Hallo, meines Wissens nach, kann ich keine Änderungen an den Kassenbucheinträgen vornehmen, sobald eine Buchung getätigt wurde. Ich kann stornieren, aber dieses Storno ist nachvollziehbar. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir keine TSE benötigen.
Meine Steuerberaterin hat dazu folgendes geschrieben:
Wenn bei dem Programm eine nachträgliche Änderung des Kassenbuchs ausgeschlossen ist oder aber gekennzeichnet wird, reicht dies bereits aus. Wichtig ist, dass das Programm keine Änderungen ermöglicht, die nachträglich nicht mehr erkennbar sind.
Die TSE besteht aus drei Teilen:
• Ein Sicherheitsmodul gewährleistet, dass sämtliche Kasseneingaben protokolliert und nicht unerkannt verändert werden können.
• Auf einem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
• Eine einheitliche digitale Schnittstelle soll die Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleisten.
Sollten diese drei Voraussetzungen auch über die bisherigen Funktionen möglich sein und dadurch eine manipulationssichere Kassenführung ermöglichen werden kann, ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich die TSE-Nutzung zu wählen.
Viele Grüße Katrin Unkel