ansieht. Erfahrungsgemäss tun sie sich schwer was zu ändern wenn es fertig ist.  

Ich kenne eine plastische Praxis in München die haben nach der letzten FA Untersuchung, halten sie sich fest, eine Registrierkasse in die sie alles eingeben wie im Edeka.

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Hallo, wir haben teilweise einzelne EC Buchungen von über 400€. Die montlichen Einnahmen sind relativ hoch, deswegen fallen die Mietgebühren nicht so sehr ins Gewicht. Wenn ich die MOnatsraten durch die Transaktionsanzahl teile, habe ich Kosten von 0,379€ pro Transaktion. Das ist ganz gut, denke ich und könnte von Zollsoft ggf auch umgesetzt werden. Viele Grüße Katrin Unkel
Ja mit 0.38€ zahlen sie bisher am wenigsten. Wie heisst ihr Anbieter?

Sie teilen z.B. die Oktoberrechnung des Anbieters durch die Anzahl der Transaktionen im Oktober, richtig?
Was ich mir wünschen würde: Eine steuerrechtliche und/oder anwaltliche Abklärung der Sachlage von tomedo mit Veröffentlichung einer rechtlich verwendbaren Stellungnahme welche Aussagen jetzt stimmen und warum (Qullenangaben!).

Unklares kann man diese Thread entnehmen.

Wichtige Punkte dabei für mich: Benötigt auch eine EC Zahlung ein TSE? Wenn ja, ab welchem monatlichen Umsatzgrenzwert?

Und ein großer Wunsch schon seit langem: Eine EC-Geräte-Schnittstelle zu Tomedo wo alle Buchungen automatisch erfasst werden (Wir benutzen zB ein Clover Flex Gerät)
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Auf die letzte Frage, EC-Zahlungen (auch Kreditkarten) werden fiskalisch wie Barzahlungen betrachtet, weil sie genuaso anonym sind wie Cash.

Es gibt im Prinzip zwei Kriterien, die Notwendigkeit eines elektronischen, zertifizierten Kassenbuches zu rechtfertigen.

Die Anzahl der Buchungen und der Umsatz.
Es gibt hier keine festen Hausnummern, die für den Einsatz maßgeblich sind.

Bei rund 100 EC-Buchungen und einem Dutzend Barzahlungen ist das KB ein Muß. Da das Finanzamt die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen prüft, würde ich bereits bei 50 Buchungen im Monat ein KB verwenden und keine Kladde (offene Ladenkasse).
Entsprechend ist der Umsatz relevant. Wenn Sie im Monat 200 € (bar/ Karte) einnehmen, sind das Peanuts. Wenn Sie 2.000 € in der Woche einnehmen, ganz sicher nicht. Die Nachvollziehbarkeit muss gewährleitet sein, je größer der Umsatz, desto größer das Interesse bei der Überprüfung. Die Betriebsprüfung prüft heute nicht einzelne Belege, sie prüft Datenstrukturen, läßt sich Excel-Sheets geben und analysiert diese. Wenn Sie eine größere regelmässige Einnahmeposition haben und diese in einer Kladde verwalten (was nicht verboten ist), kann diese nicht mehr strukturiert nachgeprüft werden (sondern von Hand). Dies kann dazu führen, dass das FA die Buchführung ablehnt und Sie schätzt. Die Mittel dazu werden ihr von der GOBD 2020 an die Hand gegeben. Wenn Sie Schwierigkeiten bei Ihrer Einschätzung haben, rufen Sie mich an (kost nix).

Herzliche Grüße vom Arztgatten, Rechtsanwalt J. Frotscher
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Auf die letzte Frage, EC-Zahlungen (auch Kreditkarten) werden fiskalisch wie Barzahlungen betrachtet, weil sie genuaso anonym sind wie Cash.

Gibt es dazu irgendwo eine vertrauenswürdige, nachlesbare Quelle? 

