Stefan Olbrich
Habe mit der Abrechnung für das Quartal 2/2023 eine Honorarkürzung der KVWL wegen Nichtverfügbarkeit der ePA bekommen!
Kann es an einer falschen Konfiguration bei Tomedo liegen und hätte ich aktiv etwas umstellen müssen und falls ja, warum passiert sowas nicht automatisch, sodass man vor diesem Schaden verschont bleibt?
Hat jemand das gleiche Problem?
Dr.Christoph Hainich
Hallo, das ist ein Ding allein zwischen Ihnen und der KV Westfalen Lippe. Wahrscheinlich haben Sie auf der Abrechnungsseite der KV an der Stelle der ePA-Verfügbarkeit kein Kreuzchen gemacht. Tomedo stellt die Funktionalität zur Verfügung.
Grüße aus dem stürmischen Harz
Marcus Thierfelder
Sehr geehrter Herr Olbrich,
tomedo sollte im normalzustand in der KV Abrechnung angeben das ePA verfügbar ist. Bei der Abrechnung müssen Sie den (nervigen) modalen Dialog dazu bestätigt haben. Wenn die KV die Infos nicht hat gibt es 3 Möglichkeiten:
a) Sie haben manuell in der Betriebstättenverwaltung die Angabe zu ePA angegeben
b) Die KV hat die infos zu ePA1 und ePA2 durcheinandergebracht (Hier gab es viele Verwirrungen der KVen die die ANsage der KBV nicht verstanden haben)
c) Die KV wollte einen extra Zettel mit der Bestätigung haben.
um a) auszuschliessen müssten Sie in den PDFs der KV Anbrechnung nochmal schaun was da zu ePA steht.
Stefan Olbrich
Es liegt offenbar doch an Tomedo!
Allerdings konnte der Support die Ursache nicht finden!
Die vorherige und die aktuelle Abtechnung waren korrekt, also im Prüfprotokoll stand unter Container- Abschluss, dass alle Daten zu Konnektor und ePA übertragen wurden!
In der Abrechnung für 2/2023 war mein Prüfprotokoll allerdings über 100 Seiten lang und mit Einträgen, die mir als Laie nichts sagen ("wenn in einem Datensatz die FK 3010 vorhanden ist, dann muss für min. eine der unter FK 5098 angegebenen (N)BSNR im Besadstensatz das Feld 0224 (Produkttypversion des Konnektors) vorhanden sein."
Aha! Soso. Diese Meldung dann bei jedem Pat. und am Ende dann der Container-Abschluss: es wurden keine Produktversionen des Konnektors und ePA- Kennzeichnungen übertragen!!!!
Tomedo-Support konnte mir zwar nicht sagen, warum, aber dass ich nun 1% Abzug bei meiner Abrechnung habe, sei einzig mein Problem, da ich ja die Warnung im Prüfprotokoll hatte und selber schuld bin, dass ich diese unvollständige Abrechnung abgegeben habe (wohlgemerkt: nicht als fehlerhaft deklariert)!
Schmeckt irgendwie nach Bug und Tomedo-Murks, aber man lässt mich mit dem Schaden im Regen stehen!
Marcus Thierfelder
Sehr geehrter Herr Olbrich,
könne Sie mit den Teamviewer vom Server zukommen lassen. Dann würde ich genau schaun was passiert ist.
Koopmann
Hallo zusammen,
auch mir hat die KVWL das Honorar gekürzt. In meiner Abrechnung wurde mir angezeigt, dass mein ePA den Status 2 hat. Betrifft das jetzt nur die KVWL? Wo liegt mein Fehler?
