Helge Ammenwerth
Hallo, leider klappt das Ausstellen des eRezeptes in der laufenden Sprechstunde (nicht "Stapel") bei uns unter dem eingeloggtem Weiterbildungsassisitenten nicht.
Fragen:
1) braucht es den Eintrag einer LANR/ lebenslangen Arztnummer? Unsere WBAs sind ja (noch) keine Vertrgasärzte, somit haben die auch keine LANR. Was trage ich in das Feld ein? Das "Häkchen" unter "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" ist doch dann nicht korrekt?
2) braucht es den Eintrag einer Fachgruppe ? Der WBA ist ja noch kein Facharzt
3) Was trage ich beim WBA unter TI Einstellung CardID ein, Häkchen bei "Nutze Komfortsignatur andere Nutzer"?
4) Default Abrechnung ja beim betreuenden Weiterbilder?
5) Unter zusätzliche Infos eRezept/eAU: was trage ich hier ein : Arzt in Weiterbildung? eigentlich ja WBA (Weiterbildungsassistent). Und was unter Berufsbezeichnung?
6) Braucht jeder WBA einen eigenen eArztAusweis. Was ist, wenn der nicth vorhanden ist, oder defekt/ abgelaufen?
7) STEMPEL FRAGE: was gehört denn auf den Stempel: der Weiterbilder, der WBA. bei BTM Rezepten? Darf der WBA im Auftrag unterschreiben? auch BTM? muss er da namentlich drauf stehen? Mir fehlt da ein Überblick über die aktuelle rechtliche Lage. Kann da jemand helfen?
8) NACHTRAG: wenn ich ein BTM Rezept in der Vorschau ansehe, dann ist der Non-Impact Druck zu sehen. Beim Ausdrucken dann der Nadeldruck. wäre schön wenn in der Vorschau auch der Nadeldruck zu sehen wäre.
Vielleicht kann TOMEDO hier nochmal zusammenfassen. Ziel ist ja, wie bisher auch ohne eRezept, dass der/die WBA im laufenden Betrieb angemeldet unter ihrem/seinem Kürzel eRezepte ohne Verzögerung (unter Nutzen der Komforsignatur des Weiterbilders?) ausstellen kann.
Einen schönen Sonntag
Helge Ammenwerth
Sebastian Mai
Hallo,
Also zu ein paar Punkten:
der WBA rechnet ja auch auf die LANR des Weiterbilders ab. Deshalb muss auch dessen LANR eingetragen sein. So haben wir es immer gemacht.
Zum BTM: die sind persönlich. Also muss sich der WBA welche bestellen. In Vertretung darf nur im Ausnahmefall unterschrieben werden. So hört es sich aber eher regelhaft an. Jeder Arzt kann BTM-Rezepte bestellen.
Zum Stempel: wir haben immer den WBA mit dem Zusatz (A.i.W.) angegeben. Zusammen mit den übrigen Ärzten, "x" dann bei dem Verantwortlichen Arzt.
Das waren aber alles noch die "analog"-Einstellungen ;-)
Helge Ammenwerth
Sehr geehrter Herr Mai. Danke für Ihre Antwort. Aber das hilft nicht weiter. Ich werde wohl den geduldigen TOMEDO Support bemühen.
Ganz ehrlich : wir müssen Patienten versorgen in der Praxis. Viele. Da muss die Technik im Hintergrund flüssig und zuverlässig laufen. Für Experimente an Einstellungen im PVS hab ich keine Zeit und keine Lust . Zumal ich gehofft habe, dass nun Kinderkrankheiten durch sind in Bezug auf eRezept und eAU. Hoffnungsvoll
Helge Ammenwerth
Martin Deile
Alle Clients die eRezepte ausstellen mit dem Nutzer des ausstellenden Arztes/eHBA einloggen -> also Praxisinhaber...
ist aktuell die pragmatischste Lösung aufgrund Ihrer Frage...
Helge Ammenwerth
Hallo Herr Deile, das sich die Weiterbildungsassistenten oder die Entlastungsassistenten alle unter dem Nutzer "Praxisinhaber" einloggen kann nicht die Lösung sein bei TOMEDO.
Update: Im aktuellen Ärzteblatt steht ein schöner Artikel über das eRezept. Hier wird auch auf die Weiterbildungsassistenten eingegangen: klar ist, wie bisher, dass die Überwachung der WBAs gewährleistet ist und die Leistungen über den Weiterbilder (dessen LANR) getätigt/ abgerechnet werden. Fakt ist, dass die WBA's eRezepte ausstellen sollen ! Dafür ist vorgesehen, dass sie einen eigenen eAusweis nutzen sollen. In der Praxis bin ich mir nicht sicher, ob ein WBA immer solch einen Ausweis mitbringt (aus der Klinikzeit, direkt aus dem Studium?). Das wäre dann in Zukunft wichtig, vor Antritt der Weiterbildungszeit in der Praxis es zur Bedingung zu machen (wer zahlt den Ausweis?). Im Ärzteblatt-Artikel steht weiterhin: "Sofern der Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung bereits eine LANR (lebenslange Arztnummer) besitzt, sollte diese ebnefalls angegeben werden". Hier liegt bei TOMEDO noch das Problem: In der Regel hat ein WBA, der aus dem Studium kommt oder aus dem Krankenhaus noch KEINE LANR. Ich weiss auch nicht ob er die ohne Weiteres bei der zuständigen KV beantragen kann, ohne Vertragsarzt zu sein. Das klären wir grade mit unseren WBAs und der KV. Ich hoffe, dass der TOMEDO Support uns bald den richtigen Weg zeigen kann mit allen Einstellungen drumherum.
Björn Wellegehausen
Guten Abend,
auch Weiterbildungsassistenten können mit tomedo eRezepte versenden, wenn sie einen eigenen eHBA besitzen. Eine LANR ist nicht notwendig.
Dazu muss der Weiterbildungsassistent in der Nutzerverwaltung auf seinen Weiterbilder abrechnen (dieser braucht eine LANR). Ausserdem muss er unter Qualifikation "Arzt in Weiterbildung" eingestellt haben und eine Berufsbezeichnung angegeben haben. Seine eHBA CardID sollte er unter CardID eintragen.
In den folgenden Screenshots sind "Hans Wurst (wu)" der Weiterbildungsassistent und "Dr. med. Jürgen Yes (yes)" der Weiterbilder:


