Gelegentlich ergibt sich die Notwendigkeit der Durchführung der Erstellung eines Mahnbescheides bzw. einer Vollstreckungsmaßnahme. Dadurch ändert sich die Gesamtsumme der Privatrechnung. Zahlt nun der Schuldner nur den Teilbetrag der Rechnung, nicht aber die Kosten der Vollstreckung, so taucht diese Rest-Schuld nicht auf.
Vorschlag: im Rechnungsfenster die Möglichkeit über ein "+" (nachträgliche) Zusatzkosten/gebühren aufnehmen zu können, um die Gesamt-Summe der Rechnung darzustellen... Wie wäre das?
Vorschlag: im Rechnungsfenster die Möglichkeit über ein "+" (nachträgliche) Zusatzkosten/gebühren aufnehmen zu können, um die Gesamt-Summe der Rechnung darzustellen... Wie wäre das?