Dsa ist einge gute Frage, und es hat mich eine Stunde gekostet, etwas Nachvollziehbares zu finden, da die Auffassung als allgmeine Rechtsauffasuung gilt.

Seit 2014 möchte der Steuerberaterverband, dass Bar- und EC-Zahlungen im Kassenbuch gleich behandelt werden. Demgegenüber hat das BMF in seinem Schreiben vom 29.06.18 klargestellt, dass die Gleichbehandlung von Bar- und EC-Zahlungen in EINEM Kassenbuch formal fehlerhaft ist, da die Einbuchung einer EC-Zahlung über das Transitkonto sofort wieder zu einer Ausbuchung führt, die zu einer Gefährdung der Kassensturzfähigkeit führt. Der Kassensturz  ist die Frage nach dem, was bar in der Kasse liegt, also wenn man die Kasse umkippt [sic].

In der tatsächlichen Behandlung von Zahlungsvorgängen bedeutet dies aber ein erhebliches Erschwernis für die Verwender eines Kassenbuches bei der Nachvollziehbarkeit sofortiger (EC- & Bar-) Zahlungen. Das BMF hat daher auch klargestellt, dass die Kassensturzfähigkeit jeoch gegeben ist, wenn das Kassenbuch - wie das aktuelle von Tomedo - eine Seite für Bareinnahmen und eine für EC-Zahlungen hat.

Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Notwendigkeit eines Kassenbuches könnte man dazu kommen, überhaupt keine Barzahlungen anzunehmen, sondern nur noch EC-Zahlungen gegen vorherige Rechnung. Für Botox-Spezialisten dürfte dies ein erhebliches Erschwernis sein...

Führt man sich hier einmal vor Augen, woher die Forderung kam, Bar- und EC-Zahlungen geich zu behandeln (Steuerberaterverband), dann hat das seinen Grund darin, dass die Buchführung nachvollziehbar sein muss. Wenn Sie dem Patienten nunmehr nur eine Rechnung erstellen und dafür eine EC-Zahlung akzeptieren - ist dies nachvollziehbar, wenn das einmal am Tag passiert. Haben Sie mehreree Vorgänge dieser Art und werden alle EC-Zahlungen wie üblich in einer Summe auf Ihr Konto transferiert, ist dies nicht mehr möglich. Ich habe gerade eine Prüfung begleitet, wo genau diese Überweisungen, die mehrere EC-Zahlungen zum Inhalt hatten, kritisch waren. Der Prüfer schaut sich den Geldeingang an und fragt nach, wie diese Summe denn ( vor 10 Jahren...) zustande gekommen ist. Sind dem eingegangem Betrag auch noch Gebühren abzüglich enthalten, wird es richtig schwer darzulegen, woher der Betrag kommt, wenn Sie kein Kassenbuch haben. Das FA schickt Ihnen eine Liste ud hinterfragt, woher die Beträge, eingegangen am X., Y., Z.... kommen. Und es werden nicht zwei, drei Zahlungseingänge hinterfragt, nein Sie erhalten ein Excel-Sheet für die letzten 10 Jahre.

Und wenn Sie das nicht nachweisen können, werden Sie geschätzt. Und das ist ganz sicher teurer, als ein Kassenbuch.

Es gibt nur wenige EC-Kartengerätebetreiber, die aktuell in der Lage sind, online Umsätze zu reporten, dh. ohne Kassenbuch müssen Sie einmal überprüfen, ob die Rechnung XY bezahlt ist (auf dem Kontoauszug der Bank steht nur EC-Lastschrift-Einzug und kein Name) und auf der anderen Seite müssten Sie sich valide Dokumente vom Kartengerätebetreiber besorgen und diese den Rechnungen zuordnen. Wie in meinen vorangegangen Kommentaren ist die Quantiät dieser Zahlungen entscheidend. Für 5 EC-Zahlungen im Monat brauchen Sie kein KB, für 50 ganz sicher. Letztlich ist das eine Entscheidung, wieviel Ihnen die Nachvollziehbarkeit Ihrer Buchführung Wert ist. Und Sie machen das ganz sicher nicht allein fürs FA.
Herzliche Grüße aus Lippstadt, RA J. Frotscher

