Johannes Stößel
Das Exemplar für den Arbeitgeber wird ab 1.1.23 nicht mehr benötigt.
Helge Ammenwerth
Hallo, wir sind ja auch meist "Arbeitgeber". Wie ist denn jetzt der Ablauf wenn MFA krank ist: Die MFA sagt uns mündlich oder irgendwie bescheid, dass sie krank ist. Wer ruft dann WIE und WO die "eAU" ab? Ich als AG? und gebe die Info dann an unser Steuer/ Lohnbüro? Oder kann das Lohnbüro routinemässig einmal im Monat einen Abruf starten ohne meine Info?
Bisher ging das schön einfach: AU AG Zettel mit Beizettel mit Unterschrift vom AG mit Angaben über die Fehlzeit zum Lohnbüro und fertig.
Bürokratieabbau? Hab ich noch ncith so verstanden wie das ab 1.1.2023 laufen soll? Verstehe nur Bahnhof und unser Steuerbüro auch?
Christian Klaproth
Also wenn meine MFA' s mal AU sein sollten, muss ich irgendwie informiert werden. Es kann doch nicht abgehen, dass ich selbst aktiv werden muss, wenn Mitarbeiter nicht erscheinen. Meine MFA werden mir wie bisher, den Ausdruck reinreichen und ich gebe den ans Steuerbüro.
Es würde mich doch sehr wundern, wenn die Kranken Kassen den Arbeitgebern automatisch die AU zusenden. Aber lassen wir uns doch überraschen, ob alles so funktioniert, wie sichdie Profis das ausgedacht haben. Große Arbeitgeber werden sich ganz bestimmt melden, wenn irgendwas nicht richtig läuft.
Johannes Stößel
Ganz einfach:
Mitarbeiter:in meldet sich krank, Ausdruck gibt es keinen mehr. Man sagt dem Lohnbüro Bescheid, dass jemand krank ist. Dann kann nach einigen Tagen die AU zB via DATEV abgerufen werden.
https://apps.datev.de/help-center/documents/1022887
Jan Erich
Ich bin allerdings auch gespannt, wie viele Arbeitgeber das ab 1.1. können (verbindliche Vorgabe, eigentlich hat der Arbeitgeber darauf ein Recht...) Wir werden im Januar noch routinemäßig die Kopie für den AG mit herausgeben und danach nur noch auf speziellen Wunsch. Ist letztendlich auch für uns eine Vereinfachung, nur max. ein Ausdruck, der muss nicht unterschrieben sein und kann per Artzt-direkt versendet werden, da muss man die Arbeitgeber ein bisschen zu drängen!
Philipp Köntges
Im letzten Rundschreiben hat uns die KVMV mitgeteilt, dass der Ausdruck für den Patienten nicht verpflichtend sei aber möglich. Jede Praxis könne selbst entscheiden. Ich für mich möchte eigentlich das Papier nicht mehr verschwenden würde meinen Patienten aber gerne das ganze als PDF über die arzt-direkt-App zur Verfügung stellen. Der Versand der eAU an die KK in der Sprechstunde ist unpraktikabel da es zu lange dauert. Ich versende immer als Stapel am Ende der Sprechstunde. Mir wäre analog zu der oben genannten Möglichkeit des "Fertig zum Versand ohne Drucken" am liebsten mit der Option falls gekoppelt die eAU per arzt-direkt zu verschicken. Bzgl der arzt-direkt-Kopplung wäre möglciherweise eine Lösung per Checkbox, analog zur eRp-Verwaltung, am sinnigsten. Diese einstellung sollte sich das System merken.
Marcus Thierfelder
Ich baue da was, das kommt aber erst mitte Januar zu Ihnen.
Rüdiger Berndt
Genau so,
einen Monat zum Eingewöhnen und dann kist auch gut mit den zusätzlichen Ausdrucken
Rüdiger Berndt
"Verstehe nur Bahnhof und unser Steuerbüro auch?"
Wenn das Steuerbüro jetzt noch nur Bahnhof versteht, dann haben Sie vermutlich ein viel größeres Problem mit denen als Partner als nur die eAU ;-)
Bernhard Wagner
Laut unserem Lohnbüro läuft da natürlich gar nix automatisch. Es sieht so aus, daß der AN dem AG mündlich die AU Zeiten übermittelt und der AG dann über sein Lohnbüro bei der KK die Daten anfragt - also von wegen automatisch übermitteln.
Christian Klaproth
Kann man sich also sparen. Ich sehe keine Arbeitserleichterung - im Gegenteil.
Für alle Beteiligten wäre es einfacher der AN erhält den Ausdruck für den AG, der zahlt ja den Lohn sowieso und nicht der Krankenversicherer.
Jan Erich
Für mich als ausstellender Arzt ist es eine erhebliche Erleichterung, bisher muss ich 2 unterschriebene Druck machen, ab sofort ein nicht unterschriebener, den ich also auch per arzt-direkt oder (illegalerweise) per Mail versenden kann. Für den Arbeitnehmer ist es auch eine Erleichterung.
Der Arbeitgeber hat mehr Arbeit - das stimmt.
Adrian Angelescu
Wenn der Pat./ die Pat doch die AU will, ist diese auch dann ohne Unterschrift in Ordnung ?
Praxis Dres. Erben
Hallo,
nach unserer Auffassung müsste es mit der neuen Regelung doch auch einen Button geben müssen der heißt: Sende KK & Drucke V?
Denn der AG bekommt keinen Ausdruck mehr, der Versicherte möchte meistens auf Wunsch noch einen Ausdruck und der Teil für die KK wird schon lange versendet.
Ist ein solcher Button in Planung oder gibt es einen Grund warum dieser Button keinen Sinn machen würde?
LG Praxis Dres. Erben
Andreas Cepin
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