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Gelegentlich ergibt sich die Notwendigkeit der Durchführung der Erstellung eines Mahnbescheides bzw. einer Vollstreckungsmaßnahme. Dadurch ändert sich die Gesamtsumme der Privatrechnung. Zahlt nun der Schuldner nur den Teilbetrag der Rechnung, nicht aber die Kosten der Vollstreckung, so taucht diese Rest-Schuld nicht auf.

Vorschlag: im Rechnungsfenster die Möglichkeit über ein "+" (nachträgliche) Zusatzkosten/gebühren aufnehmen zu können, um die Gesamt-Summe der Rechnung darzustellen... Wie wäre das?
Gefragt von (1.2k Punkte)
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1 Antwort

Können Sie noch kurz erläutern, weshalb Sie für die Kosten des Mahnbescheides keine neue Rechnung anlegen? Dann hätten Sie die offenen Kosten pro Patient über die Privatrechnungsverwaltung weiterhin im Blick.
Beantwortet von (10.3k Punkte)
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Vielen Dank für die Antwort.

Aus unserer Sicht handelt es sich dabei jedoch - wie bei Mahngebühren - um direkt in Zusammenhang mit der Originalrechnung stehende Kosten, die auch in einer Rechnung abgebildet sein sollten, so wie auch die Mahngebühren ja nicht als neue Rechnung behandelt werden. Wir senden dem Patienten schließlich auch keine Rechnung über die entstandenen Kosten, diese werden auf dem Vollstreckungsbescheid ausgewiesen. Daher wäre aus unserer Sicht die „Addition“ dieser Gebühren als Zusatzkosten (wie auch Mahngebühren) am sinnvollsten auf der ursprünglichen Rechnung aufgehoben… (z.B. durch einen „+“ Button mit entsprechend von uns zu definierendem Text).
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