Kein Anruf von Zollsoft hinsichtlich DSGVO und dem Kassenbuch. Dann scheint ja alles klar zu sein oder es wurde hoffentlich mit Herrn RA Frotscher besprochen.
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Das FA prüft bei uns jetzt drei Jahre, das heisst ich darf manuell  in 36 Monaten alles herauslöschen was einen Patientennamen enthält und zwar nur weil Zollsoft das Kassenbuch nicht so geschrieben hat, dass der Export von Patientendaten verhindert wird. Vor Mai 2018, klar, hat niemand daran gedacht, dass das mal ein Problem wird. Nach Mai 2018 dürfte das nicht mehr sein. Ist aber so.

Bitte mit dem TSE Kassenbuch keine Patientendaten mehr exportieren! Das ist strafbar.
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Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden diese dringende Anpassung mit aufnehmen!
Frage zum Thema: Können Sie eine Registrierkasse empfehlen, die an das Kassenbuch von Tomedo angeschlossen werden kann? Ich fände beispielsweise die "Star mPOP™ Bluetooth-Drucker/ Kassenladen-Kombination" (328 EUR) interessant.

Und ganz allgemein: Wenn ich eine Kassenlade mit Bondrucker und ein EC-Kartengerät an das Kassenbuch von Tomedo anschließen kann, würde ich auch die monatliche Gebühr zahlen, da dies dann einfach komplette Sicherheit gäbe beim Thema Finanzamt und auch bei versehentlichen Falschbuchungen durch falschen Klicken.
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Guten Morgen,

 

ich benutze genau diese Kassenlade. Ich drucke die GOÄ-Rechnung aus und hefte den Bon als Zahlungsnachweis für den Patienten dran. Egal ob Bar- oder EC-Zahlung. Ansteuern kann ich die Kassenschublade nur über die "iZettle" App - welche nur auf iOS läuft und nicht auf MacOS. Deshalb haben wir für alle Zahlungsvorgänge praktisch ein Zweitsystem mit iPad an der Anemdlung liegen. Ich würde mir auch wünschen, dass ich auf diese App verzichten könnte. Dafür würde ich gern einen Betrag an tomedo zahlen, wie gehabt für EC Zahlungen pro Buchung max. 1% und alle Geräte (Kassenlade und EC Gerät) direkt ans tomedo-Kassenbuch anschließen. Wenn tomedo die Zahlung gleich noch auf die GOÄ-Rechnung setzen (mit fortlaufender Quittungsnummer) und diese als bezahlt kennzeichnen könnte, dann braucht man wohl auch keinen Bondrucker. Ich habe den Umweg über die App deshalb gewählt, weil iZettle die Finanzamtssicherheit gewährt, die gebraucht wird (siehe oben in der Diskussion). Lieber wäre mir alle Funktionen in nur 1 System.
Die EC Anbindung mit günstigen pro Transaktionsgebühren, heruntergerechnet inklusive Miete und anderen Zahlungen, hat Zollsoft hoffentlich genau wie DSGVO Konformität auf dem Schirm. Wozu braucht man eine Kassenlade mit Bon-Drucker? Eine GOÄ Rechnung ist ja immer noch Pflicht, ich weiss nicht ob die ganzen Infos auf den Bon passen?
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Eine Rechnung bekommen unsere Patienten so oder so per Email zugeschickt, egal wie sie (oder ob sie schon) bezahlt haben. Ein Bon kann jedoch die Nachvollziehbarkeit der eingegangenen Zahlungen als Beweis für eine beglichene Rechnung deutlich vereinfachen - sowohl für uns, für den Patienten als auch das Finanzamt. Die Idee oben mit einer fortlaufenden Quittungsnummer auf der Rechnung finde ich aber auch super!

