E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
BugFix für Microsoft OAuth 2.0 Email Problem
Alle Hinweise und Informationen Sie unter folgendem Link.

Hier der Hinweis unserer KV:

"Einheitliche Software zur Verordnungsunterstützung

Ab Januar 2017 darf in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) nur noch eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierte Software zur Verordnung von Heilmitteln wie zum Beispiel Krankengymnastik genutzt werden. Die Software muss unter anderem Informationen zur Heilmittelrichtlinie des G-BA (HeilM-RL) enthalten. Dadurch sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (§ 73 Abs. 8 SGB V) die Vertragsärzte besser darin unterstützt werden, die komplexen Regelungen bei der Verordnung von Heilmitteln zu berücksichtigen und die Verordnungen korrekt auszustellen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
  • Mehr Zeit: Alle Informationen sind elektronisch hinterlegt und schnell verfügbar, langes Suchen im Heilmittelkatalog oder in den Diagnoselisten entfällt.
  • Mehr Sicherheit: Die Software unterstützt das korrekte Ausstellen der Verordnungen und weist auf Fehler hin; dies kann gerade für Ärzte hilfreich sein, die nur selten Verordnungen ausstellen.
  • Weniger Rückfragen: Fehlerfreie Heilmittelverordnungen bedeuten weniger Nach- und Rückfragen von Therapeuten in der Arztpraxis.
Ziel ist, dass die PVS-Anbieter die neue Software mit dem regulären Update zum 1. Januar 2017 einspielen. Hilfsmittelverordnungen sind davon nicht betroffen, handschriftliche Verordnungen sind weiterhin erlaubt."
 
Wie sieht es denn mit tomedo aus? Wird dies eingearbeitet?
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Wir sind diesbezüglich seit Kurzem zertifiziert und alles wird (mit dem nächsten Quartalsupdate) ab dem 1.1.2017 bereitgestellt.
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Danke für die schnelle Info!
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