MichaelKneußel
30- 50 Rezepte werden bei uns täglich an verschiedene Apotheken gefaxt für ältere Patienten, die nicht in die Praxis kommen können.
Dazu faxen wir einen Hinweis an die Apotheken, ob diese das Medikament dem Patienten bringen soll oder ab es in der Apotheke abgeholt wird.
Wie geht das am besten mit dem eRezept?
Wir versuchen gerade Patientenlisten für die einzelnen Apotheken zu erstellen, dann können wir erstellte Rezepte pro Liste komplett frei geben und dann per KIM an die Apotheke senden (auch wenn das nicht erlaubt sein soll)
--> allerdings kann ich in der Nachricht nicht zu jedem einzelnen Rezept noch dazu schreiben, ob es gebracht oder geholt werden soll ...
Wir haben hier bisher keine adäquate Lösung .. Fakt ist bei uns ... mit dem eRezept bleibt viel mehr bei mir als Arzt an Arbeit hängen, für meine MFAs wird es weniger Arbeit... im Moment muss ich peinlichst genau darauf achten, mit welchem Rezept ich was machen muss - drucken, faxen, mailen, nur versenden --vorher einfach unterschrieben und die MFA hat es entsprechend sortiert... bei etwas 300 Rezepten am Tag nervt das
Sebastian Mai
Hallo,
Das Problem sehe ich auch ein Stück weit. Den Workaround mit Patientenliste habe ich mir genauso überlegt. Meine Idee war: wenn ich zB mittags die Rezepte verschickt habe, sollen nachmittags die MFAs dann aus der Rezeotverwaltung die KIM Mails schicken über die Liste.
Aber mal als Frage: wieso muss ein Rezept gefaxt bzw übermittelt werden wenn der Patient es abholen kommt? Dann reicht es doch wenn es auf der Karte ist...
liebe Grüße
Sebastian Mai
MichaelKneußel
Zur Frage: Es geht um Patienten, die nicht in die Praxis kommen können und nicht in die Apotheke gehen können und die Apotheke die Sachen bringen soll.
Sie haben Recht, wenn jemand selbst in die Apotheke geht muss man nichts machen.
Katharina Wieder
Ich bin hier auch noch am rumprobieren und wir arbeiten im Moment v.a. mit den Hinweisen/Bemerkungen bei der Rezepterstellung, nach denen in der Inbox sortiert werden kann.
Stephan Apel
Hallo,
1. die eRezepte werden von den MFA angelegt und gespeichert
2. Hinweise für mich werden rot markiert, im Text steht z.B. "Medikament nicht im MedPlan"
3.Hinweise für die MFA werden gelb markiert (z.B. "Apotheke A, an Pat liefern"," Apotheke B, an Pflegedienst liefern" oder "Apotheke A, an Heim liefern"
4. nachdem ich mittags die Rezepte signiert habe, werden die gelben Hinweise von den MFA abgearbeitet
5. die Rezepte gehen dann direkt aus der eRezept-Verwaltung per KIM an die Apotheke, dafür haben wir entsprechende Mail-Vorlagen angelegt (z.B. Bitte direkt an Patienten liefern)
In Summe haben wir damit weniger Arbeit als davor. Aber das setzt voraus, dass die Apotheken KIM empfangen können, was leider noch nicht selbstverständlich ist. Auch die Privatrezepte machen uns noch Schwierigkeiten (z.B. ASS). Das geht zwar inzwischen ebenfalls als eRezept, aber die Apotheken können nichts darauf drucken, damit der Patient es bei Kasse oder Finanzamt einreichen kann.
Viele Grüße
Stephan Apel
MichaelKneußel
Danke für die Antwort ...
bei den Hinweisen stört mich, dass man hier keine Texte vorformulieren kann und man immer wider alles neu eingeben muss.
Bei uns können die MFAs in der eRezpetverwaltung weder ausgestelle noch versendete eRezepte einsehen, was mich schon die anze Zeit wundert ... habe hier die ganze Rechteverwaltung durchgesehen und auch nichts gefunden, wie man das einstellt ...
Können Sie mir sagen wie das geht?
Philipp Köntges
Wir haben Patientenlisten erstellt je nachdem welche Apo die Patienten bevorzugen. Im Vorfeld haben wir uns das unterschreiben lassen, dass die Pat diese oder jene Apotheke bevorzugen. Wir filtern dann nach Liste, signieren und versenden per KIM. ob geholt oder gebracht ist meiner Meinung nach nicht unsere Sache. Da können sie die Patienten oder die Apotheke drum kümmern. Gruß
Sebastian Mai
Hallo,
mal eine "doofe Frage": ich finde nirgends ein Feld um einen Hinweis einzutragen. Lediglich "Abgabe-Hinweis". Wenn ich dort etwas eintrage, landet es jedoch nicht in der Spalte "Hinweis" der eRezept-Verwaltung.
