Hallo Herr Hoffmann,
Sie können maximal die betroffenen E-rezepte stornieren sofern sich diese noch nicht in der Bearbeitung der Apotheke befinden oder gar eingelöst wurden.
Im Zuge der Stornierung können Sie entscheiden ob das E-Rezept komplett gelöscht oder in der Kartei erhalten bleiben soll (z.B. für Korrekturen und anschliessender Neuausstellung).

Viele Grüße,
Marc Kansy