LG Mario Koopmann
Marcus Thierfelder
Sehr geehrter Herr Olbrich,
in Ihrer KV-Abrechnung zu Q2/2023 ist die Information zu Verfügbarkeit der ePA2 enthalten und wird KBV konform übermittelt. Ich vermute es handelt sich hier um meinen Fall c). Wahrscheinlich will/wollte die KV eine extra Bestätigung von Ihnen haben, das ihr genuztes PVS ePA2 unterstützt. Können Sie hier nochmal bei der Ihrer KV/dem Sachbearbeiter/in sprechen wie der ePA2 Status zu übermitteln ist (extra Schrieben, Formular, Webseite ...)? Wenn Sie da noch eine Bestätigung von zollsoft brauchen können wir da was aufsetzen.
Sollte die KV die KV-Abrechnung als Grundlage nutzen für ihre "nicht ePA Fähigkeit" so müssen wir das direkt mit der KV klären.
Koopmann
Sehr geehrter Herr Thierfelder,
ich habe ebenfalls eine Honorarkürzung hinnehmen müssen. Nach Rücksprache mit der KVWL liegt das Problem in der fehlenden Zertifikatsnummer und dessen Ablaufdatum in der KV-Abrechung Q2/2023. Auffällig ist jedoch, dass diese Informationen im Q1 und Q3 2023 problemlos und automatisch mit der KV-Abrechnung übertragen wurden. Und zu keinem Zeitpunkt habe ich in den Einstellungen Veränderungen vorgenommen. Es handelt sich folglich nicht um einen Anwenderfehler.
MfG
Mario Koopmann
Marcus Thierfelder
Das heisst bei Ihnen geht es nicht um die ePA?
Koopmann
bei mir geht es auch um die ePA... es fehlten die oben genannten Zertifikatsinformationen.
Marcus Thierfelder
Die Diskussionsgrundlage ist mir jetzt etwas unklar warum und was genau gestrichen wurde. Könnten Sie uns bitte das Schreiben der KV zukommen lassen?
Koopmann
wären Sie bitte so freundlich, mir Ihre Email-Adresse zu nennen.
Marcus Thierfelder
Könnten Sie das über unser Portal machen?
https://zollsoft.atlassian.net/servicedesk/customer/portals
Stefan Olbrich
Sehr geehrter Herr Thierfelder,
nun sieht es nach weiteren Rückmeldungen Betroffener so aus, dass wir Anwender nichts für die fehlerhafte Datenübermittlung über ePA- Fähigkeit im Quartal 2/2023 können.
Daher bitte ich Zollsoft, das oben angekündigte Schreiben an die KVWL aufzusetzen und in vorgeschlagener Weise zur Klärung mit der KVWL in Verbindung zu treten.
Den Widerspruch gegen die Abrechnung habe ich bereits eingereicht. Nun fehlt noch die Unterstützung von Zollsoft.
Danke!
Marcus Thierfelder
Sehr geehrter Herr Olbrich,
können SIe uns Ihr Schreiben auch zukommen lassen. So wie es hier geschildert ist sind es zwe verschiedene Probleme.
Stefan Olbrich
Bei mir wurden aber ebenfalls die Daten von 1/2023 und 3/2023 fehlerfrei übermittelt, so wie von Herrn Koopmann beschrieben.
Ich werde Ihnen mein Schreiben zukommen lassen. Es enthält jedoch weniger Infos als die Container-Meldung bei den Warnhinweisen!?!
Konnten Sie denn bei der Fernwartung auf meinem Server irgend einen Grund für die ausgebliebene Datenübermittlung finden?
Stefan Olbrich
Schreiben ist an Support raus!
Marcus Thierfelder
Zu ePA konnte ich nichts finden. Das war so ok.
Es gab das Problem mit den Konnektorzertifikatablaufdatum. Sie hatten genau diese Version die einen Fehler beinhaltet hat. Es kam zu der Zeit bei Praxen die die erste angelegte Betriebsstätten in tomedo gelöscht haben und eine neue nutzen. In dem Fall kam es dazu das Konnektorzertifikatablaufdatum von dieser gelöschten Betriebsstätte genutzt worden ist und nicht das von der aktuellen Betriebsstätte. Und da diese Betriebsstätte nicht genutzt wird ist auch keine Konnektorzertifikatablaufdatum hinterlegt. Deswegen auch die 100 Seiten Warnungen.
