Hallo Herr Berg, hallo an alle Kollegen
Ich habe das hier in Regensburg noch mit eingigen Kollegen diskutiert, was Sie, Herr Berg, oben beschrieben haben. Es stimmt, das Sie sagen: wenn man ab 2021 das RLV dauerhaft reduziert bekommt weil man in 2019/20 sehr viele extrabudgetäre Neupatienten, TSS-Patienten und Notfallpatienten angeschaut hat kann man das ausgleichen, indem man auch ab 2021 immer sehr viele extrabudgetäre Neupatienten, TSS-Patienten und Notfallpatienten anschaut.
ABER: Der Kollege, der in 2019/20 sehr wenige extrabudgetäre Neupatienten, TSS-Patienten und Notfallpatienten anschaut und dem ab 2021 das RLV deutlich weniger reduziert wird profitiert ab 2021 dauerhaft umso mehr, wenn er dann Gas gibt und erst ab dann sehr viele extrabudgetäre Neupatienten, TSS-Patienten und Notfallpatienten anschaut, weil auf sein weniger reduziertes RLV dann diese extrabudgetäre Erstattungsbetrag on top drauf kommt.
Ich habe mal versucht, das sehr einfach exemplarisch bildlich darzustellen:
Arzt 2 verdient in 2019/20 mehr als Arzt 1, weil bei Arzt 2 sehr viele extrabudgetäre Neupatienten, TSS-Patienten und Notfallpatienten abgerechnet werden während sich Arzt 1 hier zurück hält und sein RLV um 10 – 20% gekürzt bekommt.

Dafür verdient Arzt 1 ab 2021 dauerhaft und für immer und ewig mehr als Arzt 2, wenn er ab 2021 dann Gas gibt und erst ab dann sehr viele extrabudgetäre Neupatienten, TSS-Patienten und Notfallpatienten anschaut, weil auf sein (aus 2019/20) weniger reduziertes RLV dann diese extrabudgetäre Leistungen on top drauf kommen. Und zwar auf ein dauerhaft höheres RLV bei Arzt 1, als bei Arzt 2.

Das ist – so weit ich das verstanden habe ... – die Argumentation der KV Bayern, sich aktuell mit der Abrechnung von sehr vielen extrabudgetären Neupatienten, TSS-Patienten und Notfallpatienten zurück zu halten und erst ab 2021 hier Gas zu geben.
Liege ich falsch? Kommentare?