Wg. Weihnachten und Praxisurlaub wollte ich einem Pat. eine eAU über 33 Tage ausstellen, aber das geht nicht mehr

Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Vorgaben? Oder kann man diese Einstellumng ändern?
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Sehr geehrter Herr Kneußel,

das war per se schon immer nicht erlaubt, durch die eAU wurde das jetzt digital sicher gestellt. Es heisst:

 

Richtlinie der KBV dazu: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3094/AU-RL_2022-12-15_iK-2023-04-01.pdf Paragraph 5, Absatz 4

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