Vorab Danke für die Hilfestellung ;-)
lg
Sebastian Mai
Katharina Wieder
Das finden Sie unter Einstellungen - Praxis - Mediks

helga ausborn
Guten Morgen,
wir haben es tatsächlich "einfach" abgeschafft. Alles wird als eRezept ausgestellt bis auf Pflegeheim und die Rezepte, die vom Pflegedienst bestellt werden. Diese werden einfach analog ausgedruckt. Alles andere kann und darf nicht unser Problem sein. Für Menschen die nicht in die Apotheke können und es geliefert bekommen wollen, gibt es die arzt-direkt App die wir dann (und jedem anderen) ans Herz legen. Auch Angehörige könenn darüber ja für die zu Pflegenden die Rezepte in der Apotheke abholen. Oder sie machen einen Bildschirmfoto und schicken es der Apotheke vom QR Code als Foto. Natürlich könnte die Apotheke sich auch bei Arzt.dirket anmelden lassen, allerdings war das unserem Apotheke vor Ort deutlich zu teuer.
Bei aller Liebe zum Patienten und deren Bedürnisse, aber wir können nicht alles so umsetzen, dass wir die ganze Arbeit haben, um es denen möglichst bequem und einfach zu machen. Und am Ende klappt es auch ganz gut so, laut unseren Erfahrungen die letzten Wochen/Monate.
Viele Grüße
Iris Bernau
Sebastian Mai
super. vielen Dank! :-)
Sebastian Mai
Hallo nochmal,
kurze Frage: wenn man die eRezeptverwaltung schließt, können die schon versendeten Rezepte über die Patientenlisten nicht mehr aufgerufen werden oder?
lg
Sebastian Mai
Katharina Wieder
Hallo Herr Apel,
unsere Damen sollen ebenso nach dem Signieren die weitere Bearbeitung (Ausdruck für...) aus der eRezeptverwaltung übernehmen. Eine Frage dazu: wie kennzeichnen Sie bei sich die fertig bearbeiteten eRezepte? Werden die Hinweise dann einzeln wieder gelöscht?
Stephan Apel
Hallo Frau Wieder,
die eRezepte, welche von den MFA noch weiterbearbeitet werden muss erhalten das gelbe Ausrufezeichen. Die können dann auf grün setzen, wenn es erledigt ist.
Beispiel:
- Pat bestellt ein Medikament in einer falschen Dosierung und möchte es von der Apotheke geliefert bekommen.
- Die MFA legen das Rezept an, markieren es rot und notieren "falsche Dosierung, Lieferung durch Apotheke A".
- Ich prüfe das Rezept (ändere es, wenn nötig) und setze es auf gelb.
- Die MFA versendet es per KIM an die Apotheke mit der entsprechenden Textvorlage und setzt den grünen Haken.
Viele Grüße
Stephan Apel
Katharina Wieder
Hallo Herr Apel,
vielen Dank, so wird es bei uns in Moment auch gehandhabt. Mich stört nur etwas, dass die Hinweise nur einzeln geändert werden können.
Lotta Jacob
Hallo, Textbausteine oder Buttons, die man vorbelegen kann, wären hier wirklich sehr hilfreich. Genau wie die Möglichkeit, dass die MFA etwas unkomplizierter die Rezepte einsehen könnten (übrigens auch die Vidierlisten!).
Sebastian Mai
Wenn die Dosierung direkt unter dem Medikament stehen würde, fand ich das auch sehr hilfreich beim durchsehen vor dem Freigeben...
Volker Wilckens
Guten Morgen!
Nach meinen Kenntnisstand ist das Versenden der Rezepte per KIM direkt an die Apotheke nur mit Zytostatika erlaubt. Ich wäre daher ein wenig vorsichtiger mit dem regelmäßigen Versenden der Rezepte auf diesem Wege.
Wir haben sehr gute Erfahrung mit der arzt-direkt App gemacht. Die Patineten können direkt die Medikamente an Ihre Apotheke weiterleiten. Alternativ gibt es ja noch die Gematik App. Sollte das nicht gehen, wird ein Token/Ausdruck erstellt.
Viele Grüße aus dem Norden, Volker Wilckens
Volker Wilckens
ich hatte eben noch mal mit der KV Niedersachsen gesprochen. Wenn die Patienten nicht mobil sind und schriftlich eingewilligt haben, darf man wohl per KIM die Rezepte versenden. Es muss jedoch das Recht auf Apothekenfreiheit des Patineten sichergestellt werden.
Bei der Verordnung von Rezepten an die Heime oder gestellte Medikamente durch die Apotheke wird zunächst weiterhin das Muster 16 empfohlen.
Viele Grüße !
Marc Kansy
Hallo Herr Wilckens,
ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Aussage und Auffassung der KVN konträr zur Aussage der KBV ist.
Die KBV sagt hier ganz klar aus und hat die Rechtsauffassung, dass eine Direktzuweisung an Apotheken unabhängig von bestehenden und vorligenden Einzelzuweisungen der Patienten unzulässig ist (Ausnahme Zytostatika-Rezepturen). Hierzu hatte ich aktuell diese Woche wieder ein bilaterales Gespräch und mir wurden die Rechtsauffassung der KBV direkt nochmal dargelegt.
Natürlich liegt in letzter Konsequenz die Verantwortung und mögliche Zuweisung bei Ihnen in der Praxis.
Viele Grüße,
Marc Kansy