Umfrage zu Weiterbildungsgewohnheiten

Wir möchten unsere Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Sie noch besser auf Ihre Bedürfnisse abstimmen: Wie lernen Sie am liebsten? Über welche Formate möchten Sie sich am liebsten zu tomedo® weiterbilden? Und welche Themen interessieren Sie besonders?

Teilen Sie es uns mit! Nehmen Sie sich gerne 5 Minuten Zeit, um unsere 10 kurzen Fragen zu beantworten. So können wir herausfinden, welche Unterstützung für Sie am wertvollsten ist.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!



tomedo® nicht für macOS Tahoe freigegeben

Derzeit prüfen wir die volle Kompatibilität von tomedo® mit macOS Tahoe, da in der aktuellen Version Einschränkungen auftreten können, die das Arbeiten beeinträchtigen. Sobald eine stabile Nutzung möglich ist, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Liebe Kunden, es steht Ihnen die neue tomedo Version v1.131.1.6 zur Verfügung.

https://hilfe.tomedo.de/tomedo-change-log/

 

Alternativ kann das Changelog im tomedo Client unter Hilfe oder direkt in den Server-Tools wie gewohnt geöffnet werden.

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tomedo v1.131.1.6

Bugfixes

  • Chronikerbestimmung

    • Für Leistungen ohne Leistungserbringer/Abrechner wurde ein Hinweis zu möglicherweise inkorrektem Chronikerzuschlag angezeigt. Wenn ein Leistungserbringer und Abrechner gesetzt wurde, verschwand diese Meldung allerdings nicht direkt, sondern nur bei einem Refresh der Hinweistabelle oder nach Dokumentation weiterer Leistungen. Dies wurde behoben.

  • eRezept

    • Ärzte in Weiterbildung können jetzt ohne Angabe einer Fachgruppe, aber dafür mit Angabe der Berufsbezeichnung (Nutzerverwaltung → Tab: Leistungserbringer) eRezepte ausstellen.

  • Spracherkennung

    • Beim automatischen Starten des Spracherkennungsservers konnte es in seltenen Fällen zu Problemen kommen, wenn der entsprechende Rechner als praxisweiter Spracherkennungsserver fungiert, jedoch selbst nicht der tomedo-Server ist. Dies wurde behoben.

  • Psychotherapie

    • Gelöschte oder auf "nicht weiter verwenden" gesetzte Anerkennungsbescheide werden bei Neuanlage eines KV-Scheins nicht mehr übernommen. Wenn ein Anerkennungsbescheid zwei Quartale und länger nicht genutzt wurde, wird der Bescheid nur übernommen, wenn "Therapiepause bei Krankenkasse angezeigt" gesetzt ist.

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