Wie in anderen Forenbeiträgen erwähnt, verlangen Finanzämter bei höheren Barsummen teilweise eine Registrierkasse. Auch ist eine Kasse sicherer, die nur beim Bezahlvorgang kurz automatisch öffnet und sonst geschlossen bleibt.
https://www.zettle.com/de/kassensystem/registrierkasse/kassensichv

Zettle TSE kostet 9,90. Wie oben erwähnt teuer bei grossen Transaktionen. Man müsste sich das zusätzlche Entgelt bezahlen lassen. Was macht man mit den Bareinnahmen? Auch die müssen über TSE laufen das mancht Zettle sicher nicht.

Für Praxen die nur Kleinbeträge bis 150 Euro haben und auf Bargeldeinnahmen verzichten können, ist Zettle sicher nicht schlecht.

Wäre gut wenn Zollsoft mal sein TSE darstellen würde was es können wird, Stichtag ist der 1. April. und wir haben den 15. Februar.
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Ich habe gerade mit Concardis telefoniert. Waren recht erstaunt, dass ich sie nach TSE Frage. Ich wäre der erste gewesen der sich erkundigt. Der Kartenabrechner hat nämlich per se nichts mit TSE zu tun. Was Conccardis anbietet ist eine Anbindung über ZVT und ODT an das Kassensystem. Das werden alle Kartenanbieter tun, die Anbindung erfolgt ja auch an jede Registrierkasse, Wir haben ein älteres Lesegerät und das würde über ZVT angesteuert werden. Der Kunde wird nach Rechnungsstellung aufgefordert die Karte anzulegen/einzustecken und die Rechnung wird mit TSE durch das Kassensystem verarbeitet.

Hat Zollsoft vor die Schnittstellen einzubauen?
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Noch einige Gedanken zum TSE:

Was man sich klar machen muss, die Rechnung ist verknüpft mit der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Das heisst entweder das Warenwirtschaftssystem im Einzelhandel oder bei uns die Praxissoftware kommuniziert mit dem TSE und dem EC Gerät oder man muss manuell die Rechnungen einem anderem System zuführen oder dort generieren und die Rechnungen werden dort gespeichert, Für mein Verständnis müsste Tomedo die Rechnungen revisionssicher speichern also nicht änderbar, oder wenn sie geändert werden, in einer neuen Version und protokolliert und was auch immer noch rechtlch notwedig ist um das Ganze revisionssicher zu machen. Das kann Tomedo aktuell nicht. Der Programmieraufwand ist denke ich recht hoch. Ich frage mich ob Tomedo hierfür nicht die EcoDMS REST Schnittstelle  nutzen sollte. Die Preise sind sehr moderat und EcoDMS ist ein sehr stabiles und durchdachtes Progamm.

https://www.ecodms.de/index.php/de/ecodms-api

Zudem wird Zollsoft den Preis des TSE überdenken müssen. Ich denke 10 Euro wie es Paypal Zettle macht, ist sehr in Ordnung und 20 Euro im Monat wäre teuer aber akzeptabel und die 30 Euro von Zollsoft sind einfach zu viel. So werden sich Leute nach Alternativen umschauen oder auf Bargeld und EC ganz verzichten und ihrem Geld lieber als Rechnungen hinterherlaufen und den Patienten mit Überweisungen nerven.

Ich glaube die conditio sine qua non sind tatsächlich die beiden EC-Karten Schnittstellen und die revisionssichere Rechnungsablage beim TSE. Der Preis ist aktuell zum weglaufen aber optimal ist es schon das TSE und das EC Gerät direkt an der Praxissoftware zu haben.
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Ich habe gestern das iZettel Kassenbuch in Betrieb genommen. Izettle ist TSE konform und rechtlich äusserts sicher aufgebaut. In die Bemerkung werde ich die Rechnungsnummern die Tomedo generiert einfügen lassen. Damit ist TSE für mich erstmal erledigt. Zollsoft zwingt mich praktisch zu diesem Schritt.

