Software- und Hardwareanbieter sichern sich in ihren Verträgen durch sogenannte Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen ab. Diese betreffen insbesondere:
höhere Gewalt
Fremdverschulden (z. B. durch gematik, VPN-Anbieter oder Subunternehmer)
Einschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Das bedeutet in der Praxis:
Wenn ein System nicht funktioniert, weil z. B. ein externes Zertifikat abläuft oder ein Infrastrukturfehler auftritt, übernimmt der Anbieter in der Regel keine Verantwortung. Die Kosten und Folgen trägt am Ende der Arzt.
Diese Haftungsbegrenzungen sind rechtlich zulässig – aber nicht grenzenlos:
Für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden.
Bei systematischen Fehlern (wie etwa dem Einspielen eines abgelaufenen Zertifikats) kann gehaftet werden, wenn ein konkreter Schaden entsteht.
Ein vollständiger Haftungsausschluss bei sogenannten Kardinalpflichten – also grundlegenden Systemfunktionen wie Konnektorbetrieb oder Updates – ist rechtlich bedenklich.
Das Problem der Zwangsgebühren:
Ich zahle monatlich feste Beträge für Konnektor, KIM, VPN, Support usw. – teils mehrere Hundert Euro. Diese Gebühren entstehen unabhängig davon, ob das System funktioniert oder nicht.
Gleichzeitig drohen Honorarkürzungen bei Nichtnutzung der TI (§ 341 SGB V) – auch dann, wenn die Ursache des Ausfalls nicht in meinem Einflussbereich liegt. Damit trage ich die volle Verantwortung, ohne Einfluss auf Technik, Anbieter oder zentrale Steuerung zu haben.
Die Verantwortung wird regelmäßig hin- und hergeschoben:
Hersteller verweisen auf Infrastruktur- oder Zertifikatsprobleme.
VPN-Anbieter auf die gematik.
Die gematik auf technische Prozesse oder Konstellationen.
Der Arzt bleibt mit den Folgen allein, kann den Fehler weder beheben noch in der Regel Schadenersatz durchsetzen.
Was ich künftig tun werde – und was ich von der KV erwarte:
Ich werde jeden TI-Ausfall dokumentieren und mit Schadensangabe an die KV melden.
Ich bitte die KV, diese Störungen an die zuständigen Stellen (gematik, BMG, Hersteller) weiterzuleiten.
Ich fordere bei jeder Störung eine schriftliche und rechtlich bewertete Rückmeldung, ob ein Ersatzanspruch besteht – z. B. für Supportkosten, Zeitaufwand oder Umsatzausfall.
Ich fordere, dass TI-Ausfälle, die nicht durch den Arzt verursacht wurden, nicht zu Sanktionen oder Honorarkürzungen führen dürfen.
Ich bitte die KV, sämtliche Vertragsklauseln der TI-Anbieter auf unzulässige Haftungsausschlüsse zu prüfen.
Was jetzt notwendig ist:
Wir brauchen politischen Druck auf die gematik und das Bundesgesundheitsministerium, damit die TI nicht weiter als Pflichterfüllung ohne Verantwortung organisiert wird. Ich fordere daher eine klare und öffentlich nachvollziehbare Positionierung der KV zu diesen Vorgängen – im Sinne ihrer Mitglieder.
Je mehr Kollegen mitmachen und Druck auf Ihre KVen ausüben, bzw. denen Argumente und Munition liefern, umso wirkungsvoller dürfte das sein.
Laut Auskunft meiner KV sind die Problem mehrfach mündlich herangetragen worden und dort vom Hörensagen bekannt aber nur selten schriftlich fixiert und dokumentiert worden.