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Hallo,

seit neuestem müssen auf Rezepte, welche von angestellten Ärzten ausgedruckt/unterschrieben werden auch deren LANR unter Arzt-Nr. im Kopf-Feld eingetragen werden.

Ist das in tomedo schon berücksichtigt? Wie löse ich das am besten ohne, dass ein "abrechnender Arzt" erstellt wird (dessen falsch angelegten Scheine ich am Quartalsende wieder ändern muss...)?

VG

JM
Gefragt von (21.2k Punkte)
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3 Antworten

Ich verstehe das evtl nicht ganz richtig.

Wenn ein Arzt eine LANR hat und auf sich abrechnet, dann wird dessen LANR auf das Rezept gedruckt und der ist auch der abgerechnete Arzt bei den Leistungen. Rechnet der Arzt auf einen anderen Arzt ab, dann wird der andere Arzt auf das Rezept gesetzt und auch abgerechnet. Also der unter admin/Nutzer eingestellte "abrechnende Arzt" wird bei Formularen vorausgefüllt. Sie können natürlich den Arzt vor dem Druck umstellen.
Beantwortet von (90.6k Punkte)
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Ja bisher schon,

aber ab jetzt muss nicht der abrechnende sondern der verscheibende Arzt aufs Rezept..

Also LANR im Kopf oben vom Verschreiber und Stempel vom Abrechner...

[Bild auf Hinweis von M-C Thode entf. - danke!]

Ein angestellter Arzt ist kein "abrechnender Arzt". Er hat zwar eine LANR - aber besitzt keine KV-Zulassung (also keine Berechtigung mit der KV abzurechnen).

Bisher wurden die Rezepte dann logischerweise mit der LANR des Abrechners ausgefüllt.

Dies ist momentan in der Logik von Tomedo nicht bedacht. Es gibt entweder abrechnende Ärzte oder nicht.....das sollte angeglichen werden. Also die LANR vom zugewiesenen BEHANDLER (in Tomedo-Logik) auf die Rezepte gedruckt werden.

VG

JM

Nachzulesen hier:

Verordnungsforum 45

Seite 14

Nicht ganz uninteressant ist auch der Absatz über Ihrer Markierung, betreffend Name, Vorname und Berufsbezeichnung des Unterzeichners....

Willkommen im Bürokratieland ...

Andererseits hatte ich in der Klinik (laaange her) einen Taschenstempel mit meinem Namen für Rezepte. Damals muss auch schon der Name mit drauf ...
Das mit dem Namen auf dem Stempel ist in tomedo ja schnell gemacht :) - aber die LANR auf dem Rezept dem Behandler zuzuordnen ist eine ganz andere Liga...
CAVE: im Screenshot des Rezepts ist ganz oben die Patientennummer und der Realname nicht geschwärzt.
Ups :) Danke....hab ich verbaselt..
Ab v1.67.11:

Beim Drucken von Formularen (und im Medikamentenfenster) werden in der Arztauswahlliste nicht mehr nur Vertragsärzte angezeigt, sondern auch Leistungserbringer mit (Nicht-Pseudo)-LANR. Dadruch können z.B. angestellte Fachärzte Formulare mit Ihrer LANR/Arztstempel drucken. Ist solch ein Leistungserbinger eingeloggt, wird er jetzt automatisch als Arzt im Auswahlfeld eingetragen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass alle Nicht-Ärzte mit LANR einen Arztstempel besitzen.
Beantwortet von (73.4k Punkte)
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Hallo,

das mit den Rezepten funktioniert wunderbar. Wir haben aber jetzt leider ein neues Problem.

Auf den DMP-Abrechnungen wird auch die LANR des "Behandlers" im Kopf eingetragen. Angestellte Ärzte haben aber keine DMP-Berechtigung und dürfen natürlich auch nicht mit der Kasse abrechnen. Deswegen kam jetzt ein ganzer Schwung an DMP-Abrechnungen als Korrektur zurück. Ich bitte darum dies schnell zu beheben. Vielen Dank.

VG

JM
Beantwortet von (21.2k Punkte)
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Schade, dass es hier keinen ROFL-Smiley gibt! Die Bürokratie ist einfach nur noch zum ....
Was genau meinen Sie mit DMP-Abrechnungen? Sind eventuell die DMP-Teilnahmeerklärungen gemeint?

Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten.

1.) Wir stellen alle Formualre jetzt wieder auf das alte Verhalten und und definieren Ausnahmen (z.B. rotes Rezept).

2.) Wir belassen das neue Verhalten und defnieren Ausnahmen (z.B. DMP-Teilnahmeerklärungen).
Nein, ich meine die tatsächliche Abrechnung. Die wird ja durch ein Abrechnungsmodul generiert. Die Davaso hat uns die "rekonstruierten" Bögen per Post zugeschickt mit der Bitte eine gültige LANR einzutragen.
Ich würde Lösung 1 bevorzugen (bitte nur rotes Rezept ... sonst kriegt man mit den BTM-Rezepten richtig Ärger).
Und was ist z.B. mit Heilmitteln?
Meiner Kenntnis nach wird die LANR ja nur auf den roten Rezepten gefordert (Siehe Text oben) - von den ganzen anderen Zetteln/Verordnungen/Formularen habe ich noch nichts gehört. Daher würde ich in diesem Fall mal wirklich nur das umsetzen was gefordert wird - da es für die Praxen so deutlich weniger Probleme verursacht.

Gerade Heilmittel etc. laufen ja ohnehin über die BSNR (Budgetierung) - ich denke, dass bei Medikamentenverordnungen die Aufschlüsselung nach LANR weniger aus abrechnungstechnischen als aus rechtlichen Gründen eingeführt wurde.
Das Problem mit den DMP-Abrechnungen kommt vermutlich daher, dass für ihre angestellten Ärzte bei 'Default-Abrechnung auf' man selbst eingestellt ist/war. Bitte überprüfen Sie dies und ändern dass auch einen korrekten Vertragsarzt.

Ab. v1.68.0.1 sollte es nicht mehr möglich sein, dass bei 'Default-Abrechnung auf' ein Nicht-Vertragsarzt stehen kann.
Die Default-Abrechnung war nicht auf den angestellten Arzt gestellt.

Ich will aber nicht ausschließen, dass dies kurzzeitig so eingestellt war nachdem ich den Stempel für den angestellten Arzt eingestellt habe (das geht ja nur wenn man "Arzt ist Vertragsarzt" anklickt). Der Stempel muss ja für das Rezept jetzt auch bei angestellten Ärzten drin sein.

Vielleicht sollte man den Stempel ohne dieses Häkchen ändern können.
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