Ich schreibe das um Zollsoft viellecht die Programmierung zu ersparen. Zollsoft sollte sich gut überlegen das TSE Kassenbuch zu schreiben. aus meiner Meinung nach folgenden Gründen:

- Zollsoft ist zu spät dran. Es gibt Postings von mir vor über einem Jahr in denen ich um ein TSE Kassenbuch bitte. Pflicht ist es aber bereits, verschoben, ab dem 1.4.2021

- ohne Schnittstellen zu Kreditkartenanbietern ist ein TSE Kassenbuch wertlos. Ich habe mit Concardis telefoniert, TSE ist nicht deren Sache. Sie helfen gerne bei der Anbindung an EC Schnittstellen aber TSE ist Sache des Kassenbuches. 

- keinerlei Information was nun geplant ist. 

- zu hohe Basiskosten, das heisst wie immer zahlen auch im Urlaub, EC Abrechnungskosten kommen noch hinzu. 

 

Wann lohnt es sich meiner Meinung nach für Zollsoft ein TSE Kassenbuch zu machen? iZettle ist mit 1% teuer bei EC wobei man ihnen nach 3 Monaten Umsatz reden kann, das TSE kostet aber nur 10 Euro. Zollsoft muss also günstigere Preise anbieten für das TSE, 30 Euro ist im Vergleich zu hoch. Zollsoft muss EC Schnittstellen eibauen. Zollsoft muss das TSE Kassenbuch rechtlich wirklich sicher machen. Da mache ich mir bei Paypal keine Sorgen. 

Die Latte ist hoch gesetzt durch IZettle. Zollsoft müsste die Kosten pro Trasaktion deutlich  unter <1% einstellen, eher 30-40 cent pro Transaktion wie es aktuell bei vielen EC Kartenanbietern ist, keine Usereingabe da fehleranfällig (iZettle muss unter Bemerkung die Rechnungsnummer eingetragen werden sonst wird es eine Stornorechnung). Absolut rechtskonform. EC, Kreditkarte und Paypal ist bei möglich, den meisten Praxen würde EC reichen. iZettle bietet günstige Hardware wenn man ein Ipad herumliegen hat. Mit 10 Euro im Monat niedrige Fixkosten. Keine Vertragsbindung.

Wenn es keine Chance gibt das Angebot von iZettle in Kombination mit einem EC kartenanbieter zu schlagen würde ich mir die Programmierung sparen und das Kassenbuch ab 1.4. schliessen.

Ab dem 1.4. würde ich auch mehr Warnhinweise anbieten als das hier unten im Kassenbuch fast unlesbar Versteckte,  um Kunden nicht ins offene Messer laufen zu lassen:

   

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Wir haben seit heute das iZettle mit TSE  im Einsatz. Privateinlagen, Belegentnahmen wie Barzahlungen bei der Post, Kartenzahlungen und Bareinnahmen funktionieren reibungslos. Mein 5ct an Zollsoft, TSE nicht machen.
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Ich verstehe den ganzen Sch... irgendwie nicht. Ich lege Abrechnungsziffern GOÄ an, mache alle paar Wochen einen Rechnungslauf, erzeuge eine Datei für die Abrechnungsgesellschaft, lade die dort hoch, die machen den Rest und überweisen mir den Gesamtbetrag. Brauche ich da noch irgendwo einen Zwischenschritt, damit mich die staatlich legitimierten Räuber in Ruhe lassen?
Wenn sie nur Rechnungen schreiben und diese überwiesen werden und kein Kassenbuch nutzen dann schalten sie das Kassenbuch in Tomedo aus und alles ist nach meinem Verständnis gut. Benutzen sie dann nur eine handsgeschriebene Kasse auf Papier für Kleinkram nichts digitales.  Klären sie das immer mit ihrem StB, ich bin nur Arzt und kann nur wiederkäuen was ich lese und höre. Wir können nicht ohne Kassenbuch, wir haben einen Haufen Igel Leistungen und die Patienten wollen Bar zahlen und mit EC. Für uns ist das TSE genauso toll und teuer wie das TI.
Danke. Dann habe ich wohl gar kein Kassenbuch, ich habe zumindest nie wissentlich eins aktiviert. Es ist schon pervers, wie teuer es inzwischen werden kann, seine Steuern zahlen zu "dürfen"... Die Anwälte und Steuerberater haben definitiv eine bessere Lobby in Berlin als die Ärzteschaft!

