In der neuen Anlage I der IT-Sicherheitsrichtlinie Punkt 45 - 49 geht es um Webdienste, die ggf. von der Praxis angeboten werden. Gehören die Homepage und z.B. auch arzt-direkt mit dazu? Hier werden ja sehr spezielle Dinge gefordert, u.a. sichere kryptografische Algorithmen und es müssen Salted Hash-Verfahren verwendet werden. Kann hier irgendjemand Licht ins Dunkel bringen?
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