Hautärztin Lippstadt
Sehr geehrte Dres.,
ich habe mir Ihre Kommentare angesehen wie auch das Gesetz.
Mittelfristig erhalten Sie weder bei den zugewiesenen Notfällen wie auch den "Neupatienten" kein höheres Honorar, da Ihnen in beiden Fällen das für dieses Jahr durch außerbudgetäre Zuwendungen erhöhte Honorar im nächsten Jahr wieder abgezogen wird. Die KVWL weist ihre Mitglieder sgar ausdrücklich daraufhin, dass es eine Honorarerhöhung erst gibt, wenn es keine Honorarbereingung mehr gibt und das ist dann ab 2021 der Fall. Die aktuellen Maßnahmen sind nur eine Art "Anschubfinanzierung", die dann im folgenden Jahr mit einer "vorzeitigen Kreditkündigung" zurückgeholt wird. Insbesondere das Thema Neupatient zielt darauf ab, in fachgruppenübergreifenden BAGs ein gegenseitiges Zuweisen zu sanktionieren. Kontrollierbar ist die Deklarartion als Neupatient zwar überhaupt nicht, der Patient muss dazu auch keine Angaben machen, andernfalls würden solche Angaben - in gespeicherter Form - die Qualität einer Gesundheits-Schufa bekommen. Wie? Sie gehen mehrmals im Quartal zum Arzt? Da geht Ihr Scoringwert aber in den Keller....
Wie bereits von Tomedo-Support beschrieben, unter Einstellungen, Praxis/ Schein, unter TSVG den Neupatientnen deaktivieren. Für Neu- und Ausgründungen findet die Regel auch keine Anwendung.
Fazit: Wenn der Spahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist.
Die vorgenannten finanziellen Regelungen sind entsprechend auch auf die Notfallsprechstunde anzuwenden. Hier aber mit einer weiteren Honorabremse, da auch extrabudgetär auf 17,5 % der Fälle des laufenden Jahres begrenzt. Das einzig relevante der Regelung ist, dass die Notfallsprechstunde ausgewiesen werden soll, Praxisschild, AB, Homepage. Eine konkrete Vorschrift gibt es nicht. Mein Rat, basteln Sie sich einen Flyer, für den Fall das jemand fragt. Und der Flyer liegt griffbereit in der hintersten Schublade.
Herzliche Grüße aus Lippstadt, Jörg Frotscher (Arztgatte und Rechtsanwalt)