Könnte bitte dieser falsche Fehler korrigiert werden. Ich wäre sehr dankbar.

VG

JM

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Sie können die Leistungen des GOÄ-Kataloges anpassen, trifft auch für die Leistungsregeln zu. Entweder Sie erzeugen eine Analogleistung oder Sie löschen die Regel direkt bei der Original-Leistung.

Mit freundlichen Grüßen
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Dass die Ziffer nicht beliebig oft abgerechnet werden darf, scheint unbestritten:

- http://www.e-bis.de/goae/Goae00000077.html

- https://www.praxis-wiesbaden.de/gebuehrenordnungen/goae-3500.php

Es stellt sich lediglich die Frage nach dem Bezugsraum. In dem uns zur Verfügung stehenden Katalog ist es als 'pro Krankheitsfall' angegeben. Evtl. liegt hier der erste Fehler. Eine weiteres Problem besteht darin, dass tomedo so etwas wie einen Krankheitsfall nciht kennt und deshalb ersatzweise eine Rechnung als Krankheitsfall annimmt. Wenn Sie mehrere Krankheitsfälle pro Rechnung dokumentieren, kommt der Fehler auch unbegründet.

Wir würden die Regel ungern für alle Praxen ändern, wenn wir nicht absolut sicher sind, was wir tun. Bis dahin können Sie aber wie beschreiben die Regel bei sich lokal löschen bzw. durch eine eigenen Anzahlregel mit selbst definiertem Tagesintervall ersetzen.

Beantwortet von (67.9k Punkte)
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Die Ziffer darf beliebig oft abgerechnet werden. Nur nicht aus dem selben Probenmaterial.

Dass diese Ziffer nicht 2x aus dem gleichen Probenmaterial berechnet werden darf ist ja klar.... das macht aber auch niemand.

Quelle: http://www.e-bis.de/goae/Goae00000077.html.  Die Leistung nach Nummer 3550 beinhaltet die Erbringung mindestens eines der folgenden Parameter, darf jedoch unabhängig von der Zahl der erbrachten Parameter aus demselben Probenmaterial nur einmal berechnet werden:

Wenn mir etwas spanisch vorkommt in den Laborwerten dann nehme ich ein neues Röhrchen (Probenmaterial) ab und überprüfe den Wert. Das kann ich am Tag beliebig oft machen und abrechnen! Das selbe Röhrchen nochmal herzunehmen macht maximal das Labor wenn dort ein Problem bei der Bestimmung auftritt.

QUELLE: https://www.praxis-wiesbaden.de/gebuehrenordnungen/goae-3500.php       4. Mehrmalige Blutentnahmen an einem Kalendertag (z. B. im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen) sind entsprechend mehrfach berechnungsfähig.

Da die Ziffern ohnehin aus dem Labor ins tomedo eingespielt werden (ORDER-ENTRY) ist die Regel „einmal im Krankheitsfall“ völliger Humbug, da man diesen Wert beliebig oft am Tag bestimmen und abrechnen darf (auf Intensivstationen bis zu 10x am Tag)...man muss dafür ja auch 10x Blut abnehmen und 10x Kleber ausdrucken und 10x alles zusammen ans Labor schicken.

Ich bitte Sie daher mir das Erstellen einer Sonderregel - die dann mit dem nächsten Quartalsupddate wieder rausfliegt - zu ersparen und diese Prüfung komplett aus dem System zu löschen.

Was soll denn passieren wenn die Warnung/Regel fehlt? Im schlimmsten Fall meckert die Versicherung.... praktisch wird dieser Fall niemals auftreten, weil kein Labor der Welt - ohne den expliziten Auftrag dazu zu bekommen - aus ein und dem selben Probenmaterial 2x ein Blutbild bestimmen wird...

Ein GANZ ANDERES THEMA sind die Höchstwerte... 3541. H Höchstwert für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen des Abschnitts M II #P 480 #€ 27,98... Dies hat aber nichts mit dem "Krankheitsfall" zu tun.

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