In der Vorschau sieht das Rezept dann so aus (Das Feld LANR ist leer, im Stempel stehen sowohl der Weiterbilder mit LANR als auch der Assistent):
Viele Grüsse,
Björn Wellegehausen
Helge Ammenwerth
Hallo und guten Abend Herr Wellegehausen,
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Wir werden es versuchen so umzusetzen. Frage : haben Sie das in der Praxis getestet? Also Patienten dann in die Apotheke geschickt ? Kann die Apotheke das eRezept ohne LANR im Feld neben der BSNR verarbeiten ? Dann wäre ja der Teil mit der (bei den WBA oft nicht vorhandenen) LANR gelöst . Gruß
Björn Wellegehausen
Dieser workflow wurde in der Praxis (und auch von Kollegen hier im Forum, es gibt einige Threads zu diesem Thema) getestet.
Das oben gezeigte Rezept sieht die Apotheke so ja nie. In den Daten zum eRezept, die auf dem Fachdienst der gematik hinterlegt werden und die dann von der Apotheke abgerufen werden, werden ein Verordnender Arzt (wu) und ein Verantwortlicher Arzt (yes) übermittelt. Der Verantwortliche Arzt (Abrechner) muss immer eine LANR haben. Im Falle einer Beanstandung durch entweder die Apotheke oder die Abrechnungsstelle wird die Verantwortliche Person über diese Kombination aus LANR / BSNR bestimmt.
Wenn die Apothekensoftware alles richtig macht sollte es mit dem oben gezeigten Rezept keine Probleme geben.
alexkoch
Guten Abend Herr Wellegehausen,
im heute getestetn Fall hat unser Weiterbildungsassistent heute die Fachgruppe: "FA/FÄ Allgemeinmedizin" angegeben. Dann stand aber im Stempel auch diese Fachgruppe. Das wäre nicht korrekt. Ist es möglich hier eine Fachgruppe: "Arzt in Weiterbildung" zu erstellen?
Außerdemhatten wir bedenken den Haken bei "Nutzer ist Vertragsarzt/Abrechner" zu setzen, da der Art in weiterbildung ja kein Abrechner ist. Ist das nicht bei der Abrechnung ein Problem? Die Leistungen dürfen ja nur auf den Weiterbilder abgerechnet werden. Oder haben wir da die Checkbox falsch interpretiert?
Vielen Dank!
Iris Sossna
Sehr geehrter Herr Koch,
für den erfolgreichen eRezeptversand muss die Fachgruppe oder Berufsbezeichnung in der Nutzerverwaltung für den WBA hinterlegt sein. So können Sie in der Berufsbezeichnung z.B. "Arzt in Weiterbildung" eintragen. Diese Angabe wird dann auch mit dem eRezept versendet.
Die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/Abrechner" darf nur aktiviert werden, wenn der Nutzer auch tatsächlich ein abrechnender Arzt ist. Also darf für den WBA diese Checkbox nicht aktiviert werden. Für den WBA muss aber ein Nutzer ausgewählt sein, auf den dieser abrechnet (sehen Sie dazu den Screenshott von Herrn Wellegehausen, wo der Leistungserbringer-Tab ausgewählt ist). Und dieser Abrechnende Arzt benötigt die Angabe der LANR sowie die aktivierte Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/Abrechner". Andernfalls wäre der Abrechner für den WBA auch nicht auswählbar.
Helge Ammenwerth
Sehr geehrte Frau Sossna, wenn ich die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" für den WBA NICHT aktiviere, dann kann dieser WBA auch KEINE eRezepte ausstellen, auch wenn ich für den WBA einen Nutzer auswähle, auf den er abrechnet.
Denn TOMEDO sagt dann, dass der WBA KEIN ARZT ist , und daher auch kein eRezept ausstellen darf ?!
Ich glaube hier beisst sich Katze in den Schwanz. Ein WBA ist KEIN VERTRAGSARZT, ergo keine LANR, ergo darf er auch NIE abrechnen. Herr Wellegehausen hat ja in seiner Beschreibung eindeutig bestätigt, dass beim WBA die Checkbox Arzt/ Abrechner aktiviert werden MUSS. Das führt in den Praxen zu Verwirrung, da ja eigentlich der WBA NIE Abrechner / Arzt ist (schon gar nicht einen Facharzttitel hat, wie es ausgewählt werden muss...).
Ich bitte um Einrichten einer eRezept-WBA Tascforce , so dass das Thema bis Weihnachten durch ist... (-:
Johannes Stößel
Also wir haben es bei uns so eingerichtet und es funktioniert:




