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Der Steuerberater darf laut DSGVO die Privatrechnungen nicht mehr bekommen. Wir brauchen einen Export der Privatrechnungen des Vormonats oder für spezielle Monate die alle Relevanten Daten für den Steuerberater beinhalten aber eben nicht den Namen.
Ob ein P_B 23.05.1972 neben der Rechnungsnummer und Patientennummer erlaubt ist, weiss ich nicht.
Wie kann man so eine Liste erstellen?
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Währenddessen eine Nachricht der PVS- Bayern, dass sie gerne die Kommunikation mit dem StB übernehmen mit Anonymisierten Daten. Zollsoft muss jedoch helfen die monatlichen Rechnungen auszugeben die nicht über die PVS laufen sondern direkt über uns. Der Hinweis auf die Rechtslage mit dem StB kommt übrigens von Herrn RA Frotscher.
Andreas Bach
Sehr geehrter Kollege Balogh,
Die Anonymisierung der Privatrechnungen macht keinen Sinn.
1. Der Steuerberater unterliegt einer besonderen Schweigepflicht. Ich musste im Rahmen unseres QM nicht einmal eine besondere Schweigepflichtvereinbarung treffen.
2. Der Steuerberater bekommt neben allen Rechnungen ja auch die Bankauszüge auf Papier oder elektronisch und ordnet sie zu. Dort steht der Name des Einzahlenden in Klartext. Das Finanzamt bekommt über das Bankkonto auch die Namen in Klartext.
3. Das Finanzamt macht eine Matchprüfung. Patient X reicht ihre Rechnung als besondere Belastung beim Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft jetzt den Buchungsvorgang in Ihrem Kassenbuch. Alles mit Namen.
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Ich glaube an der Sache ist immer das Ausschlaggebende, wer die Daten weitergegeben hat. Ist es ein Kontoauszug hat der Patient die Überweisung getätigt und damit der Bank mitgeteilt. Bei der Matchprüfung genau so, der Patient reicht ein, nicht der Arzt. Zu 1. soweit ich es verstehe müssen wir soweit wie möglich die Daten für uns behalten. Da es dem StB möglich ist ohne Namen auf der Rechnung seine Arbeit zu tun, sind wir verpflichtet die Daten für uns zu behalten. So mein Laienhaftes Verständnis.
Hautärztin Lippstadt
Hallo, das Verständnis von der Verschwiegenheit von Steuerberatern ist ein wenig überzogen... Im Kern geht es darum, dass die Mitarbeiter des Steuerberaters wie er selbst, weder den Namen der Patieneten und schon gar nicht die aufgedruckte Diagnose oder Behandlungsart wissen dürfen. Selbst wenn man auf der von mir vorgeschlagenen Einwilligung auch den Stb. erfasst, ist sich der Pat. keineswegs bewußt, in welchem Umfang er da einwilligt, heißt am Ende, ist eine "so" pauschale Einwilligung in die Weitergabe an den Stb. nicht wirksam, die Weitergabe nicht authorisiert.
Der Umfang der Kommentierung und die Anforderungen der Datenschützer (Hessen, Thüringen) sind so exakt, dass eine Weitergabe der Kopien von Rechnungen an den Stb. toxisch ist, soweit nicht Name und Diagnose entfernt sind. Gut, Zollsoft könnte hier helfen, einen Datenexport ohne die Spalten für den Namen einzustellen, optimal als pdf zum Downloaden. Aber zwischenzeitlich kann man sich auch mit einer manuellen Veränderung der CSV-Datei behelfen.
Was die Daten der Bank betrifft, so hat der Überweisende mit dem Transfer auch darin eingewilligt, dass er als Überweisender kenntlich ist - das ist so, als wenn er ein Mail an die Praxis schreibt - alles gut, alles erlaubt. Es kommt immer darauf an, wer welche Daten an wen weitergibt. Der Stb. braucht für das Matching nur den Betrag, Rechnungsnr, evtl. auch Pat.Nr. , aber nicht mehr.
Leider ist der Brauch, dem Stb. den Ordner mit den Rechnungskopien in die Hand zu drücken, noch sehr verbreitet. Mein Rat, bitte unterlassen.
