Wird es möglich sein, nach Abruf und Zuordnung der Laborbefunde diese automatisch in die ePA zu laden? Mit der Möglichkeit, dies zu verhindern, z.B. bei gen. Untersuchungen?
Gefragt in Frage von (20.8k Punkte)
Bearbeitet von
+2 Punkte

3 Antworten

Beste Antwort
Hallo Frau Wieder,

aktuell ist dies nicht möglich. Wir haben dies bereits als Wunsch vermerkt und schauen, was wir hier möglich machen können.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Beantwortet von (1.9k Punkte)
ausgewählt von
+1 Punkt
Hallo Frau Geis,

wunderbar.

Noch eine Frage zur eAU: Wir haben hier nicht das automatische Laden in die ePA eingestellt. Wenn nun doch mal der Wunsch geäußert wird, wie kann dann die Versicherten- oder Versicherten- und AG-Ausfertigung ohne viel Aufwand in die ePA geladen werden? Im Moment müssten wir irgendwie dran denken und dann, nach dem erfolgreichen Versenden, mit drag&drop in die ePA schieben, richtig?
Hallo Frau Wieder,

ja genau, hier muss nach dem erfolgreichen Versand die eAU aus der Kartei via Drag&Drop in die ePA geladen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Könnte man im AU-Formular selbst ein Ankreuzfeld, wie im BMP, für's spätere automatische Laden in die ePA hinzufügen?
Das nehme ich mal mit, wir schauen, ob dies möglich ist.
Vielen Dank.
das wäre wirklich sehr sinnvoll, wenn man die Laborbefunde als gesehen markiert hat, dass sie automatisch hochgeladen werden können. Wenn ich mir vorstelle, dass ich das alles einzeln machen muss ab Oktober, wird mir anders
Sehe ich auch so.
Das Problem ist wieder ein anderes.

 

Wir bekommen - von Limbach - auch Teilbefunde zugeschickt. Diese Werden der Labornummer ja gott sei dank korrekt zugeführt. Es wäre als zwingend!! erforderlich, dass man idealerweise einstellen kann, dass nur END-Befunde eingefügt werden. Sonst können wir die EPA nochmal vergessen als sowieso schon bei dem Datenmüll. (kein Tomedo Problem, aber vllt mit Tomedo ein weniger schlimmes Problem ;) )
Vielen Dank für den wichtigen Hinweis!
Wir bekommen von unserem Labor auch automatisch PDFs mit den Laborergebnissen mitgeschickt. Könnte man bitte primär diese als Variante zum automatischen Upload in die elektronische Patientenakte nutzen? Die mitgelieferten Laborausdrucke bei tomedo sind doch sehr unansehnlich…
Wichtiger Hinweis Hr. Stößel! Unterstütze ich!
Hallo Frau Geis,

wir haben einen Patienten mit "gefüllter" ePa (über die Kasse).

Die Spalten Erstelldatum, Fachrichtung, Autoreninstitution und Titel (und evtl. Kommentar) sind hier schon recht aussagekräftig und man kann schnell filtern.

Wobei die Titel der Dokumente in diesem Fall ausgesprochen ausführlich sind (Datum Arztbericht Institution Ort Diagnose Patient) und ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Ursprungstitel waren. Auch mit den Kommentaren hat sich hier jemand recht viel Mühe gegeben. (Das nur mal so als Bericht)

Was mir dabei auffällt ist,

1. dass von uns die Autoreninstitution (Praxisname) nicht übertragen wird, das wäre vielleicht praktisch.

2. der Dokumententitel des Laborbriefs ist evtl. verbesserungswürdig. Im Moment lautet er laborwerte_1234_tmp.pdf. Könnte man den "verschönern"?
Hallo Frau Wieder,

die Autoreninstitution muss von uns nicht übertragen werden. Es gibt hier verschiedene Vorgaben, welche Felder von wem befüllt werden müssen und die Autoreninstitution ist für PVS laut Spezifikation nicht dabei. Wir prüfen hier noch einmal inwiefern wir diese gegebenenfalls doch befüllen dürfen/können.

Die Vorbefüllung des Dokumententitels für die Laborbefunde wird noch angepasst, hier sind wir bereits dran. Bis dahin muss dieser leider noch händisch angepasst werden. Aber die Oprtimierung kommt :)

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis

Allerdings ist hier zu bedenken, dass die AU momenten unter die Dokumente fällt, die nur auf Wunsch der Pat. hochgeladen werden. Das heitß man muss die Pat. fragen und es tatsächlich auch noch schriftlich dokumentieren, dass die AU auf Wunsch hogeladen wurde. Wir haben deswegen die automatisierung bei der AU rausgenommen und befüllen nur mit Labor und BMP.

„Wünscht die Patientin/der Patient, dass die ePA mit weiteren Daten (z.B. eAU) befüllt wird, deren Eingabe nicht gesetzlich verpflichtend ist, müssen Ärztinnen/Ärzte die Einwilligung der Patientin/des Patienten in der Behandlungsdokumentation erfassen (§ 347 Abs. 4 SGB V).“

 

Hallo Frau Geis,

vielen Dank für die Info.

