Hallo zusammen, 

Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Thema weiterhelfen. 

Wir haben seit kurzem einen Sicherstellungsassistenen welcher einen eigenen eHBA besitzt. 

Laut KV müssen eRezepte vom Sicherstellungsassistenten UND von dem zu vertretenden Arzt elektronisch signiert werden. 

Kommt dagegen die Vertretung als persönliche Vertretung in die Praxis des abwesenden Arztes und wird dort tätig, etwa als dessen Sicherstellungsassistentin im Falle von Kindererziehungszeiten, ist es anders. Hier gibt die Vertreterin beim Ausstellen des eRezepts ihren Namen als verordnende Ärztin und die BSNR der Praxis an, in welcher sie vertritt. Zusätzlich muss sie in der Verordnung auch die LANR des Arztes angeben, den sie vertritt, da sie in dessen Auftrag und Verantwortung handelt und über diesen abgerechnet wird. Auch im Fall der persönlichen Vertretung muss die Vertreterin zum Signieren den eigenen eHBA verwenden.

So wie ich das verstehe muss auf dem Rezept selber die LANR des zu vertretenden Arztes stehen, die Signatur selber läuft aber über den Sicherstellungsassistenten. Gerne korrigieren falls ich das falsch verstehe. 

Im tomedo Handbuch habe ich dazu folgendes gefunden: 

2) Wie kann der Arzt in Weiterbildung oder Arzt als Vertreter mit eigenen eHBA signieren?

Leistungserbringer, wie Arzt in Weiterbildung und Arzt als Vertreter, müssen in der Nutzerveraltung ihre eHBA Card-ID hinterlegt haben, damit dieser zur E-Rezept-Signierung berücksichtigt wird.

Auf der Grundlage kann die Einzel-, Komfortsignatur und Stapelsignatur ohne Einschränkung wie beim Vertragsarzt verwendet werden.

 Heißt das jetzt aber dass die Rezepte dann mit zwei Signaturen versehen werden oder wie kann tomedo das prüfen dass auf dem Rezept die LANR von Arzt 1 steht, dieses Rezept aber mit LANR von Arzt 2 elektronisch signiert werden soll?

Die folgenden Einstellungen habe ich bereits vorgenommen: 

Angaben für Arzt als Vertreter:

  • LANR (Pseudo-LANR wird entsprechend der KBV-Anforderungen nicht akzeptiert)
  • Fachgruppe und/oder Berufsbezeichnung
  • Qualifikation (=“Arzt als Vertreter“) ist verpflichtend
  • „Default-Abrechnung auf“ auf den Vertragsarzt, auf den der Arzt als Vertreter abrechnet
  • Checkbox „Vertragsarzt“ ist deaktiviert

Stimmt das jetzt alles oder muss ich noch etwas anderes mit beachten?

 

Vielen Dank für eine Rückmelung!

 

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