Herzliche Grüße aus Lippstadt
J. Frotscher
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Danke für die Erklärung Herr Frotscher, wir finden es toll dass sie ein Ärztin geheirat haben :)
Beim Kassenbuch haben wir das selbe Problem, wie auch bei der Zuordnung der EC-Kartenzahlungen. Auch hier sind an die Barzahlungen und EC-Kartenzahlungen natürlich Rechnungen angehängt. Wie soll man denn das lösen ohne Erbsen zu picken? Ich wüsste nicht wie uns Zollsoft hier helfen könnte. Eine Idee wäre vielleicht Zeilen auf anonym zu setzen mit einer Checkbox. Bei anonymen Zeilen erfolgt dann kein Export der Anhänge? Anonyme Zeilen müssen eine Rechnungsnummernspalte haben und diese muss ausgefüllt sein? Mir nicht ganz klar was der StB daneben noch für Infos braucht aber auch diese Angaben müssen eine Spalte bekommen. Beim Weg: Rechnung zu Kassenbuch direkt in Tomedo sehe ich kein Problem. Tomedo könnte alles nötige ausfüllen.
Das ganze ist eine ziemlich üble Schikane.
Franziska Möller
Hallo Herr Balogh,
wieso reicht ein Export aus der "normalen" Statistik zu Privatrechnungen nicht aus? In dieser lassen sich ja beliebig Spalten (Patientennamen etc.) ausblenden, eine Filterung nach Druck-/Erstellungsdatum ist ja auch möglich. Unser Steuerberater erhält einfach eine Liste mit Rechnungsnummer, Datum, Betrag und fertig.
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Das werde ich so machen aber bei repetitiven Aufgaben in wirklich allen Praxen erwarte ich so einen Export mit einem Klick aus der GOÄ Rechnungsübersicht, wenn es die DSGVO nun so verlangt. Ich hätte da gerne ein eiliges Ticket. Rechnungsnummer, Datum, Betrag reicht bei uns nicht, die MwSt muss bei Selbstzahlerrechnungen ohne med. Indikation auch ausgewiesen sein. Mal sehen was der Stb. sonst noch alles wissen will.
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Ich mache das gerade mit der Statistik, ein Gefummel sondergleichen die ganzen Spalten raus zu nehmen, da habe ich ja wirklich keine Lust zu, jeden Monat. Übersichtlich ist es auch nicht. Da freue ich mich schon auf die Rückfragen vom StB. Das ist derzeit gar nicht gut gelöst.
Hautärztin Lippstadt
Guten Morgen,
nochmals zur Rechtslage - und das ist Tomedo-unabhängig - allein der Umstand, dass eine Person Patient eines Arztes ist, unterfällt der Schweigepflicht des § 203 StGB. Dass auch ein Steuerberater dem § 203 StGb unterliegt, ändert nichts an der Sache, dass der Patient in die Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Steuerberater eingewilligt haben muss. (im übrigen gilt dies nicht nur für Privat-Pat. sondern auch für BG-Pat. Da der Stb. im Rahmen der FiBU kein Auftragsverarbeiter ist, muss es für die Datenübermittlung eine Rechtsgrundlage geben, wie etwa die einer Einwilligung.Rgelemässig liegt die in dem gebotenen Umfang nicht vor, und würde wahrscheinlich bei voller Kenntnis des Daten-Inhalts auch nicht erteilt.
Für die GOB ist es aureichend, dass der Stb. aus dem Datensatz des Rechnungsschreibers erkennen, ob die Rechnung bezhalt ist oder nicht. Dazu reichen betrag, Patienten- und Rechnungsnummer. Dass der Steuerberater über die Konten auch die Namen der Einzahler erfahren darf, beruht einersaits auf der Einwilligung des Überweisenden und seiner "in diesem Zusammenhang" bestehenden Schweigepflicht. Rückschlüsse aus den Zahlungsdaten lassen zwar auf eine Behandlung schliessen, nicht aber die Ursachen/ Diagnosen die dem Stb. unbedingt vorzuenthalten sind! Ich gehe mal davon aus, dass dies den meisten Ärzten nicht bewußt ist. Gleiches gilt auch gegenüber der PVS, hier hat der Pat. aber regelmässig eine Unterschrift geleistet, auch wenn er zu dem Zeitpunkt nicht weiß, was der Arzt der PVS an Daten mitteilt. Vor dem Hintergrund des mit der DS-GVO geschaffenen Grundsatzes der Datensparsamkeit, sollte man überlegen, den Datensatz an die PVS ein wenig einzudampfen. Auch das ist gelebter Datenschutz, wenn man nur das absolut Notwendigste mitteilt.
