Wäre es möglich, dass Sie bei der neuen Heilmittelverordnung (ab Januar 2021) weitere Informationen des Heilmittelkataloges hinterlegen?

Sehr wichtig wären aus meiner Sicht u.a. Verordnungsmengen: Höchstmenge und Orientierende Behandlungsmenge je nach Diagnosengruppe.

Oder finde ich die Informationen nur nicht?

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Wenn Sie im Auswahlfenster eine Leitsymptomatik ausgewählt haben, können Sie oben rechts Details zu Diagnosegruppe und Leitsymptomatik ausklappen. Die orientierende Behandlungsmenge steht da noch nicht drin, das bauen wir noch ein.
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