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Hallo liebe Tomedianer,

ich möchte gerne die Patientenformulare für unsere Honorarvereinbarungen in den Workflow integrieren. Folgendes Szenario stelle ich mir vor:

  1. Der Patient entscheidet sich für eine IGeL-Leistung. Die MFA generiert das entsprechende Formular aus der Liste bereits angelegter Patientenformulare am Arbeitsplatz des Patienten mithilfe des QR-Codes (Schritt 1).
  2. Auf dem Endgerät des Patienten erscheint eine Leistungsbeschreibung mit Preisangabe, und der Patient unterschreibt (Schritt 2).
  3. Sobald das Formular in der Inbox auf "gelesen" gesetzt wird, werden die Daten in einer CKE angelegt (Schritt 3).
  4. Automatisch wird eine Briefvorlage im .pdf-Format mit unserem CI-Design erstellt (Schritt 4).
  5. Das Dokument kann dann bei Bedarf ausgedruckt oder per E-Mail versendet werden (Schritt 5).

Fragen:

  1. Ist es möglich, Schritt 1 in eine AK (Aufgabe) zu integrieren? Ich hatte diese Frage bereits in einem anderen Thread gestellt.
  2. Könnte man den Prozess so einstellen, dass das .pdf-Formular im oben beschriebenen Workflow automatisch per E-Mail versendet wird, ohne dass man die Datei manuell speichern, anhängen und versenden muss?
Beste Grüße aus Duisburg
Manuel Nastai
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1 Antwort

Auch für uns spannend, allerdings fehlt hier noch der Schritt, dass der Arzt die Honoravereinbarung unterschreiben muss, nicht nur der Patient.

Eine Honorarvereinbarung muss grundsätzlich von beiden Parteien unterschrieben werden – also sowohl vom Arztals auch vom Patienten.

Warum?

  • Nach § 2 Abs. 2 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist eine schriftliche Honorarvereinbarung erforderlich, wenn der Arzt eine Vergütung über die Regelhöchstsätze der GOÄ hinaus vereinbaren möchte.
  • Damit diese Vereinbarung rechtlich wirksam ist, muss sie vor der Leistungserbringung abgeschlossen und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
  • Fehlt die Unterschrift des Arztes, könnte die Vereinbarung als unwirksam betrachtet werden, was dazu führen kann, dass der Arzt nur die regulären GOÄ-Sätze abrechnen darf.

Es ist daher ratsam, dass der Arzt die Vereinbarung immer unterschreibt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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