BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Unsere Prüfung ist beendet und ich teile hier einige Erfahrungen. Vorab, wir haben versucht alles richtig zu machen, hatten bereits eine Prüfung vor 8 Jahren bei der alles in Ordnung war und zwei Steuerberaterkanzleien haben uns nicht auf die Thematik hingewiesen. Die Prüfung dauerte ein ganzes Jahr.

Es ging bei uns hauptsächlich um die Einteilung von Heilbehandlungen. Welcher Eingriff ist eine Heilbehandlung und welcher nicht und muss MwSt aufrufen. Ich will hier gar nicht ausschweifen, das FA hat den Standpunkt das es praktisch keine Heilbehandlung gibt. Ein psychologisches Gutachten und eine fachfremde Bestätigung der Diagnose sichert die Mehrwertsteuerfreiheit für den Patienten - wahrscheinlich - sicher ist das nicht. Das Finanzamt hat bis zur letzten Sekunde gefordert sich direkt an den Praxis-PC zu setzen und dort die Karteien anzusehen. Das dürfen sie genau wie die durchsicht der revisionssicher gespeicherten Emails. 

Hier kommen wir zu Zollsoft und Tomedo. Wir hätten sie natürllich gerne an den PC gelassen um den Verdacht auszuschliessen, wir hätten dem FA wichtige Informationen vorenthalten beim Export und Schwärzen der 60 vollständigen Akten die sie zur Ansicht gefordert haben. Vollständig ist sowieso nicht möglich und Fotos ganz heikel bei der Einhaltung der DSGVO.

Um das FA an den PC zu lassen braucht Tomedo Eigenschaften die es nicht hat.

  • anonymer Modus. Es werden keine Patientendaten gezeigt, nirgendwo.
  • Zugang nur zu bestimmten Karteien
  • anonymisierte PDF (Überweisungen, Briefe etc)
  • angezeigter Zeitraum (Prüfungszeitraum)
  • Nachweis von §630f und unveränderter Kartei, Karteikartenintegrität
  • Nur lesen Modus
 

Vor allem bei den PDF wüsste ich nicht wie das gelöst werden sollte. Technisch sicher eine Herausforderung. Zollsoft hat nie die Anstrengung unternommen PDF Inhalte aufzuarbeiten. Das wäre für die Automatisierung sinnvoll gewesen und eben auch für den Behördenzugang.

Defakto hat das FA hier ein Mittel um den Arzt, selbst wenn er alles versucht hat richtig zu machen mit dem Rücken an die Wand zu stellen, er braucht nur ausreichend Igel Fälle zu haben, dass die MwSt Nachzahlung für einen Zeitraum von drei jahren weh genug tut. Hat er nicht über das normale Mass hinaus Anstrengungen unternommen den Status Heilbehandlung zu sichern, hat der Arzt ein Problem. Rechtlich haben wir Urteile vorgelegt, dass der Arzt eine Diagnose stellen darf und diese gilt und auch psychologisch beurteilen kann ob es sich um eine Heilbehandlung handelt. Akzeptiert wird dies jedoch nicht. Alle unsere Fälle waren ICD kodiert.

 

Helfen würde es den Beamten gleich an den PC zu setzen aber mit dem aktuellen Tomedo geht das nach der DSGVO nicht. Zumindest fiscal haben wir die Möglichkeit mit dem revisionssicheren EcoDMS.

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Man kann den Finanzbeamten als Praktikanten "anstellen" und Ihn eine Schweigepflichterklärung unterschreiben lassen.... dann kan mann sich den ganzen DSGVO-Quatsch sparen.
Hallo,

ich bin etwas überrascht, das 2 Steuerkanzelein sowas übersehen haben. Mir wurde als Anfänger in der Niederlassung ab Tag 1 die Umsatzsteuerpflichtigkeitsproblematik bei Igelleistungen eingebläut (dabei Igel ich gar nicht). Insbesondere die "Infektiösität" solche Leistungen waren ein Thema, da man wohl bei genügend Igelumsatz ein gewerbliches Interesse unterstellt bekommt und damit auch andere Leistungen steuerpflichtig werden.

Zu Tomedo: ich denke nicht, dass Tomedo viel Ressourcen verwenden sollte um eine Steuerprüfung möglichst einfach zu machen. Das Problem betrifft am Ende des Tages nur sehr wenige - wenn man im 10-20 Jahresrhyhtmus geprüft wird, dann ist es einfacher, die Namen auf dem Bildschirm mit TippEx weg zu machen :-) oder tatsächlich den Finanzbeamten wie jeden anderen Dienstleister zu behandeln, der Zugriff auf Patientendaten bekommt (PVS ist ja auch so ein Thema . . .).

 

-js

1 Antwort

Hier muss ich leider Widersprechen!

1. Sollte Zollsoft Ihre Anforderungen erfüllen wird jedes Finanzamt sich freuen wenn sie eine Tomedopraxis vor sich haben und standartmäßig direkte EDV Einsicht für jeden Blödsinn fordern.

2. Ihr Forderung mit den PDF ist im übrigen nicht möglich. Krankhäuser schreiben auch häufiger den Namen des Pat. in den laufenden Text.

schönen Abend.
Beantwortet von (5.1k Punkte)
+1 Punkt

1. Sollte Zollsoft Ihre Anforderungen erfüllen wird jedes Finanzamt sich freuen wenn sie eine Tomedopraxis vor sich haben und standartmäßig direkte EDV Einsicht für jeden Blödsinn fordern.

