Die 26220 ist (wie auch die anderen fachärztlichen Zuschlagsziffern) im digitialen EBM-Katalog der KV-Bayern (welchen wir im Zuge unserer KV-Zulassung auch genau so ausliefern müssen) als "nicht abrechenbar in der Arztpraxis" markiert und ist deshalb nicht auswählbar. So eine Markierung bedeutet üblicherweise, dass die KV die Ziffer automatisch zusetzt. Im Fall des Zuschlags zur augenärztlichen Grundpauschale (06220) ist das in Bayern auch so (habe da letztes Jahre selbst mit der KV zu gesprochen), deshalb gehe ich davon aus, dass auch die 26220 Ihnen automatisch durch die KV angerechnet wird, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen erfüllt sind. Im Zweifelsfall sollten Sie aber noch mal bei der KV Bayern nachfragen, um ganz sicher zu gehen.
Hoffe das hilft Ihnen weiter.