Hallo,

ich werde in meiner Nebenbetriebsstätte die sonst dort tätige Kollegin vertreten. Kann ich in Tomedo festlegen, dass bei Anmeldung in der NBS mein Name neben der NBS erscheint und die Abrechnung aber über die sonst vorhandene Kollegin erhalten bleibt...? So kann der Arztstempel etc alles bleiben und ich muss nur i. V. alles unterschreiben und versenden.Gibt es hierzu eine einfache Lösung?

Momentan erscheint bei Anmeldung in der NBS immer mein Name und die Haupt-BS und man müsste immer manuell umnschalten. In der Konfiguration bin ich aber für beide Praxen zugeordnet.

Vielen Dank für hilfreiche Tipps,

VG Dirk Wagner.
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1 Antwort

Sehr geehrter Herr Wagner,

wo meinen Sie genau? Auf den Formularen oder bei den Leistungen?

Wenn SIe sich auf diese Werte beziehen, dann ist es am einfachsten Sie nutzen einen neuen Nutzer für sich und rechen auf die Kollegen ab. Derzeit rechnen Sie auf sich selbst ab, und dann wird der Abrechner auch Ihr Kürzel sein.

Beantwortet von (83.3k Punkte)
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Sehr geehrter Herr Thierfelder,

vielen Dank für den Hinweis. Habe dies so gemacht, mich als neuen Nutzer angelegt, leider mit anderen Kürzeln, da sonst nicht funktioniert, sonst die Daten der NBS mit BSNR und LANR meiner Kollegin belassen. Jetzt zeigt er mich nach Anmeldung in der NBS auch an und die Abrechnung läuft über meine Kollegin, aber Tomedo stellt einen mgl. Fehler in der Konfiguration fest, da die LANR jetzt von mehreren Ärzten genutzt wird - von meiner Kollegin, die ich vertreten muss und von mir (aber ich muss die LANR meiner Kollegin reinschreiben, da ja sonst die Daten in den Formularen nicht stimmig sind und ich über ihre Daten abrechnen muss...). Könnte es hier dann am Quartalsende Probleme geben, dass die KV-Abrechnung nicht geht......???

VG Wagner
Evtl verstehe ich die Sachlage falsch, aber als Vertretung sollten Sie weiterhin Ihre LANR abrechnen. Sie vertreten ja.

Sie können aber auch Ihren Weg gehen und sagen Sie rechnen über Ihre Kollegin ab, dann sieht es für die KV-Abrechnung so aus als ob die Kollegin das gemacht hat. Dann kommt auf die Formulare (die meisten) auch der abrechnende Arzt, also Ihre Kollegin. Sie können dann natürlich den Arztstempel anpassen, damit Ihr Name drauf steht (um Unklarheiten zu beseitigen, wer das Formular ausgestellt hat).

Das was ich mich am meisten Frage  - und was Ihnen denke ich nur die KV sagen kann - : Sie haben eine Betriebsstätte mit Nebenbetriebsstätte. Ich hätte gedacht das alle Ärzte die bei der KV auf die Betriebsstätte laufen in allen ihren (Neben)Betriebsstätten abrechnen dürfen. Die Vertreung an sich ist evtl überflüssig.
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