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Hallo,

zur Dokumentation, dass ich meinen Patienten auf die DSGVO hingewiesen habe, wäre doch eine einfach zu erkennende optische Hervorhebung sinnvoll, z.B. setze ich ein Häkchen, wird die Patientenzeile weiß, setze ich dieses nicht (also nicht hingewiesen und  aufgeklärt bisher) bleibt die Zeile z.B. gelb hinterlegt. Oder wie macht ihr das?

Ein Karteieintrag ist zwar einfach, es muss aber auch bei Unsicherheit aktiv danach gesucht werden...
Gefragt von (590 Punkte)
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3 Antworten

Wir haben ein Fenster benutzt, aber nur 1 Tag. Dann noch einmal nachgedacht, und uns war das Fenster zu angreifbar.

Wenn Sie aufklären, aber kein Haken setzen und dann kommt jemand..

Wir machen das so: falls der Patient das erste Mal nach dem DSGVO Stichtag kommt, dann erscheint am Computer ein Fenster: "Bitte aufklären". Dann wird aufgeklärt (per Dienstanweisung festgelegt) und gut ist.

Wir können sagen: Machen wir immer so, kein Ärger mit der Doku.
Beantwortet von (8.5k Punkte)
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Wir haben dafür eins der vorhandenen Häckchenfelder benutzt..

Beantwortet von (21.2k Punkte)
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Bei uns schon durch "Privat aktiv" und "Privat beendet" belegt um nach aktiven privaten Fällen und beendeten Fällen filtern zu können, die abgerechnet werden können.

Ich hätte auch gerne, dass ein solches Lämpchen automatisch angeht wenn das DSGVO Dokument gescannt in der Akte ist (gekoppelt an die Anamnese bei uns), also ein bestimmter Karteieintrag vorhanden ist. Ganz automatisch.  Diese Marker am Patientenbild sind unpraktisch und eigentlich unbrauchbar, zumindest für uns.
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