Nach der Installation der TI ergibt sich nach wenigen Minuten das Problem, dass die G2 Karte des Patienten nicht (mehr) lesbar ist. Was tun? Ersatzverfahren? Altes Lesegerät wieder anschliessen und benutzen? Gibt es Konsequenzen für die Abrechnung?
Aktuell ist es so, dass die bisherigen über USB am Arbeitsplatz angeschlossenen Geräte weiterhin funktionieren und die alten Karten , (dh. > 1,5 Jahre, so KVWL) dort eingelesen werden können. (gilt für Tomedo, aber nicht für alle Softwarehersteller...), Gegebenfalls muss an dem Arbeitsplatz per command li/re Maustaste das per Netz angeschlossene Lesegrät abgekoppelt werden, aber die alten Schätzchen tun´s noch.
In einigen KV-Bezirken geistert die Mär, dass die Nutzung der alten Geräte trotz installierter TI bei der Abrechnung sanktioniert wird. Daran hatte man in der Tat gedacht, was aber rechtlich vor dem Zeitpunkt des Einlesen von Befunden nicht möglich ist. Auch wollte man vermeiden, dass die Praxen jetzt für jeden Funktionsausfall ein Ersatzverfahren anlegen, was dazu führen würde, dass die Abrechnung - selbst im grün geprüften Zustand - vor die Pumpe läuft, da die Programme der KV bei einem signifikanten Abweichen von der üblichen Ersatzverfahrensquote, die Abrechnung blockieren. Aktuell ergibt sich für die weiterhin über USB eingelesene Patientenkarte kein Problem, außer dass etwa 20-30% der Karten davon betroffen sind. Wie mir eine KV mitteilte, haben einige Krankenkassen zwar G2-Karten ausgegeben. Die Software auf den Chip entspricht dem aber nicht.
Schöne Grüße aus Lippstadt
J. Frotscher
Aktuell ist es so, dass die bisherigen über USB am Arbeitsplatz angeschlossenen Geräte weiterhin funktionieren und die alten Karten , (dh. > 1,5 Jahre, so KVWL) dort eingelesen werden können. (gilt für Tomedo, aber nicht für alle Softwarehersteller...), Gegebenfalls muss an dem Arbeitsplatz per command li/re Maustaste das per Netz angeschlossene Lesegrät abgekoppelt werden, aber die alten Schätzchen tun´s noch.
In einigen KV-Bezirken geistert die Mär, dass die Nutzung der alten Geräte trotz installierter TI bei der Abrechnung sanktioniert wird. Daran hatte man in der Tat gedacht, was aber rechtlich vor dem Zeitpunkt des Einlesen von Befunden nicht möglich ist. Auch wollte man vermeiden, dass die Praxen jetzt für jeden Funktionsausfall ein Ersatzverfahren anlegen, was dazu führen würde, dass die Abrechnung - selbst im grün geprüften Zustand - vor die Pumpe läuft, da die Programme der KV bei einem signifikanten Abweichen von der üblichen Ersatzverfahrensquote, die Abrechnung blockieren. Aktuell ergibt sich für die weiterhin über USB eingelesene Patientenkarte kein Problem, außer dass etwa 20-30% der Karten davon betroffen sind. Wie mir eine KV mitteilte, haben einige Krankenkassen zwar G2-Karten ausgegeben. Die Software auf den Chip entspricht dem aber nicht.
Schöne Grüße aus Lippstadt
J. Frotscher