Bei der BG Gesundheit hab ich das hier gefunden:
Sie sind ein Leistungserbringer und möchten der BGW im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eine Nachricht zukommen lassen? Dann nutzen Sie die Kommunikation im Medizinwesen (kurz KIM).
Beim KIM-Verfahren handelt es sich um eine Möglichkeit, Daten zwischen Leistungserbringenden (Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten oder ähnliche) und den Unfallversicherungsträgern (UV-Träger) digital auszutauschen. Dabei werden die Inhalte zwischen Sender und Empfänger verschlüsselt übermittelt, weswegen auch Sozial- und Gesundheitsdaten übertragen werden dürfen.
Sobald die BGW eine KIM-Nachricht von Ihnen erhalten hat, antwortet sie Ihnen über denselben Weg.
Bitte beachten Sie, dass die Anlagen nicht größer als 15 MB sein dürfen.
Bei der DGUV das hier:
Welche Daten sollen im Betreff beim Versand einer Nachricht an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angegeben werden?
Unerheblich, ob eine eNachricht oder ein eArztbrief versendet werden soll: Im Betreff sollte möglichst das Aktenzeichen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sowie der Name, Vorname und das Geburtsdatum der versicherten Person angegeben werden. Sollte das Aktenzeichen nicht bekannt sein, ist der Unfalltag oder bei Berufskrankheiten die Erkrankung anzugeben.
Welche Dokumente und Dateiformate können mit KIM versandt werden?
Mit KIM können alle gängigen Dateiformate, wie zum Beispiel PDF, JPEG oder Textdateien gesendet werden.
Folgende Dokumente können KIM-Nutzer u.a. einander schicken:
Befunde,
Labordaten,
Röntgenbilder,
Arztbriefe,
Heil- und Kostenpläne,
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,
Abrechnungen,
etc.
Mein "Plan" ist, all das was ich bisher faxen musste, weil es nicht per DALE-UV verschickt werden konnte, per KIM zu senden.