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Hallo! Weiß jemand, inwieweit uns als Hausärzte in Bayern das Melden ans Krebsregister betrifft? Ich kann dazu nichts wirklich aussagekräftiges finden. Danach werde ich nämlich entscheiden, ob ich Onkogister nutze oder nicht.

Grüße Johannes Stößel
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1 Antwort

Das würde mich auch mal interessieren.

Mir ist nicht klar, ob man als hausarzt überhaupt über Onkogister etwas anmelden muss, da so gut wie alle Krebsdiagnosen ja bei Fachärzten diagnostiziert und von diesen dann auch gemeldet werden. Ich habe die Onkogister-Schnittstelle mal vor Monaten freischalten lassen, denke aber aus o.g. Gründen darüber nach sie wieder deaktivieren zu lassen.

Weiß jemand da was Näheres?
Beantwortet von (2.6k Punkte)
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Ich denke, es sind wahrscheinlich nur folgende Punkte relevant:

- die Diagnose von Rezidiven, Metastasen und Zweittumoren und anderen Änderungen im Krankheitsverlauf,

- der Tod einer Person, die eine Krebserkrankung hatte.
Hallo zusammen,

Grundsätzlich sind alle Ärzte, die eine Krebsdiagnose selbst diagnostiziert haben, die eine Änderung des Krankheitsstatus feststellen, Nachsorgeuntersuchungen vornehmen (in 7 Bundesländern), oder eine Therapie selbst veranlassen oder durchführen, meldepflichtig. Es ist unerheblich, ob der Arzt im haus- oder im fachärztlichen Bereich tätig ist.

In der Meldebroschüre vom KR Bayern steht, die Meldepflicht gilt für: „Alle Ärztinnen und Ärzte in Kliniken und Praxen, die einen Beitrag zu Diagnose, Therapie oder Nachsorge einer Tumorerkrankung erbracht haben.“

Und hier noch einmal die Meldeanlässe laut KR-Gesetz Bayern:
1.die erstmalige gesicherte Diagnose einer Krebserkrankung,
2.der zu einer Krebserkrankung ergangene histologische, labortechnische oder zytologische Befund,
3.die Art sowie der Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses einer therapeutischen Maßnahme,
4.die Diagnose von Rezidiven, Metastasen und Zweittumoren und anderen Änderungen im Krankheitsverlauf,
5.der Tod einer Person, die eine Krebserkrankung hatte.

Viele Grüße,
 Klaus Wissmann
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