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Hallo,

seit neuestem wird man beim Ausdruck einer AU nicht nur genötigt einen Beruf einzugeben, sondern auch noch diesen ständig zu aktualisieren.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Was geht mich der Beruf des Patienten an? Wieso MUSS (im Gegensatz zu kann) ich das eintragen?

VG

JM
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3 Antworten

Ich muss etwas verständnislos antworten: den Terminus Berufsanamnese lernt man im ersten Semester. Wenn ich Menschen behandeln möchte, und nicht nur Befunde, dann geht es ohne nicht.

Unabhängig davon finden sich in der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie klare Vorgaben, die nur unter Kenntnis der Erwerbssituation einzuhalten sind, da für Arbeitssuchende z.B. andere Kriterien gelten, für ALG II wiederum andere. Dies kann man falsch finden, ändert aber nichts an dem aktuellen Bürokratiewahnsinn.
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Die Berufsanamnese ist bei einer Grippe oder einem Magen-Darm-Infekt meiner Meinung nach zu vernachlässigen...dies kann aber jeder so halten wie er will.

Wenn Sie mal 140 Patienten am Tag durchschleusen müssen ist ihnen auch jeder Klick zu viel :P - daher wollte ich mal nachfragen...

Das sind Pflichtanforderungen aus dem Anforderungskatalog der HÄVG und sollte nur für HzV-Patienten bei bestimmten Verträgen (in Bawü z.B. der AOK BaWü und alle Facharztverträge) auftreten. Das aber auch schon seit mindestenes 6 Quartalen. Neu ist daran eigentlich nix. Kann aber sein, dass Sie vor genau einem Jahr angefangen haben, AUs mit tomedo auszustellen, und jetzt in die Jahresfrist laufen.

Beantwortet von (73.4k Punkte)
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Auch wenn es nur Details sind:

Ich brauche für die AU die "Tätigkeit" oder die "Beschäftigung".
Bei Patientendetails heisst das aber "Beruf".
Das bringt mich schon lange durcheinander. Ein "Philosoph" kann "Taxifahrer" sein. Mein Beruf ist "Maschinist" und "Arzt", derzeit arbeite ich als "Arzt".
Deshalb: bei Patientendetails sollte "Beschäftigungsarzt" oder "Tätigkeit" stehen.
Mir ist diese Option erst jetzt nach Ihrem Beitrag aufgefallen, weil Tomedo bisher niemals dazu aufgefordert hat. Wahrscheinlich liegt das am Hausarztstatus. Als Facharzt stelle ich nur selten eine AUund dann meist postoperativ aus, dann spielt der Beruf tatsächlich selten eine Rolle.

Bei der hausärztlichen Versorgung oder bei BG-Fällen spielt der Beruf und die Art der Tätigkeit ganz sicher eine wichtige Rolle nzur Beurteilung einer AU. Manche Patienten wünschen erfahrungsgemäß eine AU, die ich unter Berücksichtigung aller Umstände manches Mal nicht nachvollziehen kann und dann auch verweigere.

Die gewissenhafte Ermittlung dieser Daten spielt m.E. eine wichtige Rolle und da stimme ich dem Kollegen Hofmmann uneingeschränkt zu. Eigentlich sollten aber auch Patienten die eine AU wünschen, diese Angabne selbst abgeben und damit dem Arzt oder der MFA diese Arbeit abnehmen. Tomedo bietet ja prinzipielle diese Möglichkeit
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