Umfrage zu Weiterbildungsgewohnheiten

Wir möchten unsere Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Sie noch besser auf Ihre Bedürfnisse abstimmen: Wie lernen Sie am liebsten? Über welche Formate möchten Sie sich am liebsten zu tomedo® weiterbilden? Und welche Themen interessieren Sie besonders?

Teilen Sie es uns mit! Nehmen Sie sich gerne 5 Minuten Zeit, um unsere 10 kurzen Fragen zu beantworten. So können wir herausfinden, welche Unterstützung für Sie am wertvollsten ist.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ich möchte E-Rezepte erstellen, wir sind angeschlossen an die Telematik und die Arbeitsplätze sind mit dem Konnektor erfolgreich verbunden - aber in Tomedo gibt es noch keine Möglichkeit?
Gefragt von (930 Punkte)
0 Punkte

3 Antworten

Meines Wissens geht das noch gar nicht, das muss Softwareseitig von Zollsoft noch implementiert werden.

https://forum.tomedo.de/index.php/42181/wie-wirds-denn-jetzt-weitergehen-mit-eau
Beantwortet von (7k Punkte)
0 Punkte
Sehr geehrter Herr Dr. Freier,

es ist so wie Herr Dr. Becker bereits geschrieben hatte (Vielen Dank). Wie für die eAU gilt auch für das eRezept: Wir sind aktuell in der Zertifizierung. Ausgerollt wird das Feature im Verlauf des Q4.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carina Kirschner
Beantwortet von (1.4k Punkte)
0 Punkte
Hallo zusammen,

sobald es technisch möglich sein wird eRezepte zu erstellen, sieht der BMG kein Wahlrecht mehr.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Kein-Wahlrecht-bei-eAU-und-E-Rezept-fuer-Aerzte-425286.html
Beantwortet von (290 Punkte)
0 Punkte
Ein FallBack im Fehlerfall wird doch wohl möglich sein... Der Artikel wirkt auf mich journalistisch schlagzeilenträchtig verkürzt...
Hallo Herr Schäfer,

natürlich gibt es irgendwann kein Wahlrecht mehr, sonst würde niemand auf das eRezept umschwenken.

Analog zur eAU, die ja verbindlich am 01.10.2021 starten sollte und nun (vielleicht) ab 01.07.2022 verbindlich wird, wird dieses wohl auch mit dem eRezept ablaufen. Aktuell geht es am 01.01.2022 los, aber bestimmt wieder mit einer Übergangsfrist.

Und auch Herr Cepin hat natürlich Recht, wenn er darauf hinweist, dass es für den Fall einer technischen Störung einen Plan B geben wird.  Bei der eAU ist das so, dass die Praxis neben der Ausfertigung für den Patienten und den Arbeitgeber auch noch die Ausfertigung für die Krankenkasse druckt.

Mit bestem Gruß aus Bielefeld

Axel Tubbesing
tubbeTEC GmbH
20,160 Beiträge
28,632 Antworten
51,902 Kommentare
34,796 Nutzer