liebe tomedos,
ich habe eine frage zur dsgvo. in dieser wird den von der verarbeitung personenbezogener daten betroffenen personen (hier: patienten) das recht auf Auskunkt, Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer Daten eingeräumt.
Meine Frage: Wie kann das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) in Tomedo umgesetzt werden? (sollte das mal jemand verlangen. Zusichern muss ich es ja erst mal.)
Und 2.: Wie lösche ich die Daten von Patienten und evtl. auch ganze (elektronische) Patienten datenschutzkonform? Patienten werden ja nie ganz gelöscht, sondern bekommen "nur" ein "gelöscht" vorangestellt. Ist das ausreichend für das Recht auf Vergessenwerden? Und auch Einträge in den Karteikarten etc. sind nicht endgültig gelöscht, sondern wiederherstellbar (von anderer gesetzesseite wegen).
Danke. AW