(Das mit der Autoreninstitution war auch nur so ein Gedanke, da sich bei besagtem Pat. jemand wirklich viel Mühe gamacht hat. Meine eigene ePA ist deutlich simpler gestaltet.)

Hallo Frau Husemann,

laut KBV müssen die Praxen nicht beim Pat. nachfragen, ob und was er auf der ePA haben möchte. Einen Muster-Aushang können Sie auf der Seite der KBV herunterladen https://www.kbv.de/media/sp/ePA-Praxisaushang_befuellung.pdf . Ich hab den für uns noch etwas angepasst, so dass ich so wenig wie möglich erklären muss.

Ärzte und Psychotherapeuten können

ihre Patientinnen und Patienten persön-

lich informieren oder auch per Aushang.

In beiden Fällen kommen Praxen ihrer

Informationspflicht nach.

 

Da muss ich leider widersprechen, habe das sowohl von unserer Rechtsabteilung (Hausärztinnen- und Hausärzteverband) prüfen lassen, als auch von den KBV Juristen.

Die eAU fällt unter die Dokumente die auf Wunsch hochgeladen werden und dann gelten die Dinge, die ich oben angeführt habe.

Hier auch der Newsletter der Modellregion Franken dazu, den Inhalt hat das Team der Modellregion bei uns in HH auch bestätigt:



Ich habe "unseren" Aushang und die Infos zur ePa mitgestaltet:

https://www.haev.de/themen/epa-die-elektronische-patientenakte-fuer-alle

in meiner Funktion als stellvertr. Sprecherin der AG Digitales im HÄV

Liebe Frau Husemann,

evtl. hab ich mich unklar ausgedrückt, mir ging es lediglich um 

Das heitß man muss die Pat. fragen ... dass die AU auf Wunsch hogeladen wurde

und ich meine, es reicht ein Aushang. Dass die eAU nur auf Wunsch in die ePA geladen wird, mit Dokumentation etc., und nicht prinzipiell ist klar.

Liebe Frau Husemann,

vielen Dank für die Information. Mir war nicht klar, dass ich AUs nicht einstellen darf ohne Kenntnis / Erlaubnis des Patienten!

Ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, das zu tun. Aber Tomedo schlägt das aktiv vor! Da ich das nicht selbst konfiguriert habe, muss das eine Werkseinstellung von Zollsoft sein.

Darum die Bitte an Zollsoft: Nehmen Sie diesen juristisch prekären Pfad bitte bei dem nächsten Updates raus und informieren Sie alle Nutzer über die Zustimmungspflicht des Patienten bei der AU. Als Anwenderin gehe ich ja davon aus, dass ein Pfad, der bereits voreingestellt ist, keine Risiken bietet.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich alle "unsensiblen" Daten in die ePA laden darf, sofern es eine ePA gibt. Ich weise seit Monaten alle Patienten durch Aushänge und zum Teil im persönlichen Gespräch darauf hin, dass die Daten möglicherweise nicht vor unerwünschtem Zugriff geschützt sind. Viele haben der ePA widersprochen. Wer das nicht getan hat, dem befülle ich nun die ePa. Überwiegend "ohne Ankündigung" meinerseits, da im Wartezimmer die Information hängt, dass es "jetzt losgegegangen" ist.

 

 

 

Hallo Frau Geis,

Sie hatten angedeutet, dass eine Optimierung der automatisierten Dokumententitel bei Upload in die ePA geplant sei. Da ich nicht weiß, wie weit der Stand dazu ist und sicher auch in Zukunft praxisspezifisch einige Dokumente mit immer gleichem Titel in die ePA geladen werden, hatte ich gerade die Idee, dass bei dem ePA-Upload Textfeld "Titel" ein Dropdown mit selbst konfigurierbaren Titeln eingebaut werden könnte. Ähnlich wie es bereits bei den Feldern "Autor", "Dokumentenklasse" etc. der Fall ist... wobei hier ja keine individuellen Einträge möglich sind.

Beste Grüße
Hallo Zusammen,

vielen Dank für Ihre Hinweise bezüglich der eAU! Wir nehmen die Standardeinstellung raus und werden bei der Aktivierung einen Hinweis ausgeben, der bestätigt werden muss.

 

Die Optimierung betrifft den Laborbefundupload. Beim Upload in die ePA wird der Titel/Text aus dem Karteieintrag genommen. Sie könnten also jetzt schon im Karteieintrag z.B. via Textbaustein den Titel ändern vor dem Upload. Ich nehme Ihren Vorschlag aber einmal auf und wir prüfen eine Umsetzung.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Hallo Fr. Geis

Ich kann den Titel/Text im Karteieintrag nicht finden, wo genau sehen sie den. Bei uns ist es der Karteeintrag "LAB", da steht dann der Laborauftrag mit den beauftragten Werten. Klicke ich den an komme ich an das PDF, was ich in die ePA laden kann, aber den o.g. Titel finde ich nirgends.
Hallo an alle,

ich hätte auch noch eine Frage bzgl. der Automatierung der ePA Befüllung. EKGs, LUFUs usw. müssen ja auch in die ePA. Ich habe shcon versucht eien Aktionskette zu basteln allerdings gibt es bis jetzt keine Auswahl für den Upload in die Akte sondern nur wenn etwas erfolgreich upgeloadet wurde (für die Zifferautomatisierung gut). Wäre das vielleicht eine leicht zu lösnede Umsetzung, zumindest für die Funktionsdiagnostik?