Ein anderes Problem ist die Zuordnung von EC-Zahlungen zum Kassenbuch. Vor unserem Mietvertrag hatte Tomedo-Vertrieb uns diese Funktion zugesichert, vorhanden ist sie nicht. Es ist aber auch nicht ganz einfach, ein EC-Cash-Gerät mit Tomedo zu verbinden. Insoweit habe ich hier noch Verständins und Geduld. Grundsätzlich sind EC-Zahlungen auf der Rechnung oder auf dem Beleg gedruckt zu vermerken, GOB. Nun ist eine Arztpraxis keine Tankstelle und das Finanzamt lässt hier etwas mehr Spielraum bei der Zuordnungsfähigkeit von EC-Zahlungen auf Rechnungen zu, dh. man ist zufrieden, wenn sich der Empfänger-Beleg auf der Rechnungskopie befindet (geklebt, getackert). Sofern man das öfter mal vergisst, wird das Finanzamt dies zum Anlass nehmen, die Umsätze zu schätzen (und dann Gute Nacht!).
und einen schönen Gruß aus Lippstadt, Jörg Frotscher
Zur Umsetzung
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Im Export der Statistik sind die Zahlung die in einem Kassenbuch "EC-Zahlungen" eindeutig sichtbar. Siehe Bild. reicht das nicht aus?
Wie sieht es denn mit dem Finanzamt aus? Die sollten ja nicht mehr sehen dürfen als der Steuerberater nach ihrer Ausführung.

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Wir brauchen hier wirklich eine übersichtliche Exportfunktion der ein- und ausgehenden Zahlungen. Die Statistik ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Sie hat zwar alle Informationen aber für den Steuerberater aufgearbeitet ist das nicht.
A. Hoffmann
Eine ketzerische Frage an den Anwalt: bleibt nach neuer DSGVO die Pflicht der Namensnennung im Fahrtenbuch für das Finanzamt bestehen, oder fällt dies dann auch weg? Schließlich geht das Fahrtenbuch ja auch zunächst an den Steuerberater raus... Oder soll ich jetzt 2 Fahrtenbücher schreiben?
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ID statt Namen im Fahrtenbuch wahrscheinlich.
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Ich habe heute mit dem StB gesprochen, die Patienten müssen beim überweisen unbedingt ihre Patieten ID angeben wenn der StB eine namenlose Liste bekommt. Sonst geht die Telefoniererei mit der Praxis los. Das Ganze ist arg lächerlich.
A. Hoffmann
Nein, Herr Kollege, das ist nicht lächerlich. Das ist ein weiterer gezielter Angriff auf die Freiberuflichkeit, das Arbeiten als Einzelkämpfer wird Schritt für Schritt unmöglich gemacht. Die Kosten für Rechtsberatung werden durch immer neue Regelungen solange erhöht, bis der letzte aufgibt. Warum spüre ich noch immer keine Motivation der Niedergelassenen, in den Generalstreik zu treten???
Ja, ist "off topic", sorry...
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Ich habe nun Rückmeldung von meinem StB und es ist laut deren Kammer hier in Bayern so wie Herr RA Frotscher sagt, der StB bekommt keinerlei Namen genannt auch nicht nach Erlaubnis des Patienten auf der Anamnese. Mit einem Export als pdf kann er nichts anfangen mit dem CSV Export per Kontextmenü schon, der richtet sich nicht nach den Filtern. Es werden alle Säulen exportiert zumindest bleiben sie nach Filtern leer wenn abgewählt. Professionell sieht das nicht aus. Die Säule Storno wenn An, der StB muss ja wissen welche Rechnungen storniert wurden, zeigt beim Export nichts an. Der StB weiss nicht welche Rechnungen storniert wurden.
Es wäre gut wenn es einen StB-Export CSV gäbe der nur das notwendige exportiert.
Zollsoft, Mayday Mayday!
Sebastian Höfer
Beim csv-Export werden nur die Spalten exportiert die in der Tabelle eingeblendet sind.
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Das ist leider nicht so. Die spalten sind zwar leer aber werden mit exportiert. Bei der Fülle an Spalten ist das nihcht gut. Die Spalte Storno bleibt sogar leer wenn sie angewählt ist. Sie wird nihct wie am Bildschirm ausgegeben. Der Stb braucht aber die Stornos angezeigt.
Sebastian Höfer
Bei meinem Test werden nur die angezeigten Spalten exportiert.
oben: Statistiktabelle
rechts: Kontextmenü der Tabelle
unten:csv Datei
