Vielleicht verstehe ich es nicht - aber ist die Einwilligung zur ePA auch eine für die Speicherung zum NFDM oder muss die separat stattfinden?
Hallo Herr Mauch,
der Notfalldatensatz wird aktuell lokal auf der eGK gespeichert und hat im Grunde erstmal nichts mit der ePA zu tun. NFDM und ePA sind somit zwei getrennt voneinander zu betrachtende Dinge. Es wird irgendwann die Möglichkeit kommen den Notfalldatensatz zusätzlich in die ePA zu laden aber die Einwilligung zur ePA (opt.Out nicht genutzt) impliziert nicht eine Einwilligung zum NFDM. In den Situationen, wo auf das NFDM zugegriffen wird, besteht gegebenenfalls auch technisch gar nicht die Möglichkeit eines Zugriffs auf die ePA.
Hier ist gegebenenfalls interessant "Kann der Notfalldatensatz in der ePA gespeichert werden?" https://www.kbv.de/html/nfdm.php
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Geis