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Wenn ein Patient zum ersten Mal da ist, und wir die 01731 abrechnen und Jahr 0 als letztes Jahr angeben (so wie in unserer alten Software), kommt eine Fehlermeldung:

 

Die Leistung 01731 ("Krebsfrüherkennungs- Untersuchung beim Mann") vom 07.09.2020 darf nicht abgerechnet werden: Für Wiederholungsuntersuchungen sollte das Jahr der letzten Krebsfrüherkennung angegeben werden.

 

Was tun???

 

Gruß

A. Kosowski
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1 Antwort

Ich gehe stark davon aus, dass Sie bei den Zusatzangaben der Leistung bei Wiederholungsuntersuchung 'ja' ausgewählt haben. Bei der Erstuntersuchung darf dort nicht 'ja' ausgewählt sein.

 

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Vielen Dank, das war es. Ich frage mich, warum die KV das überhaupt wissen will. Die Daten sind doch bei denen gespeichert.
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