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Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Helferinnen!

Jetzt ist es soweit, der in der Presse berichtet der Chipmangel kommt in den Praxen an:  heute kommt die erste Patientin mit einer vorläufigen Versichertenkarte (eingeschweißter Zettel, sieht aus wie eine Versichertenkarte) beschriftet als vorläufige Gesundheitskarte.

Was macht man dann nun damit? Ersatzverfahren anlegen, ist ja klar. Muss man einen Abrechnungsschein bei der Abrechnung mit abgeben?
Gefragt in Frage von (37.2k Punkte)
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Einfach Ersatzschein anlegen - ich mach noch einen Scann von dem "Ausweis" in die Akte. Bei der KV-Bayern muss man keinen Ersatzschein der KV einreichen. Haben haben wir Kinder- und Jugendärzte ja "öfters" - meist wenn das Neugeborene noch keine Karte hat ....

2 Antworten

...und bei Verdacht auf Missbrauch die Krankenkasse anrufen. Hatten wir schon mal mit einer Bescheinigung, die abgelaufen war und der Patient hatte keinen Versicherungsschutz. Sind aber i.d.R. nur Einzelfälle, die den Betrieb nicht wirklich aufhalten.
Beantwortet von (1.1k Punkte)
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Wir lassen bei jeder Unklarheit den Patienten bei seiner Kasse eine reguläre Ersatzbescheinigung anfordern. Diese lässt sich problemlos scannen. Irgendwelche "Ausweise" kann jeder basteln, und irgendeiner Kasse hinterherzutelefonieren ist nicht mein Job. Wenn mir die Telefonzeit adäquat vergütet wird, dann gerne. Patient kann online einen neuen Termin beantragen, wenn er die Ersatzbescheinigung hat, alternativ als Selbstzahler drankommen.
Beantwortet von (6.6k Punkte)
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Wir legen ein Ersatzverfahren an und besprechen, dass bis Quartalsende eine Ersatzbescheinigung vorliegen möge, da sonst doch nach GOÄ abgerechnet wird.
Damit habe ich schlechte Erfahrung gemacht: Patient wurde im monatlichen Privat-Abrechnungslauf mit abgerechnet und kam dann mit der Ersatzbescheinigung, als er die Rechnung hatte. Nach Rechtslage musste die Privatrechnung storniert werden, die Gebühren für die Abrechnungsstelle waren trotzdem weg. Außerdem muss man die kompletten Ziffern für die Termine nachtragen, wieder unbezahlter Mehraufwand. Wer nicht reanimationspflichtig ist, bekommt einen neuen Termin. Im Supermarkt kann man auch nicht sagen, ich zahl dann mal vielleicht am Quartalsende... Wir müssen uns an die Regeln halten, warum also nicht auch die Patienten?

Liebe Kollegen, hört endlich auf, immer wieder alles irgendwie doch möglich zu machen! Diese Grundhaltung - die ich menschlich nachvollziehen kann - hat die KV-Medizin in die Situation gebracht, in der wir heute sind: seit Jahren Honoraranpassungen unterhalb der Inflationsrate, und in der aktuellen Situation die Forderung nach einer Nullrunde. Die Kassen vertrauen darauf, dass die Praxen trotzdem weiter alles tun werden, um die Patienten gut zu versorgen. Wir sollten aber endlich konsequente SGB-V-Versorgung machen!
Das mit der Stornierung ist aber nur um selben Quartal möglich. Sollte das Quartal der jeweiligen P-Rechnung beendet sein hat er Patient kein Recht mehr auf die Umstellung einer Kassenleistung.

Ich bin gerade dabei ein Formuar zu erstellen: Die Patienten werden von mir nur dran genommen, wenn sie dieses unterschreiben. Darin steht, dass bis zum einreichen einer Karte oder Bestätigung alles auf privat läuft, auch das Rezept. Ebenso möchte ich eine valide Emailadressse.

Dann mache ich einen KV Ersatzschein auf und einen MARKER. Zu Begin des jeweiligen dritten Monats werden die Patienen per Sammelemail daran erinnert die Karte nachzureichen. Sollte dies zum Quartalsende nicht stattfinden mache ich eine Rechnung und versende diese selbst.

Zu Ihrem zweiten Absatz: Ich stimme IHNEN voll und ganz zu. Gerade als neuer/junger Arzt bekomme ich häufig zu hören: Früher ging das alles auch. Sei es bei Heilmittel, bei Blutentnahmen oder Rezepten oder sogar Termine wenn man mal eine Woche darauf warten muss. Wenn wir Ärzte an einem Strang ziehen würden, und aktuell ist die Lage besser den je, dann könnten wir einiges erreichen. Mir tun nur immer meine Damen leid die den ganzen Frust abbekommen. Und auch micht stört diese unnötige Diskussion immer.
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