Sie fordern es auch so, sie müssen nur ausreichend viel mit IGEL einnehmen damit es interessant ist ihre Diagnosen anzuzweifeln und zu versuchen die MwSt von ihnen nachzufordern. Naja und dann geht es los. gehen sie mit Anwalt, Landesdatenschutzbeauftragten und medizinischen Sachverständigen die sie selbst bezahlen müssen auf das FA los? Kann man machen, wir waren nicht in der Position. Unsere Position war Codiert und Rechnungen richtig aber nicht ausreichend fremdbelegt weil uns nicht klar war, dass wir als Ärzte scheinbar alleine keine Heilbehandlung definieren dürfen, jedenfalls nach Auffassung des FA. Das heisst dann mitspielen und 60 Karteien exportieren und per Hand schwärzen. 

2. Ihr Forderung mit den PDF ist im übrigen nicht möglich. Krankhäuser schreiben auch häufiger den Namen des Pat. in den laufenden Text.

Zollsoft kann softwareseitig natürlich im PDF-A parsen und schwärzen. 

Man kann den Finanzbeamten als Praktikanten "anstellen" und Ihn eine Schweigepflichterklärung unterschreiben lassen.... dann kan mann sich den ganzen DSGVO-Quatsch sparen.

Interessante herangehensweise und rechtlich sicherlich bedenklich aber auch dann müsste man zumindest dem Zugang den Zeitraum einschränken können den der Prüfer sehen kann. Er hat dann natürlich auch Schweigepflicht dem FA gegenüber, dann darf er schwärzen.

Ich denke auf lange Sicht wird sich die digitale Patientenakte der digital fiscalen Akte anpassen. Das FA fordert jetzt schon die selbe Einsicht. Beantragt man beim FA Papierlosigkeit zum Beispiel mittels EcoDMS dann wird ein FA Zugang zu EcoDMS gefordert User und Passwort das man übermittelt. Natürlich schränkt man den Zugang auf relevantes ein.

Mein Beitrag hier ist ein Heads up, ich bin damit für die nächsten Jahre durch und mir kann es jetzt lange egal sein.

Wie gesagt, wenn es wenig zu holen gibt für das FA weil kaum geigelt wird muss man sich keine Sorgen machen.

Ich schreibe unten weiter Herr Smid, Einträge mittem im Text finde ich komisch. Ich versuche das Problem nochmals zu erklären und warum Zollsoft hier meiner Meinung nach etwas einbauen sollte.

Das Problem ist nicht, dass wir von der Problematik nicht wussten. Wir wussten das sehr gut und haben medizinisch abgewägt was steuerpflichtig ist und was nicht und die Rechnung entsprechend erstellt und nach ICD kodiert. Das Problem ist, welcher Nachweis gefordert wird und von wem. Bei einer medizinisch eindeutigen Deformität des Brustkorbes und Brustfehlanlage, die Patientin zum Psychologen schicken da man ja mit diesen Fehlbildungen leben kann? Wir sollen das nicht beurteilen können? Patientinnen mit dokumentierter nonstop mechanisch entzündeten und schmerzhafte Schamlippen vor Korrektur zur Gynäkologin? Bisher haben wir nur die Patientin die von einem schönen C ein D Brustvergösserung haben will zum Psychologen geschickt.

Das erste  Dilemma ist eine Behörde die sich anmaßt medizinische Fälle zu beurteilen. Das geht bis "wir haben auf Facebook des Implantatherstellers gelesen dass diese Implantate für Ästhetik verwendet werden". Das habe ich schriftlich vom FA!

Das zweite Dilemma ist es, dass man zwei Wege gehen kann: Sich mit dem Finanzamt anlegen (Anwalt, Landesdatenschutzbeauftragter, medizinischer Gutachter) oder im rechtlichen Rahmen mitzuspielen. Letzteres ist meist günstiger und so wollten wir auch verfahren. Das Problem war jedoch Tomedo. Das Finanzamnt glaubt dem Kartei-Export nicht und möchte sich an den Rechner setzen. Tomedo hat keinen Zeitraumlimitierten DSGVO Prüfungsmodus. Mitspielen ist also unmöglich und erfordert eventuell Weg eins, also den Anwalt mit mehreren tausend Euro Kosten, die Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragter, Medizinischer Gutachter mit ebenfalls mehrere tausend Euro Kosten.

Um mit dem FA sicher tanzen zu können hätte man auf den Wunsch, sich die Akten live anzusehen, sagen müssen: "Gerne, wann möchten sie vorbeikommen, Tomedo ist für sie mit Benutzername FA und Passwort 1234, für den Prüfungszeitraum für die Prüfungskarteien DSGVO konform freigeschaltet. Zudem wurde von Tomedo automatisch ein Änderungsprotokoll erstellt um §630f zu belegen". Dann wird ein Schuh daraus.  

Wir sind hier mit der Plastischen ein Extrembeispiel aber die Dermatologen und andere Fachgruppen folgen uns dicht mit den Igelleistungen und setzen sogar mehr um als wir. 

Wenn nun nur Allgemeinmediziner und Kardiologen hier meinen, man dürfe für sowas keine Ressourcen vergeuden, dann erwähne ich nur, dass ein Grossteil von Tomedo für den Allgemeinarzt, den Dermatologen und Augenarzt konzipiert und für uns unbrauchbar ist. Beschwert habe ich mich deswegen noch nie.

 

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