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Es erscheint bei Eingabe der GOÄ 3 und A245 die Fehlermeldung

"Die Leistung 3 darf innerhalb von 1 Sitzung(en) nur mit den folgenden Leistungen abgerechnet werden: 5; 6; 7; 8; 800; 801 (für Leistungserbringer XY)

 

Laut Bundesärztekammer können die Ziffern aber gemeinsam angerechnet werden:

https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/erlaeuterungen-zu-den-abrechnungsempfehlungen-zur-berechnung-von-aerztlichen-leistungen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/

und dort Punkt 4
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1 Antwort

Sehr gerehrter Herr Berndt,

leider wiederspricht die regel dem "offiziellen" GoÄ-Katalog. Das Ganze ist deswegen etwas etwas schwierig, vorallem weil es nur temporär ist und wahrscheinlich nicht in den Katalog schafft. Es gibt 2 Möglichkeiten:

1. Sie können den "Fehler" ignorrieren. Im GoÄ haben die Fehler keine direkte Auswirkung auf die Rechnungslegung.

2. Sie können diese Regel im GoÄ Katalog deaktivieren (löschen) und dann nächstes Quartal wieder aktivieren.
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