Vielleicht verstehe ich es nicht - aber ist die Einwilligung zur ePA auch eine für die Speicherung zum NFDM oder muss die separat stattfinden?
Gefragt vor in Frage von (3.9k Punkte)
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3 Antworten

Hallo,

der Patient muss für die Nutzung/ Einrichtung nicht einwilligen, er/ sie kann nur gegenüber der Krankenkasse jederzeit widersprechen, sog. opt out -Lösung. Das NFDM befindet sich auf der eGk muss je nach Nutzen vom Patienten mit einer PIN freigeschaltet werden.

Grüße aus Lippstadt vom Arztgatten RA Jörg Frotscher
Beantwortet vor von (2.9k Punkte)
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Hallo Herr Mauch,

der Notfalldatensatz wird aktuell lokal auf der eGK gespeichert und hat im Grunde erstmal nichts mit der ePA zu tun. NFDM und ePA sind somit zwei getrennt voneinander zu betrachtende Dinge. Es wird irgendwann die Möglichkeit kommen den Notfalldatensatz zusätzlich in die ePA zu laden aber die Einwilligung zur ePA (opt.Out nicht genutzt) impliziert nicht eine Einwilligung zum NFDM. In den Situationen, wo auf das NFDM zugegriffen wird, besteht gegebenenfalls auch technisch gar nicht die Möglichkeit eines Zugriffs auf die ePA.

Hier ist gegebenenfalls interessant "Kann der Notfalldatensatz in der ePA gespeichert werden?"  https://www.kbv.de/html/nfdm.php

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis

Beantwortet vor von (1.5k Punkte)
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Eine praxistaugliche Eigenschaft wäre es ja, wenn man vom Notfalldatensatz der Karte quasi ein Back-up in die ePA machen könnte und auch umgekehrt.

Aber so eine Funktion wird, so wie ich die Grammatik bislang einschätze und erlebe, wahrscheinlich noch 35+ Jahre dauern, seufz.
Beantwortet vor von (39.1k Punkte)
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