-> Jetzt ist meine Frage warum die KV genau gestrichen hat. Mit unkonkreten Fragen kommt mein bei den KVen selten zum Ziel... deswegen meine Nachfragen.
PS: Danke für Infos.
Stefan Olbrich
Herr Thierfelder,
ich verstehe Sie und Ihre Nachfragen nicht!
Sie haben doch genau gesehen, warum die KV gestrichen hat! "Da Sie gegenüber der KVWL den erforderlichen Nchweis über die technische Ausstattung für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte nicht erbracht haben, ist die KVWL (...) verpflichtet, Ihr Honorar um 1% zu kürzen."
Die Abrechnungsdatei 2/2023 von Tomedo enthielt bei mir offensichtlich nicht die erforderlichen Angaben, wofür ich aber nichts kann und womit ich auch nicht rechnen musste, da es im Vor- und Nachquartal ja von alleine und ordnungsgemäß funktioniert hat!
Zudem erscheint nach 102 Seiten der Hinweis:
"Für die Betriebsstätte '191644600' werden in der Abrechnung keine Produktversion des Konnektors und die Kennzeichnungen, dass in der Betriebsstätte ein ePA Stufe 2-fähiges, eRezept-fähiges, NFDM-fähiges und eMP-fähiges Softwaremodul vorhanden ist, übertragen. In der Abrechnungsdatei ist kein Ablaufdatum des Konnektorzertifikats enthalten."
Ja, aber warum denn?
Das ist genau genau meine Frage und das, was die KVWL bemängelt!!!
Sie haben es doch gelesen. Warum verstehen Sie das dann nicht?
Und was kann ich dafür, wenn die Tomedo-Abrechnung fehlerhaft ist, weil Ihre Begründung lautet:
"Es gab das Problem mit den Konnektorzertifikatablaufdatum. Sie hatten genau diese Version die einen Fehler beinhaltet hat. Es kam zu der Zeit bei Praxen die die erste angelegte Betriebsstätten in tomedo gelöscht haben und eine neue nutzen. In dem Fall kam es dazu das Konnektorzertifikatablaufdatum von dieser gelöschten Betriebsstätte genutzt worden ist und nicht das von der aktuellen Betriebsstätte. Und da diese Betriebsstätte nicht genutzt wird ist auch keine Konnektorzertifikatablaufdatum hinterlegt."
Wenn Tomedo fälschlicherweise das Konnektorzertifikatablaufdatum mit einer (bereits im Jahr 2018!) gelöschten Betriebsstätte nutzt, dann liegt das Problem doch offensichtlicherweise bei Tomedo und nicht bei mir als Nutzer, oder verstehe ich da irgendetwas nicht?
Was ist daran unkonkret?
Marcus Thierfelder
In Ihrem Bescheid steht das die Info zu ePA nicht übertragen wurde, mehr nicht.
Ich habe gerade mit der KV gesprochen. Ich habe nachgefragt warum das so ist und konnte nur eine unbefriedigende Antwort erhalten mit den Satz " ... das betrifft alle PVS Anbieter mal und wir wissen auch nicht genau warum ... ". Ich habe erklärt das die Informationen zu ePA2 KBV konform in der Abrechnungsdatei enthalten sind, worauf ich den gleichen Satz nochmal gehört habe.
Ich habe auch gefragt ob wir (zollsoft) hier was machen können, also ob wir für alle tomedo Kunden sagen können das ePA unterstützt wird. Darauf habe ich ein definitives NEIN bekommen. Jede Praxis muss selbst einen Widerspruch einlegen mit der Informationn das die ePA Information doch übertragen worden ist.
Am besten schreiben Sie im Einspruch das Ihr PVS Anbieter das geprüft hat und das in der Abrechnungsdatei (.con Datei) das Feld 0225 mit dem Wert 2 und das folgende Feld 0226 mit dem Wert 1 (also ePA2 Unterstützung) enthalten ist