Hauptabrechner ist der abrechnende Arzt.
Iris Sossna
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dass auch ein Weiterbidungsarzt ein eRezept ausstellen kann. So z.B. wenn dieser seine eigene eHBA hat, wie auch Herr Stößel im Screenshot visualisiert hat.
Schauen Sie auch gerne hier: https://hilfe.tomedo.de/handbuch/medikamentenverordnung/#berechtigung-fuer-die-erezept-ausstellung
Iris Sossna
Einen ergänzenden Hinweis möchte ich noch geben.
Damit ein WBA als Verordner auswählbar ist, muss er in der Nutzerverwaltung als Formulararzt konfiguriert werden.

Helge Ammenwerth
Jetzt bin ich verwirrt, bei uns kann man keine "Pseudo"LAN eintragen....Auch findet sich kein Feld zu "Erläuterung zur Pseudo LANR"??
Iris Sossna
Sie können eine Pseudo LANR eintragen, wenn Sie die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" aktivieren.
Im Tooltipp für das LANR Feld erhalten Sie mehr Informationen zu Pseudo LANR.

Achtung: Nachdem Sie die Pseudo LANR eingetragen haben, muss die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" ggf. wieder deaktiviert werden, wenn es sich um einen WBA handelt. Außerdem muss dann der abrechnende Arzt, auf den der WBA abrechnet, neu in der Nutzerverwaltung ausgewählt werden
Sebastian Mai
Guten Abend,
Wenn ich alles so einstelle, wie oben beschrieben und in den Einstellungen wie im Handbuch beschrieben meine Komfortsignatur für die E-Rezepte für den WBA freischalte, kommt dennoch die Meldung:
Der eingeloggte Nutzer ist nicht berechtigt, die Rezepte zu signieren, da er kein Vertragsarzt ist. Die Rezepte wurden gespeichert.
Setze ich den Haken bei "Vertragsarzt / Abrechner", funktioniert zwar die E-Rezept-Signatur, das Dr. Clever-Modul meckert dann aber und "verschwindet" wegen einem Lizenzproblem (da die Pseudo-LANR nicht lizensiert ist).
Gibt es da eine Lösung?
lg
Sebastian Mai
Update: Wenn man die LANR leer lässt, statt die Pseudo-LANR einzutragen macht Dr. Clever keine Probleme. Habe jetzt aber einfach meine LANR auch beim Kollegen eingetragen, da er ja auch auf diese abrechnet. Wenn also Abrechner aktiviert ist klappt alles :-)
Iris Sossna
Sehr geehrter Herr Mai,
Sie haben sehr wahrscheinlich diese Einstellung aktiviert. Diese Einstellung führt dazu, dass nur Vertragsärzte signieren dürfen. Wenn Sie die Optionen "Immer nachfragen" wählen, kann auch der WBA mit Pseudo LANR E-Rezepte versenden.
MfG

Sebastian Mai
...stimmt, das habe ich gemacht
Helge Ammenwerth
Das könnte Lösung sein. Warum steht es nicht als Hinweis im Handbuch ?
E Rezept ist für eine Praxis mit vielen Ärzten und hunderten Rezepten pro Tag ein Hemmschuh : öffnen der e Rezept Verwaltung zu langsam (Rad dreht sich ) . Versenden von > 10 Rezepten gleichzeitig dauert ewig . Es kommt regelmäßig vor dass Rezept nicht durchgeht beim 1. Versuch .
Wie machen andere Praxen das : Patienten werden auch in Zukunft Rezepte bestellen am Tresen . Wieoft muss man versenden und ständig checken ob es geklappt hat ? Es zieht extrem die Aufmerksamkeit von der Sprechstunde? Wieviel Zeit zusätzlich muss Ärztin/ Arzt pro Tag dafür verwenden ?
Versenden mit KIM ist nur in Ausnahmefällen erlaubt . Und man munkelt dass Kim emails mal nicht ankommen oder wenn dann erst nach Stunden ?
So ist es nicht ok .