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Das Läusemedikament Nyda Express wird in der Medikamentendatenbank für gesetzlich Kassenversicherte als verordnungsfähig (rotes Rezept) gekennzeichnet. Nach Rücksprache mit der Verordnungsstelle der KVB ist diese Mittel aber nicht verordnungsfähig. Lediglich Nyda L als Pumplösung oder Nyda Läusespray sind verordnungsfähig. Können Sie dies bitte entsprechend in der Datenbank kennzeichnen?

Mit Dank im Voraus

Hr. Distler
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Bei mir ist da nichts auf Kasse möglich siehe screenshot:

 

Man muss schon einen Patienten unter 12 Jahren auswählen um das sehen zu können

Medikamente sind für Kinder unter 12 im Generellen immer erstattungsfähig. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2011/daz-28-2011/arzneimittel-auf-rezept-fuer-kinder-immer-und-kostenfrei . Eine Ausnahme bilden z.B. nicht apothekenpflichtige Medikamente. Meiner Meinung nach wird das von tomedo korrekt gehandhabt. 

Die apothekenplichtigen Medikamente sind für eine Kind < 12 Jahre als erstattungsfähig markiert - die nicht-apothekenpflichtigen Präparate sind grün.

Sollte für dieses spezielle Präparat eine anderweitige Ausnahmeregelung exitieren, würden wir Sie bitten, die gesetztliche Grundlage für diese Ausnahme bei der Verordnungsstelle der KVB in Erfahrung zu bringen.

1 Antwort

Medikamente sind für Kinder unter 12 im Generellen immer erstattungsfähig.

Das ist so nun leider nicht richtig, da gibt es inzwischen reichlich Ausnahmen , nicht nur die nicht apothekenpflichtigen... Gerade bei den Läusemitteln, aber auch alle Kombinationspräparate (z.B. Spasmo-Mucosolvan) einige Komplexhomöopathika, Iinfectodell... wird in dem verlinkten Bericht auch so geschrieben!! Und gerade bei Läusemitteln fällt es mir schwer, mir zu merken was bezahlt wird und was nicht, das hat sich auch immer mal geändert (Nyda wurde glaube ich am Anfang gar nicht bezahlt), so daß da eine verlässliche Verordnungssoftware schon wichtig wäre. 

Beantwortet von (13.6k Punkte)
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Richtig kommentiert von Herrn Erich,

Dann kommt noch dazu, dass Nyda meines Wissens gar kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt ist, die erst einmal generell nicht zu lasten der gKV verordnungsfähig sind - es sei denn sie stehen auf einer Ausnahmeliste....

Komplizierter geht´s kaum...

Aber das "normale Nyda" war (in Bayern?) immer schon erstattungsfähig, nur das "express" nicht - es sei denn es hat sich in den letzten 1-2 Jahren geändert (seit CoV hatte ich gar keine Nachfrage mehr - interessant - geben tut´s die kleinen Krabbeltiere sich noch ;-)
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