Liebe Grüße

Christopher Ihm
Beantwortet von (200 Punkte)
0 Punkte
Hallo Herr Ihm,

vielen Dank für die Idee, wir besprechen aktuell die Möglichkeiten der Umsetzung. Die Ziffernautomatisierung funktioniert jetzt auch ohne Aktionskette seit der v1.154.1.17. Sie können dies unter tomedo -> Einstellungen -> Praxis -> Kartei aktivieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
Ein weiterer Wunsch im Zusammenhang mit dem Labor: ich habe eben mal ausprobiert, einen Laborbefund in die ePA zu stellen (ja, inzwischen geht die ePA vereinzelt auch bei mir). Dabei wird nun ein Karteieintrag LBR angelegt, welcher nicht nur informiert, dass der Befund in die ePA geladen wurde, sondern diesen auch nochmal als Datei abspeichert. Lässt sich dies deaktivieren?! Unnötiger Datenmüll! Liebe Zollsoftler, was soll das, ist das etwa wieder vorgeschrieben?
Beantwortet von (6.7k Punkte)
0 Punkte
Tomedo muss ja irgendein Dokument erzeugen, welches dann in die ePA eingefügt werden kann, deswegen wird immer erst mittels Briefschreibung ein Laborbefund erstellt. Wenn ihr Labor LDT3 Daten unterstützt, lässt sich das vermeiden.
Tomedo darf gerne ein Dokument erzeugen und in die äppa laden, muss es dann ja aber nicht speichern. Wenn ich es "lösche", wird es ja nur unsichtbar gemacht. Ist ja nicht die einzige Stelle, an der alles doppelt und dreifach abgespeichert wird. Datenmüll ohne Nutzen, Ressourcenverschwendung. Das muss doch intelligenter gehen?!
Hallo,

Herr Erich hat es schon korrekt geschrieben. Das Dokument, das in die ePA geladen wurde, sollte sich schon in Ihrer Kartei befinden, nur so haben Sie eine vollständige Dokumentation. Dies ist nicht anders umsetzbar. Wenn Ihr Labor ein PDF mit dem Befund mitschickt, können Sie dies in die ePA hochladen, hier muss dann kein Dokument von uns erzeugt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis

nur so haben Sie eine vollständige Dokumentation

Das müssen Sie mir genauer erklären. Die Laborwerte in tomedo sind nicht vollständig dokumentiert, nicht sicher, nicht unverfälschbar? Der Eintrag in die ePA ist nicht vollständig, nicht nachvollziehbar? Habt ihr einen Vertrag mit Festplattenherstellern, soviele redundante Daten wie möglich zu produzieren? Die Werte liegen beim Labor, dort nochmal in einer oder mehreren Sicherungen, dann auf einem Server, von dem aus sie dem Patienten zur Verfügung gestellt werden, dann auf einem Server auf den das webinterface des Labors für die Ärzte zugreift, dann im tomedo nach dem runterladen, dann auf meiner Datensicherung, dann in der ePA, und dazu nun nochmal im tomedo in der Kartei als dok??? Und dieser "Ansatz" betrifft nicht nur das Labor!

Wenn der Laborbrief erstellt wird, wird eine Briefvorlage genutzt, die Sie individuell anpassen können, diese kann jederzeit von Ihnen bearbeitet werden. Theoretisch können Sie dort Informationen hinterlegen, die sich nicht im LAB Eintrag befinden. Der Eintrag in die ePA könnte theoretisch ja auch vom Patienten oder jemand anderem gelöscht werden. Wenn Sie die Laborwerte via KIM an eine andere Praxis schicken oder diese ausdrucken und dem Patienten mitgeben, löschen Sie danach ja auch nicht den Eintrag aus der Kartei.
Weil ein echtes Löschen ja nicht möglich ist, sonst würde ich dies selbstverständlich tun! Der gedankenlose Umgang mit Ressourcen ist erschreckend und nicht das, was die Anfänge von tomedo ausgemacht hat. Tomedo war mal schlank und fit...

Ganz ehrlich, in einer Zeit, in der man dem täglichen gegenderten Klima-Panikorchester nicht entkommen kann, sollte man den Ressourcenhunger der IT doch eigentlich ernst nehmen! Speicherplatz ist nicht nur ein Kostenfaktor, und Kleinigkeiten summieren sich schnell zu gewaltigen Mengen auf.

Konkret zum Löschen von Dokumenten in der ePA: Ist dies nachvollziehbar? Oder hat die ePA juristisch gar keine Relevanz? Was ist, wenn ich die Erstbefüllung durchführe und abrechne, und der Patient dann die Dokumente löscht? Hab ich die Erstbefüllung dann nicht durchgeführt?
19,968 Beiträge
28,445 Antworten
51,429 Kommentare
34,064 Nutzer