Das steht in der neuen Updatebeschreibung. Vorsicht! Nicht nutzen ohne, dass sie sich rechtlich beraten lassen ob das so reicht. Ich habe meine Zweifel vor allem wenn EC Abrechnung im Spiel ist aber ich bin nur Amateur. Verantwortung liegt wie immer beim Betreiber, nicht bei Zollsoft!

Kassenbuch – TSE

  • Es besteht jetzt die Möglichkeit das Kassenbuch mit TSE (Technische-Sicherheits-Einrichtung) zu verknüpfen. Die Anbindung an die TSE dient zur externen Speicherung der in Kassenbüchern vorgekommenen Transaktionen und der Erzeugung einer Signatur für die Transaktionen.. 

    • Diese Einrichtung muss durch unseren Support durchgeführt werden.

    • Zur Ausgabe des QR Codes für maschinell prüfbare Kassenbelege ist folgendes Briefkommando im Customformular zu verwenden: $[kb_tseQRCodeText]$. 

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Liebe Kunden,

wie Sie schon richtig bemerkt haben, ist die TSE-Funktionalität pünktlich zum Ablauf der Übergangsfrist am 31.03.21 nutzbar. Nach Buchung des TSE-Moduls wird jeder Eintrag in demjenigen Kassenbuch, welches mit einer TSE verknüpft wurde, mit einer rechtsgültigen Signatur versehen. Damit ist das Kassenbuch nach den Vorgaben der Kassicherungsverordnung nutzbar.

Um etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen, werden wir am 24.03.21 um 18:30 Uhr ein webinar zu diesem Thema veranstalten, an dem auch Rechtsanwalt Frotscher teilnehmen wird. Hier erfahren Sie alles rund um den Ablauf und die Hintergründe der TSE und wir werden versuchen, alle Ihre Fragen zu beantworten.

Die hier oft gewünschte Anbindung eines EC-Kartenlesers ist zunächst nicht im TSE-Paket dabei. Aber wir arbeiten daran und halten Sie auf dem Laufenden.

Ich gehe davon aus, dass Zollsoft ein bereits zertifiziertes TSE benutzt und eingebaut hat. Zertifikat vorlegen lassen!

 

Pflichten und Fristen. Grundsätzlich setzt die KassenSichV voraus, dass Betreiber elektronischer Registrierkassen ab 1. Januar 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert haben und fortan verwenden.

Vielen Dank für die guten Infos gestern. Besonders die 1 und 2-Wort-Antworten mochte ich.
Unser Steuerberater hat auch die die Seite des Handwerks / Praxisleitfaden für die Handhabung und Formulierungen verwiesen.

https://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/_Relaunch/Steuern_Finanzen/Praxishilfe_Antrag_148_AO_Cloud-TSE.pdf

D-Trust (Kooperation mti Zollsoft) und swissbit (ist hier schon einmal im Zusammenhang mit einer Tierärztin genannt worden) - hier könnte auch eine nicht-cloud Lösung zum Einsatz kommen. Zumindest in Berlin / Brandenburg scheint es aber keine Vertriebspartner zu geben.
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