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Hallo,

ich habe gerade eine Diskussion, ob das Ausfallhonorar auf eine separate Rechnung gehört UND ob das Ausfallhonorar eigentlich umsatzsteuerpflichtig ist?

vielleicht kann mir hier jemand Antworten geben?

besten Dank

Michaela
Gefragt in Frage von (540 Punkte)
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2 Antworten

Moin, 

bei uns gibt es seit Beginn Ausfallrechnungen. In der KJP haben wir zum Teil Termine von 2 Stunden und sind eine reine Terminpraxis. Da ist ein "nicht Erscheinen" monitär besonders Schmerzhaft. Im Vordergrund steht bei uns aber, dass der Patiente dadurch sehr knappe medizinische Ressourcen verschwendet...  

Im Vorfeld muss man sich da absichern. Wir machen das bereits im Anmeldeprozess und mit JEDER Terminerinnerug mit dem Hinweis auf Annahmeverzug gemäߧ 615 BGB. Bis der Patient bei uns ist, gibt es bereits 2-3 Erinnerungen zum Besuch mit entsprechenden Vermerken. 

1. Ihr könnte es über die Privatrechnungen in tomedo laufen lassen, müsst nur entsprechende Sachkosten einmal dafür anlegen. 

2. Zur Umsatzsteuer, siehe dieser Link:

https://www.ecovis.com/medizin/ausfallhonorar-was-tun-wenn-patienten-nicht-zum-termin-erscheinen/

"Umsatzsteuer fällt aus demselben Grund nicht an: Da der Arzt wegen des Nichterscheinens des Patienten keine Leistung erbringen kann, fehlt es an einem Leistungsaustausch, das Ausfallhonorar bleibt umsatzsteuerfrei und unterliegt auch nicht der Gewerbesteuer."

Solltet Ihr Textvorschläge für Rechnung / eMail / SMS benötigen, bitte kurz anrufen oder per eMail bei uns melden. Vl. könnt Ihr das angepasst bei Euch nutzen.

Grüße Holger

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Hallo Michaela,

nur zur Ergänzung von Holgers Antwort.

Ja, ich schreibe das AH immer auf eine separate Rechnung - letztlich geht es die Kasse nichts an, wenn Pat. nicht erschienen ist. Ich nehme an es geht um eine Privatrechnung.

Zur Absicherung gibt es eine Klausel in meinem PT-Vertrag, wo genau die Bedingungen definiert sind, wann es in welcher Höhe (ich nehme z.B. 80%) zum AH kommt.

VG,

Melanie
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