Laut KBV-Vorgaben sind wir verpflichtet bei Reimporten entweder den Zusatz Import/Reimport aufzudrucken oder den Namen des Reimporteurs.

Bisher haben wir den Zusatz Reimport aufgedruckt. Da es aber zu einer Beschwerde seitens einer Apotheke wegen Retaxe durch die DAK kam, drucken wir nun die Herstellerangabe auf. Hintergrund ist nach Auskunft der KBV die gewonnene Klage eines Reimporteurs.
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