Bei mir tauchen (ich weiß gar nicht genau seit wann) Abrechnungs-Warnhinweise auf, die für die Leistung 13641 (Pneumologische Grundpauschale 6. - 59. Lebensjahr) anmerken, dass diese nicht für den Pat. XXXX abgerechnet werden sollte, da dieser Patient zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bereits 59 Jahre alt war, aber diese Leistung nur für Patienten bis 58 Jahre abgerechnet werden darf.
Hier müsste der Warnhinweis so angepasst werden, dass die Regel "bis zum vollendeten 59. Lebensalter" gilt.
So sagt es der EBM: