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Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Über die Seite der Ärztekammer Westfalen-Lippe gibt es die Info de BÄK-Präsidenten zu lesen, kommentieren muss man das nicht:

Elektronische Patientenakte zum 01.07.2021

Sanktionen nach § 341 Abs. 6 SGB V bei Nichtbeschaffung notwendiger Komponenten

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

seit dem 01.01.2021 wird die elektronische Patientenakte (ePA) der Telematikinfrastruktur für gesetzlich Versicherte stufenweise eingeführt. Der Gesetzgeber hat hierzu u. a. vorgegeben, dass Vertragsärztinnen und -ärzte spätestens ab dem 01.07.2021 über die notwendigen technischen Komponenten für einen Zugriff auf die ePA verfügen müssen; andernfalls wird Ihnen die Vergütung aus vertragsärztlicher Tätigkeit um 1 Prozent gekürzt. (§ 341 Abs. 6 S. 2 SGB V).

Zu diesen technischen Komponenten gehören der elektronische Heilberufsausweis, ein entsprechendes Update Ihres Konnektors auf die Version PTV4 sowie ein Update Ihres Praxisverwaltungssystems. Zurzeit ist jedoch nur ein Teil dieser Komponenten am Markt verfügbar. 

Unserer Forderung gegenüber Bundesminister Spahn, gänzlich von dem Instrument der Sanktionierung von Vertragsärztinnen und -ärzten Abstand zu nehmen, wurde nicht entsprochen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat jedoch mitgeteilt, dass von der Sanktionierung abgesehen wird, wenn die o. g. notwendigen und von der Industrie zugelassenen Komponenten vor dem 01.07.2021 bei einem oder mehreren Anbietern bestellt werden.

Der eHBA kann bereits seit geraumer Zeit bestellt werden. Ich möchte Sie dringend daher bitten – soweit noch nicht geschehen – vor dem 01.07.2021 Ihren eHBA bei einem der vier zugelassenen Anbieter zu beantragen. Auf der Website Ihrer Ärztekammer (www.aekwl.de/ehba) finden Sie die hierzu notwendigen Informationen. Bitte verwahren Sie einen Beleg über Ihre Bestellung auf, für den Fall, dass Ihr eHBA nicht bis zum 01.07.2021 an Sie ausgeliefert werden kann. 

Falls Sie einen Konnektor des Herstellers secunet einsetzen, sollten Sie ebenso zügig das entsprechende Update installieren, denn dieses ist bereits verfügbar.

Ich hoffe, dass Sie mit diesen Hinweisen einer Sanktion aus dem Wege gehen können, möchte aber abschließend betonen, dass mir, auch angesichts der hohen Anforderungen an den Praxisbetrieb durch die Corona-Pandemie, jegliches Verständnis für die Androhung oder Durchsetzung einer Sanktion durch den Gesetzgeber fehlt. Wir werden weiterhin darauf drängen, dass dieses ungeeignete Instrument bei der Einführung und Gestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen abgeschafft wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. (I) Klaus Reinhardt
Präsident der Bundesärztekammer

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"Wir werden weiterhin darauf drängen, dass dieses ungeeignete Instrument bei der Einführung und Gestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen abgeschafft wird."

Wie schätzen sie die Erfolgschancen ein?
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Ich seh da niemanden, der drängt. Der Spruch Ihres Präsidenten könnte auch von Jogi Löw gekommen sein...

Von Seiten der KVén werden Hilfestellugen zur Realisierung angeboten, wenn man das blockieren wollte, würde man das tun. Die KV als Vertretung der niedergelassenen Ärzte, entpuppt sich immer mehr als der natürliche Feind, was auch einfach ist, da die Ärzteschaft keine Lobby hat.

In einem anderen Beitrag im Forum wird die Sinnhaftigkeit  der KIMdirekt hinterfragt und die Einrichtung abgelehnt.

Die aktuellen Einrichtungen haben nur den Sinn, den Krankenkassen Geld zu ersparen. Die Praxis hat nur Aufwand, die Patienten werden nicht Schlange stehe, um sich das NFDM machen zu lassen, das im Notfall keiner liest, weil der RTW keine IT hat und Patienten. Eine generelle Ablehnung aus technischen Günden sehe ich persönlich nicht als zwingend an. Die quantitativ und qualitativ aufgetrenen Datenschutz-Störungen im Kreise meiner Mandaten beruhen zu 80% auf Eigenverschulden, auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Mitarbeiter nicht geschult werden, weil die Zeit dafür fehlt.

Aber, als Anwalt hat man mich per Gesetz auch gezwungen, eine ähnliche Einrichtung wie KIM, nämlich das besondere Anwaltspostfach zu akzeptieren. Hier war die Lobby aber so stark, dass man mit einigen Penetrationstests dem Betreiber gezeigt hat, wo es lang geht. Am Ende ist die Form der Kommunikation für Anwälte aber ein deutlich komplizierterer Prozess als die Nutzung der KIM. Wer weiß warum. Vielleicht findet sich ja ein Crowd-Fund, um Pen-Tests zu bezahlen.

Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten (RA J. Frotscher)
Tja, um es mal mit den Worten mir sehr lieber Gesprächspartner (eine Historikerin, der andere Ökonom) zu sagen:

"Wir leben in der Hochzeit des staatlichen Interventionismus, in der dieser sich zu seinem eigenen Abgesang mit Hayeks "Raubstaat" gepaart, in spätrömischer Dekadenz, von durch Brot und Spiel besänftigten Massen, den Fettwanst bejubeln lässt."

Ich denke jetzt seit einer Ewigkeit über diesen Satz nach und hab ihn immer noch nicht wirklich verstanden. Aber er beschreibt sehr gut meine Frustration über diese *piep*.

vll. hilft er ja auch anderen

beste Grüße aus Sachsen - Anhalt
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