Hat jetzt mit Tomedo wenig zu tun aber eine mehr oder weniger ernst gemeinte Frage an RA Frotscher, die sicher zum schmunzeln anregt. Ab wann kann man von einer Scheinselbstständigkeit der Ärzte gegenüber den Krankenkassen und der KV sprechen? Ab wann ist so ein KV-Vertrag eher ein Arbeitsvertrag? Vielleicht sollten wir doch bald Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Hälfte unserer Krankenversicherung von der KV bezahlt bekommen. Netter Gedanke oder nicht?