Laut KBV-Vorgaben sind wir verpflichtet bei Reimporten entweder den Zusatz Import/Reimport aufzudrucken oder den Namen des Reimporteurs.

Bisher haben wir den Zusatz Reimport aufgedruckt. Da es aber zu einer Beschwerde seitens einer Apotheke wegen Retaxe durch die DAK kam, drucken wir nun die Herstellerangabe auf. Hintergrund ist nach Auskunft der KBV die gewonnene Klage eines Reimporteurs.
Gefragt von (75k Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

.
Beantwortet von (16.7k Punkte)
0 Punkte
19,642 Beiträge
28,073 Antworten
50,695 Kommentare
33,228 Nutzer