Hallo !! Nach Rücksprache mit der KV Niedersachsen braucht man bei der Verordnung von Langfristigen Heilmittelverordnungen nach gelisteter Diagnose keine Genehmigung der KK. Tomedo möchte aber beim erstellen eine Genehmigung haben!

Ist das ein System Fehler? Oder Bundeslandbesonderheit?  Oder habe ich da eine Fehlinformation und wir (bzw. der Patient) muss es doch vorher genehmigen lassen? Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen freuen ! Vielen Dank und viele Grüße, Volker Wilckens
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Sie brauchen keine zusätzliche Genehmigung. Eine Genehmigung wird nur benötigt wenn Sie 'außerhalb der Einträge der Liste' das Häkchen setzen wollen.

Ab v1.70.1 wird tomedo auch versuchen, die Häkchen zu langfrsitigem Heilmittelbedarf und Besonderem Verordnungsbedarf weitgehend automatisch zu setzen (s. hier).

 

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