Bei mir tauchen (ich weiß gar nicht genau seit wann) Abrechnungs-Warnhinweise auf, die für die Leistung 13641 (Pneumologische Grundpauschale 6. - 59. Lebensjahr) anmerken, dass diese nicht für den Pat. XXXX abgerechnet werden sollte, da dieser Patient zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bereits 59 Jahre alt war, aber diese Leistung nur für Patienten bis 58 Jahre abgerechnet werden darf.

Hier müsste der Warnhinweis so angepasst werden, dass die Regel "bis zum vollendeten 59. Lebensalter" gilt. 

So sagt es der EBM:

 

 

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Das 59.Lebensjahr endet mit dem 59. Geburtstag. (Das erste Lebensjahr endet mit dem ersten Geburtstag).
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Ohje, wie peinlich: kleines 1x1, Sechs, setzen blush

Danke für die kleine Nachhilfestunde.

Für Informatiker ist das nochmal extra-verwirrend, denn da wird häufig angefangen, bei null zu zählen. Das erste Objekt eines Arrays von Lebensjahren wäre 'lebensjahre.get(0)'.
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