Seit 6. Dezember ist die Regelung zur Verordnungsfähigkeit von Verbandmittel der Klasse 3 (mit zusätzlichen Wirkstoffen auf den Körper, die über ein Feuchthalten der Wunde oder Bindung von Gerüchen hinausgehen, im Sinne von § 31 Absatz 1a SGB V) ausgelaufen. Es besteht extreme Unsicherheit, da keine Möglichkeit einer Einteilung ad hoc vorhanden ist. Der Regress ist vorprogrammiert. Die Kosten der Verbandmittel sind uns in der Regel nicht bekannt, weil diese in den Datenbanken fast immer fehlen (oder einfach mit 0,00 Euro beziffert werden).
Eine echte Hilfe für alle, wäre ein entsprechender Hinweis beim Verordnen, zumindest in der Datenbank eine Einteilung in I, II oder III, eine Warnung oder irgendwas - von mir aus ein Smiley bei der Wahl der richtigen Kategorie....
Schönen Jahreswechsel für alle. M. Adam
Eine echte Hilfe für alle, wäre ein entsprechender Hinweis beim Verordnen, zumindest in der Datenbank eine Einteilung in I, II oder III, eine Warnung oder irgendwas - von mir aus ein Smiley bei der Wahl der richtigen Kategorie....
Schönen Jahreswechsel für alle. M. Adam