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Hallo,

ich erhalte folgende Fehlermeldung bezüglich fehlender Pseudo-GOP nach Beendigung einer Richtlinienpsychotherapie: "Achtung: Sie möchten eine Richtlinientherapie als Rezidivprophylaxe durchführen/abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine Beendigungsmitteilung für die Richtlinientherapie mit Pseudo-GOP 88131 (§ 16 Abs. 3 Psychotherapie-Vereinbarung). Es wurde im bisherigen Behandlungverlauf keine Beendigung mit der Pseudo-GOP 88131 übermittelt.". Die Beendigungsmitteilung wurde im Behandlungsverlauf sehr wohl übermittelt, nämlich im vorherigen Quartal, was tomedo aber scheinbar nicht erkennt. 

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Sehr geehrter Herr Decristan,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich schaue mir das beschriebene Problem gerade an und versuche es nachzustellen. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie also die Therapie mit der 88131 im Vorquartal beendet, auf dem ursprünglichen Anerkennungsbescheid Rezidivprophylaxe eingetragen und können diese nun im aktuellen Quartal nicht abrechnen.

Ich habe versucht das Problem nachzustellen. Bei mir hat die Abrechnung wie beschrieben geklappt. Ich würde daher vorschlagen, dass wir uns vielleicht kurz gemeinsam das Problem in Ihrem tomedo anschauen. Wenn Sie einverstanden sind, würde ich mich via E-mail bei Ihnen zur Terminvereinbarung melden.

Mit freunldichen Grüßen,

Dr. Christoph Baumbach
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