Hallo Herr Klaproth,
ich verstehe Ihre Bedenken. Nachfolgend möchte ich gerne auf ein paar Punkte näher eingehen:
Punkt 4:
Ich verstehe, dass Sie hier das Gesamtkonstrukt, also auch die Einarbeitung der anderen Praxen und PVS Hersteller, meinen. Allerdings können wir für Sie nur dafür sorgen, dass Sie sich im tomedo mit der ePA gut zurecht finden und diese nutzerfreundlich für Sie gestaltet ist. Zur Einarbeitung in die ePA im tomedo können Sie sich gerne das Video zu unserem Webinar anschauen. Hier ist besonders der Praxisteil interessant. Dieser beginnt ab Minute 11:30 (Link im anderen Kommentar). Ich weise auch nochmal, wie oben bereits erwähnt auf unseren Campus Kurs und das Handbuch hin. Ich hoffe, dass Sie hier keine Stunden investieren müssen, ein bisschen Zeit jedoch leider schon.
Punkt 6:
Die Patienten müssen bei hochsensiblen Daten, worunter auch psychische Erkrankungen fallen, über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt werden. Genauere Infos dazu finden Sie hier https://www.kbv.de/html/69298.php unter dem Punkt "Welche Informations- und Dokumentationspflichten gelten beim Einstellen hochsensibler Daten?". Die Patienten haben somit nicht nur die Möglichkeit die Zugriffsrechte über die App anzupassen, sondern auch dem Einstellen der Daten komplett zu widersprechen.
Es gibt insgesamt drei EBM Leistungen für die Befüllung der ePA. Wobei hier tatsächlich die Erstbefüllung am attraktivsten vergütet wird. https://www.kbv.de/html/1150_72859.php
GOP 01648 für die Erstbefüllung
GOP 01647 für die weitere Befüllung einer ePA, Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale einmal im Behandlungsfall
GOP 01431 für z.B. Rezepte, wenn weder ein persönlicher Arzt-Patienten Kontakt noch eine Videosprechstunde stattgefunden hat, im Arztfall bis zu 4x berechnungsfähig
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Geis